Kompensationsfläche - flächig belegt. Die unteren Naturschutzbehörden führen ein Kompensationsverzeichnis für die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Kompensationsmaßnahmen nach § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 34 LNatschG NRW
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1970 , gegenwärtig aktuell
Karte mit den Standorten der Finanzämter in Dortmund. Sachinformationen können über den Layer „Stadt Dortmund: Sachinformationen zu Ämtern und Behörden“ aufgerufen werden.
Darstellung von Wanderwegen im Bereich des Naturschutzgebietes Holter Wald, abgestimmt zwischen Unterer Landschaftsbehörde, Heimatverein und Biologischer Station
Nordic-Walking-Strecken im Kreis Gütersloh, die zwischen Unterer Landschaftsbehörde und Kreis-Sportbund abgestimmt wurden; verschiedene Strecken mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad