Darstellung aller Festsetzungen aus dem Landschaftsplan Kreis Mettmann (rechtskräftig) in Farbe. Die Festsetzungen sind allgemeinverbindlich.
keine amtliche Auskunft!
ISO/XML
Entwicklungsziel-/ Entwicklungsraum-Darstellung (behördenverbindlich) aus dem rechtskräftigen Landschaftsplan Kreis Mettmann.
dargestellt sind die Geltungsbereiche der Satzungen. Die Attributtabelle enthält Angaben zum Stand der Rechtskräftigkeit.
Informationen über rechtskräftige Bebauungspläne sowie über Bebauungsplanentwürfe und deren jeweiligen Verfahrensstand.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland (CC BY 3.0 DE)" (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/) genutzt werden.
Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne, die Aufstellungsbeschlüsse sowie die sonstigen Satzungen.
Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt.
Darstellung aller Festsetzungen aus dem Landschaftsplan Kreis Mettmann (rechtskräftig) in schwarz-weiß. Die Festsetzungen sind allgemeinverbindlich.
dargestellt sind die Geltungsbereiche der Satzungen. Die Attributtabelle enthält Angaben zur Satzungart und dem Stand der Rechtskräftigkeit
Gewässer und Anlagen, die vom Land Niedersachsen aufgrund Landeseigentum oder anderer rechtlicher Vereinbarungen unterhalten werden.
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Dieser Datensatz enthält Informationen zu den rechtskräftigen beziehungsweise derzeit in Aufstellung befindlichen Sozialen Erhaltungsgebieten.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Kartenansicht öffnen
Der Datensatz aus Karte 5c des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die schutzwürdigen Bereiche (schutzwürdige Bereiche mit landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung aus der landesweiten Schutzgebietskulisse, die die Voraussetzung als Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet erfüllen) mit besonderen Anforderungen an Nutzungen gemäß §§ 2, 5, 13, 44 BNatSchG außerhalb bestehender Schutzgebiete und Siedlungsfläche, insbesondere für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Tourismus und Erholung, Bodenabbau und Rohstoffgewinnung, Energiewirtschaft, Verkehr und Infrastruktur, Siedlung, Industrie und Gewerbe sowie Flurbereinigung. Karte 5c stellt im Wesentlichen die Bereiche dar, in denen einerseits die Nutzungen naturschutzrechtlich geregelt sind (Schutzgebiete mit geregelten Nutzungen gemäß § 22BNatSchG) und andererseits zwar eine Schutzwürdigkeit vorliegt, eine solche rechtliche Regelung jedoch nicht vorliegt, so dass an die verschiedenen Nutzergruppen appelliert wird, die Naturschutzziele in eigener Verantwortung zu beachten und zu unterstützen (besondere Anforderungen an Nutzungen gemäß § 2, §5, §13 und §44 BNatSchG). Wichtige Verbundkorridore, die z.B. bei infrastrukturellen Vorhaben zu beachten sind, werden in Ergänzung der Schutzgebietskulisse und der schutzwürdigen Bereiche mit dargestellt. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Datenlizenz Deutschland Namensnennung Version 2.0
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