Die Linie bezeichnet die Grenze zwischen den großräumigen Grundwasserregimen in Gelsenkirchen. Nördlich fließt das Grundwasser der Lippe zu, südlich fließt es in Richtung der Ruhr
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Kompensationsfläche - flächig belegt. Die unteren Naturschutzbehörden führen ein Kompensationsverzeichnis für die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Kompensationsmaßnahmen nach § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 34 LNatschG NRW
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