Points of Interest- Punkte von Interesse beinhalten Standorte von vielfältigen Freizeit- sowie Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Metropole Ruhr. Die beschreibenden Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und umfassen detaillierte Informationen zu Kontaktadressen und Ausstattungskomponenten.
(1) Das Gebiet der Stadt Leverkusen wird eingeteilt in a) den Stadtbezirk I, bestehend aus den Stadtteilen Hitdorf, Manfort, Rheindorf und Wiesdorf, b) den Stadtbezirk II, bestehend aus den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen sowie c) den Stadtbezirk III, bestehend aus den Stadtteilen Alkenrath, Lützenkirchen, Schlebusch und Steinbüchel.
§ 1 Stadtgebiet und Stadtbezirke (1) Das Gebiet der Stadt Leverkusen wird eingeteilt in a) den Stadtbezirk I, bestehend aus den Stadtteilen Hitdorf, Manfort, Rheindorf und Wiesdorf, b) den Stadtbezirk II, bestehend aus den Stadtteilen Bergisch Neukirchen, Bürrig, Küppersteg, Opladen und Quettingen sowie c) den Stadtbezirk III, bestehend aus den Stadtteilen Alkenrath, Lützenkirchen, Schlebusch und Steinbüchel.
Der Grünflächenentwicklungsplan (GEP) zeigt Entwicklungsmöglichkeiten im Grünbestand auf. Diese werden durch Steckbriefe dargestellt. Dieser Datensatz beinhaltet den Status der Bau- und Grünnutzung einzelner, im GEP 2015 ausgewiesenen Steckbrief- und Grünfflächen.
Dieser Datensatz enthält die städtischen Hundefreilaufflächen. In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind nur ausgewiesene Hundefreilaufflächen. Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Das gilt jedoch nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ohne Befreiung von der Anleinpflicht.
Der neue Luftreinhalteplan Ruhrgebiet ist am 15. Oktober 2011 in Kraft getreten. Als wesentliche Maßnahme enthält er die Festlegung einer zusammenhängenden, großräumigen Umweltzone Ruhrgebiet. Diese ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Dabei wird das gesamte Stadtgebiet von Herne als Umweltzone ausgewiesen.
Dieser Datensatz enthält Informationen zu den ausgewiesenen Fahrradstraßen auf Kölner Stadtgebiet. Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Wenn weitere Verkehrsarten in der jeweiligen Fahrradstraße zu Gast und über die entsprechende Zusatzbeschilderung zugelassen sind, wurde dies im Geodatendienst hinterlegt. Das Jahr der Einrichtung wurde ebenfalls angegeben.
Die landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Landschaftsschutzgebiete (LSG) und Naturparke (NP) beinhaltet die von den Unteren Naturschutzbehörden ausgewiesenen Schutzgebiete in generalisierten Maßstäben (LSG: 1:25000 – NP: 1:50.000). Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
"UTM-Gitternetze in 100m Auflösung mit der Anzahl der Einwohner je Raster für den Kreis Viersen. Aktualisierung jährlich mit dem Stichtag 01.01. Methodik: Für die Wahrung der Geheimhaltung nach § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) wird für Zellwerte zwischen 1-4 nicht der Originalwert ausgewiesen. Werte von 1 bis 4 werden in den Vektorformaten als „NULL“ angegeben."
Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle flächenhaften, linienhaften und punkthaften niedersächsischen Naturdenkmale mit Angaben u. a. zu Name, VO-Datum und in Krafttretung. Naturdenkmale (ND) werden gemäß § 21 NAGBNatSchG durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen (analog) aller ND vor.