Points of Interest- Punkte von Interesse beinhalten Standorte von vielfältigen Freizeit- sowie Infrastruktureinrichtungen für die gesamte Metropole Ruhr. Die beschreibenden Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und umfassen detaillierte Informationen zu Kontaktadressen und Ausstattungskomponenten.
Zum Schutz von Mooren und Feuchtgebieten sollte die Errichtung von FF-PV-Anlagen innerhalb von intakten Moorflächen aus naturschutzfachlicher Hinsicht unterbleiben. Durch den neuen § 3 Nummer 34a (EEG 2023) wird der Begriff „Moorboden“ für die Zwecke des EEG 2023 definiert. Unter diesen Begriff fällt Boden, der die Voraussetzungen des § 11 Absatz 2 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAP-KondV) erfüllt und der Erstellung der Gebietskulisse nach § 11 Absatz 3 GAP-KondV zugrunde gelegt werden kann. Es wird damit keine verbindliche Flächenkulisse durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgegeben, sondern die Einordnung einer Fläche als Moorboden ergibt sich im Einzelfall unter Anwendung der in Bezug genommenen Kriterien und Klassifizierungen der GAP-Konditionalitäten-Verordnung.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Dieser Datensatz enthält die landwirtschaftlichen Flächen, welche sich im Eigentum der Stadt Köln befinden. Der Datensatz ist durch die Verschneidung zweier Datenauszüge aus ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) entstanden. Ein Auszug enthielt dabei alle Flurstücke im Eigentum der Stadt Köln, der andere alle Objekte der Art „AX_Landwirtschaft“ (Stand der Daten jeweils 17.01.2023). In ALKIS ist AX_Landwirtschaft (Kennung 43001) eine Objektart der Objektartengruppe 'Vegetation' (Kennung 43000), welche dem Objektartenbereich 'Tatsächliche Nutzung' zugeordnet ist. Für weitere Informationen zu ALKIS und den Aufbau des Objektartenkatalogs siehe: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/liegenschaftskataster/alkis/index.html (Zugriff: 17.04.2023). Nach Verschneidung der Geometrien wurden aneinander angrenzende Flächen mit identischen Vegetationsmerkmalen zu jeweils einem Objekt vereinigt. Zusätzlich wurde der Flächeninhalt der einzelnen so neu entstandenen Objekte ermittelt und als Attribut zu den Geometrien hinzugefügt. Die Vegetationsmerkmale gemäß ALKIS-Datenauszug (s.o.) sind in den beiden Attributspalten „Wert“ und „Bezeichner“ verzeichnet. „Wert“ ist ein vierstelliger Wert, der jeweils den in der Spalte „Bezeichner“ angegebenen Kategorien (Vegetationsmerkmale) zugeordnet ist. Definitionen sowie weitere Informationen hierzu sind im ALKIS-Objektartenkatalog NRW 7.1 (ALKIS-OK NRW 7.1, Stand 12.10.2021) zu finden (Dokument abrufbar unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=35606; Zugriff 17.04.2023). Erläuterungen zur den einzelnen Attributen (Spalten): Wert = vierstelliger Wert gemäß ALKIS Bezeichner = Sachkategorie / Begriff zum jeweiligen Eintrag in der Spalte „Wert“, gemäß ALKIS, Definitionen siehe ALKIS-OK. Flaeche = Flächeninhalt des jeweiligen Objektes in Quadratmeter, gerundet auf volle Quadratmeter.
Im Sommer 2022 hat die Landesregierung NRW von der Möglichkeit der Länderöffnungsklausel nach § 37c EEG 2023 Gebrauch gemacht und die förderfähige Flächenkulisse um Grün- und Ackerflächen erweitert, die unterdurchschnittliche Erträge aufweisen – sogenannte benachteiligte Gebiete. Ausgenommen sind Gebote für Anlagen auf Flächen, die eine mittlere Bodenwertzahl von mehr als 55 aufweisen und Natura 2000-Gebiete. Ausgeschlossen werden darüber hinaus alle förderfähigen Flächen die im §37 2 EEG 2023 in den Buchstaben a bis g oder j genannt werden
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Der Datensatz Bewirtschaftungsgebiete gemäß FFH-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Bewirtschaftungsgebieten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (AM)". Die Daten zeigen die Abgrenzungen von so genannten Maßnahmenkonzepten, die fachlich Biotopmanagementplänen entsprechen und eine Vielzahl vorgeschlagener Maßnahmen(flächen) ("Geregelte Gebiete") beinhalten, die wiederum als eigener Datensatz veröffentlicht werden. Die Objektmetadaten der Maßnahmenkonzepte enthalten alle Angaben, die für die Kern-Datenbestände für Bewirtschaftungsgebiete (AM) bzw. deren Attribut-Auszeichnung für den Themenbereich Biodiversität vorgesehen sind. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Bewirtschaftungsgebiete (Maßnahmenkonzepte) für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Flächengeometrien. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 5 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Datenquelle: Flächennutzungskartierung (2018/ 2019)(ehemals gewerblich/industriell genutzte Flächen mit und ohne Bebauung). Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung erfüllt und ob sie für eine solare (Zwischen-)Nutzung zur Verfügung stehen kann.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Der Punktobjekt-Datensatz enthält unter der Kategorie "sonstiges Gewerbe" Wirtschaftsverbände, Einrichtungen städtischer Tochtergesellschaften, Märkte in der Innenstadt Krefelds und den ehemaligen städtischen Großmarkt. Attribute sind unter anderen Name, POI-Kategorien, Postleitzahl, Gemeindename und -nummer, Straße/Hausnummer, Internet-URL und Bemerkung (Zusatzinformation).
Wir haben für Köln ein Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr entwickelt. In diesem sind die Hauptachsen mit hoher Priorität für den Kfz- und Wirtschaftsverkehr festgelegt. Auch stellt es die Erreichbarkeit der Veedel sicher. Abseits dieses Netzes fördern wir den Fuß- und Radverkehr. Dort entsteht mehr Raum für lebendige und nachhaltige Stadträume. So verbinden wir gute Mobilität mit mehr Lebensqualität für die Menschen in den Veedeln und in ganz Köln.
Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 mit zu erwartenden signifikanten Schäden für ein Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100).Im Zuge der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurden Risikogebiete ermittelt, für die ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann. Hierbei waren insbesondere die relevanten Risiken für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu erfassen und zu beurteilen.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 mit zu erwartenden signifikanten Schäden für ein Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem).Im Zuge der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurden Risikogebiete ermittelt, für die ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann. Hierbei waren insbesondere die relevanten Risiken für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu erfassen und zu beurteilen.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.