Darstellung der flächenhaften Schutzgebiete nach §§ 23, 26, 28, 29 Bundesnaturschutzgesetz (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile) im Kreis Gütersloh
Abgrenzung der Naturparke (Terra Vita / nördlicher Teutoburger Wald und südlicher Teutoburger Wald) im Kreis Gütersloh, abgeschnitten an der Kreisgrenze
Daten des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) zu den naturräumlichen Haupteinheiten. Die Gliederung Nordrhein-Westfalens in Naturräumliche Haupteinheiten berücksichtigt in erster Linie geomorphologische, geologische, hydrologische und bodenkundliche Kriterien, um die Landschaft in größere einheitliche Gebiete aufzuteilen (Regionale Raumeinheiten mit weitgehend einheitlicher Naturausstattung). Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen mit Informationen.
Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung in Absprache mit genannter Ansprechperson; Die Daten unterliegen dem Umweltinformationsgesetz i.d.g.F. sowie dem Umweltinformationsgesetz NRW i.d.g.F.. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Kompensationsfläche - flächig belegt. Die unteren Naturschutzbehörden führen ein Kompensationsverzeichnis für die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Kompensationsmaßnahmen nach § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 34 LNatschG NRW
vegetationskundlich bedeutsame Flächen innerhalb der Naturschutzgebiete "Rietberger Emsniederung", "Große Wiese", "Am Lichtebach" und "Grasmeerwiesen". Für diese Flächen, die aufgrund einer fachlichen Kartierung bzw. der Kartierung als gesetzlich geschütztes Biotop abgegrenzt wurden, gelten besondere Regelungen in der Schutzgebietsverordnung.