„[…] Zentrales Thema des vorliegenden Berichts ist die ökologische Bewertung der Küsten- und Übergangsgewässer Niedersachsens, wie sie für den Bewirtschaftungsplan 2009 vorgenommen wurde. Monitoring-Programme sowie Bewertungssystem und –ergebnisse für die biologischen Qualitätskomponenten werden dargestellt und erläutert. Es wird ausgeführt, welche Stressoren auf die jeweilige Qualitätskomponente einwirken und wie die Chancen der Zielerreichung bis 2015 einzuschätzen sind. Für jede Qualitätskomponente werden darüber hinaus kurze Informationen zum Stand der internationalen Interkalibrierung gegeben. […]“
„[…] Zentrales Thema des vorliegenden Berichts ist die ökologische Bewertung der Küsten- und Übergangsgewässer Niedersachsens, wie sie für den Bewirtschaftungsplan 2009 vorgenommen wurde. Monitoring-Programme sowie Bewertungssystem und –ergebnisse für die biologischen Qualitätskomponenten werden dargestellt und erläutert. Es wird ausgeführt, welche Stressoren auf die jeweilige Qualitätskomponente einwirken und wie die Chancen der Zielerreichung bis 2015 einzuschätzen sind. Für jede Qualitätskomponente werden darüber hinaus kurze Informationen zum Stand der internationalen Interkalibrierung gegeben. […]“
Das Räumliche Strukturkonzept Gelsenkirchen (RSK) ist ein Orientierungsrahmen für die langfristige Entwicklung der Stadt Gelsenkirchen. Es bildet den Konsens zwischen Politik und Verwaltung über die strategischen Handlungsfelder ab und zeigt Ziele und Maßnahmen auf. Das RSK benennt Herausforderungen und Aufgaben für die Zukunft. Es bewertet vorliegende Planungen und Konzepte, beleuchtet neue Aspekte, gibt Empfehlungen und zeichnet damit ein Bild für eine attraktive Zukunft der Stadt. Der RSK Strukturplan bildet die Entwicklungskonzepte aus den Bereichen Stadtgliederung, Grün und Freiraum, Wohnen und Wirtschaft sowie Identität räumlich ab
Der Datensatz enthält eine Übersicht aller Vorhaben, die im Rahmen des „Operationellen Programms Nordrhein-Westfalens für die Förderung von Investitionen in Wachstum und Beschäftigung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (OP EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 bewilligt und gefördert wurden. Der Durchführungsbeginn kann durchaus nach dem Ende der Förderperiode (31.12.2020) liegen. Der Datensatz umfasst alle Einzelvorhaben und wird zweimal jährlich aktualisiert – zum 30.06. und zum 31.12. „Vorhaben“ wird als Synonym für Projekt verwendet. Der Datensatz wird daher als „Liste der Vorhaben“ bezeichnet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Bewilligungen des Beratungsprogramms für Wirtschaft und der Meistergründungsprämie sowie aus der Förderung von Maßnahmen zu Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen nicht einzeln dargestellt.
„Am 22. Dezember 2000 ist die EG – Wasserrahmenrichtlinie in Kraft getreten. Diese Richtlinie legt in Artikel 5, Absatz 1 fest, dass die Mitgliedsstaaten bis spätestens 4 Jahre nach in Kraft treten dafür sorgen, dass für die Flussgebietseinheit eine Analyse ihrer Merkmale und eine Überprüfung der Auswirkung menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers abgeschlossen wird. Ebenfalls muss eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung durchgeführt sein. Die Bestandsaufnahme muss gemäß Artikel 15 der EG - WRRL spätestens bis zum 22. März 2005 an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die deutsch-niederländische Arbeitsgruppe Gewässergüte (Unterausschuss „G Ems-Dollart“ der Grenzgewässerkommission) legt in diesem Zusammenhang mit dem vorliegenden Bericht die Umsetzung dieser Verpflichtung für das Ems-DollartÄstuargebiet vor. Dabei ist nur das Oberflächengewässer berücksichtigt, da das Grundwasser im Ems-Dollartbereich für die Ökologie als nicht relevant eingeschätzt wird. Während der Erstellung des Berichtes ist deutlich geworden, dass für eine umfassende Beurteilung des Bearbeitungsgebietes zurzeit noch viele Kenntnislücken bestehen. Dieser Bericht stellt dennoch eine eindeutige Beschreibung der Problematik der Oberflächengewässer im Ems-Dollart-Ästuar dar. […]“
Darstellung des geplanten Ausbaus von Wirtschaftswegen zur nördlichen Entlastungsstraße Herzebrock zwischen der K 10, Quenhorner Straße und dem Postweg
Das Vorbehaltsnetz dient dazu, ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Straßennetz sicherzustellen. Es beinhaltet das Straßennetz der klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), der Hauptverkehrsstraßen sowie der Vorfahrtstraßen im Stadtgebiet. Das Vorbehaltsnetz bildet somit die vorhandenen Vorfahrtstraßen ab
Die Auskunftskarte enthält wichtige, für die räumliche Struktur der Stadt relevante, geplante Maßnahmen der Stadt. Einbezogen sind die in den nächsten 15 Jahren geplanten Maßnahmen der Referate Stadtplanung, Umwelt, Verkehr, Hochbau und Liegenschaften, Wirtschaftsförderung sowie AGG/Gelsenkanal, Gelsendienste und Stadterneuerungsgesellschaft (SEG). Mit der Karte wird das Ziel verfolgt, eine umfassende Information über räumlich relevante Aktivitäten im Stadtgebiet zu bieten, um den gegenseitigen Austausch der Akteure befördern, Maßnahmen besser aufeinander abstimmen und Synergien erzeugen zu können
Digitale Daten (Baumstandorte) der gesetzlich geschützten Alleen nach § 41 LNatschG NRW (zu § 29 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes) - Alleen in NRW; Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, sind verboten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) führt ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Die geschützten Alleen sind nachrichtlich in den Landschaftsplan sowie in die jeweilige ordnungsbehördliche Verordnung zu übernehmen. Der vorliegende Datenbestand stellt eine Konkretisierung (Baumstandorte) des LANUV-Katasters dar.