Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Diese Daten dienen internen Zwecken.
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Verordnung (§ 19 NNatSchG Abs. 1) festgesetzten flächenhaften Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzlicher Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ermittelten potentiell betroffenen Weltkulturerbestätten für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus 2016 – 2021 der HWRM-RL.Welterbe ist eine Bezeichnung für Denkmäler, Ensembles und Stätten (Weltkulturerbe) sowie Naturgebilde, geologische und physiographische Erscheinungsformen und Naturstätten (Weltnaturerbe) von außergewöhnlichem universellen Wert, deren Erfassung, Schutz und Erhaltung durch die Vertragsstaaten nach der sog. „Welterbekonvention“ von der UNESCO unterstützt werden.Welterbestätten in Niedersachsen finden sich in Hildesheim, Alfeld, Goslar und im Harz sowie Wattenmeer.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Die Gewässerstationierungskarte (GSK) mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005. Bei der Gewässerstationierungskarte des Landes Nordrhein-Westfalen handelt es sich nicht um ein amtliches Kartenwerk, sondern um eine landesweite fachliche Arbeits- und Planungsgrundlage. Sie wird in Form von Auflagen fortgeschrieben.Bei der GSK3E mit Auflage 30.11.2019 handelt es sich um die Fortschreibung der GSK3C mit Auflage vom 30.11.2010
Die sogenannten „Stolpersteine“ gehen zurück auf ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig. Sie sollen an Menschen erinnern, die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurden. Dazu zählen Juden, politische und kirchliche Widerstandskämpfer, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, Homosexuelle, Menschen mit Behinderung oder auch Menschen, die damals als sog. „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ stigmatisiert wurden. Die Stolpersteine werden seit 1992 in Deutschland (und darüber hinaus) als kleine Messingplatten nach einheitlichem Muster jeweils vor dem letzten frei gewählten Wohnort der Verfolgten verlegt. Inzwischen existieren mehr als 75.000 Stolpersteine. In Duisburg gibt es über 300 solche Steine. Laufend kommen neue Steine dazu; die Federführung für die Verlegung neuer Steine liegt beim Jugendring Duisburg (www.jugendring-duisburg.de). Auf der Grundlage zweier Publikationen des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg (https://kirche-duisburg.de/inhalt/download/), der früher die Stolpersteinverlegung begleitet hat, entstand im Jahr 2019 durch Martin Dietzsch beim Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung (DISS) eine umfassende Dokumentation der Duisburger Stolpersteine (http://www.diss-duisburg.de/online-bibliothek/bucher-im-volltext/broschuere-ueber-die-duisburger-stolpersteine/). Diese Dokumentation bildet die Grundlage für die vorliegende Kartierung im Historischen GeoPortal. Die Daten werden in unregelmäßigen Abständen fortlaufend vom Zentrum für Erinnerungskultur (https://www.duisburg.de/erinnerungskultur) ergänzt und aktualisiert. Weitere Infos und Literaturhinweise unter: https://geoportal2.duisburg.de/scripts/Masterportal/HistPortal/Stolperstein_Info.pdf
INSPIRE-Datensatz zum Annex2-Thema Orthofotografie für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten der Digitalen Orthophotos mit der Bodenauflösung 20cm (DOP20) abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.
Die Digitalen Topographischen Karten werden aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen sowie dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS erzeugt und nach dem bundeseinheitlichen ATKIS-Signaturenkatalog visualisiert. Sie liegen in max. 23 Inhaltsebenen (nach dem techn. Regelwerk der AdV) in drei Ausprägungen (Einzelebenen, Graukombination und Farbkombination) vor. Die Daten liegen flächendeckend und im einheitlichen geodätischen Bezugssystem und Kartenprojektion für das Land Brandenburg vor. Die Rasterdaten sind nach kartographischen Inhaltselementen in verschiedene Ebenen gegliedert. Sie werden blattschnittfrei als einfarbige Einzelebenen (Layer) sowie als farbige Kombinationsausgaben in einer einheitlichen Auflösung abgegeben. Zusätzlich werden die Daten im Standardblattschnitt (mit Kartenrahmen und Legende) als PDF und als geplottete Karte angeboten. Sie sind als Webdienste, als Rasterdaten und als analoge Kartendrucke (Plots) verfügbar. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
3D-Gebäudemodelle sind dreidimensionale digitale Modelle von Gebäuden, die gemeinsam mit einem digitalen Geländemodell zur Beschreibung der Erdoberfläche dienen. Als Level of Detail (LoD) werden verschiedene Detailstufen bei der Darstellung bezeichnet. Im Modell LoD1 werden alle Gebäude durch ein einfaches Klötzchen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Dachform beschrieben. Der Gebäudegrundriss wird in der Regel der amtlichen Liegenschaftskarte (ALKIS®) entnommen. Unterirdische Gebäude und Bauwerke werden nicht berücksichtigt. Die Lagegenauigkeit entspricht der des zugrunde liegenden Gebäudegrundrisses. Die Höhengenauigkeit beträgt größtenteils fünf Meter. Neben der Geometriebeschreibung des Körpers umfasst der Datensatz eines Gebäudes folgende Attribute: • Höhe des Gebäudes • Objektidentifikator • Gebäudefunktion • Qualitätsangaben (Metadaten) • Amtlicher Gemeindeschlüssel • Name (sofern geführt) • Anzahl der Stockwerke (sofern geführt) • Referenz auf 2D-Gebäude • Grundrissaktualität Das Abgabeformat der Daten ist der internationale Standard CityGML. Die Daten werden originär wie von der ZSHH aufbereitet abgegeben. Je nach Lage der ausgewählten Kachel liegen die Daten in utm32s oder in utm33s vor. Hinweis: Dieses Produkt steht nur einem eingeschränkten Kreis Nutzungsberechtigter zur Verfügung (s. Basisinformationen und Nutzungsbedingungen).
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