Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Verordnung (§ 16 NNatSchG Abs. 1) festgesetzten Naturschutzgebiete (NSG).Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.“ Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Die Präsentationsgraphik im Maßstab 1:50.000 wird automatisiert aus dem modellgeneralisierten DLM50 abgeleitet und ist damit ein Folgeprodukt des tagesaktuellen ATKIS®-Basis-DLM. Das in der Graphik dargestellte Schriftgut wird aus den topographischen Kartenwerken entnommen. Im Gegensatz zu den bundeseinheitlichen topographischen Karten liegt die PG 50 nur innerhalb Hessens vor und unterscheidet sich durch einen spezifischen Zeichenschlüssel in Art und Umfang der dargestellten Objekte.
Die Präsentationsgraphik im Maßstab 1:10.000 wird automatisiert aus dem aktuellen ATKIS®-Basis-DLM abgeleitet. Die in der Graphik dargestellten Straßennamen stammen aus dem ATKIS®-Basis-DLM, der Gebäudebestand kommt aus dem Liegenschaftskataster und das Schriftgut wird den topographischen Landeskartenwerken entnommen. Im Gegensatz zu den bundeseinheitlichen Topographischen Karten (TK 10) liegt die PG 10 nur innerhalb Hessens vor und unterscheidet sich durch einen spezifischen Zeichenschlüssel in Art und Umfang der dargestellten Objekte.
Die Präsentationsgraphik im Maßstab 1:4.000 wird automatisiert aus dem aktuellen ATKIS®-Basis-DLM abgeleitet. Die in der Graphik vollständig dargestellten Straßennamen stammen aus dem ATKIS®-Basis-DLM, der Gebäudebestand inklusive Hausnummern kommt aus dem Liegenschaftskataster und das Schriftgut wird den topographischen Landeskartenwerken entnommen. Die PG 4 wird blattschnittfrei produziert und liegt nur innerhalb Hessens vor. Sie unterscheidet sich durch einen spezifischen Zeichenschlüssel in Art und Umfang der dargestellten Objekte.
Die Präsentationsgraphik im Maßstab 1:25.000 wird automatisiert aus dem tagesaktuellen ATKIS®-Basis-DLM abgeleitet. Das in der Graphik dargestellte Schriftgut wird aus den topographischen Kartenwerken entnommen. Im Gegensatz zu den bundeseinheitlichen topographischen Karten liegt die PG 25 nur innerhalb Hessens vor und unterscheidet sich durch einen spezifischen Zeichenschlüssel in Art und Umfang der dargestellten Objekte.
Die Präsentationsgraphik im Maßstab 1:100.000 wird automatisiert aus dem modellgeneralisierten DLM50 abgeleitet und ist damit ein Folgeprodukt des tagesaktuellen ATKIS®-Basis-DLM. Das in der Graphik dargestellte Schriftgut wird aus den topographischen Kartenwerken entnommen. Im Gegensatz zu den bundeseinheitlichen topographischen Karten liegt die PG 100 nur innerhalb Hessens vor und unterscheidet sich durch einen spezifischen Zeichenschlüssel in Art und Umfang der dargestellten Objekte.
Standorte der Beschilderung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen, Geschützten Landschaftsbestandteilen, Reitwegen sowie naturbezogenen Informations- und Hinweistafeln. Auch die Erfassung von Ergänzungsschildern (z.B. Piktogrammen) oder temporären Schildern (z.B. Amphibienwanderung) ist hier möglich. Derzeit sind überwiegend die Standorte der Schutzgebietsbeschilderung (NSG und LSG) erfasst. Jeder Standort besitzt eine eindeutige Kennung.
Der Karten-Layer Naturschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der Naturschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen an. Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist." Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist". Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten. Land- und Forstwirtschaft können eingeschränkt werden, sofern sie den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Anmerkungen zu den LSG für die Metadaten: Für die Kreise und kreisfreien Städte Krefeld und Minden-Lübbecke beinhaltet der Dienst noch nicht den aktuellen Stand.