Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
In Troisdorf sind insgesamt vier Parkplätze rund um den Pendlerbahnhof Troisdorf-Spich durch Ausstattung mit Sensorik digitalisiert worden. So können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher jederzeit per App des Dienstleister Smart City Systems Parking Solutions GmbH (City Pilot App), der Troisdorf-eigenen smarT:app oder dem Geoportal der Stadt Troisdorf (https://geoportal.troisdorf.de/app.php/application/start) in Echtzeit über die Verfügbarkeiten der Parkflächen informieren.
Um auf den Datenabgriff zugreifen zu können, können Sie den API-Key erhalten. Dazu schreiben Sie bitte eine kurze, schriftliche Anfrage an digitalisierung@troisorf.de.
Um Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel gezielt ein- und möglichst effektiv umzusetzen, sollten die Gebiete und Bereiche identifiziert werden, die eine besondere Sensitivität gegenüber den Folgen des Klimawandels aufweisen. Das sind Gebiete, in denen aufgrund der sozialen, ökonomischen und naturräumlichen Rahmenbedingungen vor Ort besondere Probleme durch die klimatischen Änderungen zu erwarten sind. Neben Belastungsgebieten unter den Aspekten Hitze und Extremniederschläge werden in der "Handlungskarte Klimaanpassung" auch die Belastungsgebiete der Industrieflächen und die Restriktionsflächen der Frischluftschneisen und Luftleitbahnen ausgewiesen. Die in der Karte dargestellten Zonen werden im Folgenden beschrieben. Es werden zwei Karten definiert, die den Ist- bzw. Zukunft-Zustand darstellen. Die Klimaanpassung und Konfliktpotentiale sind Teil der "Handlungskarte Klimaanpassung" von 2013. Eine Neuberechnung bietet die "Nachhaltigkeitsstrategie" von 2024.
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Dort sind für ganz Nordrhein-Westfalen die Flächen dargestellt, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz 2023 für eine Ausschreibung nach EEG2023 §37 für Freiflächensolaranlagen grundsätzlich in Frage kommen (www.solarkataster.nrw.de). Von diesen Flächen wurden noch keine Teile durch Ausschlussbereiche entfernt. Die Kulisse gliedert sich – anders als nach dem alten EEG - in Flächen für „normale“ Freiflächensolaranlagen (EEG2023 §37 Abs. 1 Nr. 2), wie beispielsweise auf Randstreifen von Autobahn- und Schienenwegen, Halden und Deponien und landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten, und „besondere“ Freiflächensolaranlagen (EEG2023 §37 Abs. 1 Nr. 3), wie beispielsweise auf einer Überdachung über Parkplätzen oder als Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen außerhalb der benachteiligten Gebiete. Datengrundlagen sind das ATKIS-BASIS-DLM sowie die Kulisse der benachteiligten Gebiete.
Die Amtliche Straßenkarte Baden-Württemberg 1:200 000 (ASK200) präsentiert ausgewählte Inhalte des DLM250, des DLM50 und Fachdaten der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg. Im angrenzenden Ausland werden die jeweiligen vergleichbaren Datengrundlagen präsentiert (Frankreich: BD CARTO(r), Schweiz: VECTOR200). Der thematische Schwerpunkt liegt auf der Darstellung des Straßenverkehrs (klassifiziertes Straßennetz). Farblich hervorgehoben und beschriftet sind alle klassifizierten Straßen (Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen). Gemeindestraßen, das Schienenverkehrsnetz (Eisenbahn) und der Luftverkehr (Landeplätze) ergänzen die Verkehrsinfrastruktur. Entlang der Autobahnen sind zusätzlich die verkehrsnahe Infrastruktur (Parkplätze, Tankstellen, Raststätten u.a.) und Fachangaben, wie Knotennummern der Anschlussstellen und die Betriebskilometrierung eingetragen. Topographische Inhalte (Wald, Gewässer und Siedlung) und die Verwaltungsgrenzen helfen bei der Orientierung
Die DTK10 stellt eine lagerichtige Visualisierung des ATKIS®-Basis-DLM dar, die in vielfältigen Anwendungen - insbesondere als Hintergrundinformation - zum Einsatz kommt. Der Maßstab 1:10.000 erlaubt eine noch nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen. Alle räumlichen Bezüge lassen sich in einer geometrischen Genauigkeit von ca. 3 m (entspricht ca. 1 mm in der Karte) ermitteln. Die flächendeckende und umfassende Aktualisierung erfolgt in einem Fortführungsturnus von 3 Jahren und in Spitzenaktualität für das Verkehrsnetz (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) unter Nutzung der Informationen zur kontinuierlichen Fortführung des Basis-DLM. Die Topographische Karte 1:10.000 steht als WMS-Dienst und zur Einsicht in TIM-online.nrw zur Verfügung. Sie kann als Plot-on-Demand auch analog abgegeben werden. Die DTK10 wird wöchentlich aktualisiert und entspricht damit dem Bearbeitungsstand des Basis-DLM.
Welche Baustellenmeldungen werden hier aufgeführt? Und warum finde ich die Baustelle vor meiner Haustür hier nicht? Im Duisburger Stadtgebiet wird jedes Jahr an vielen Stellen gebaut. Jede Baumaßnahme, außerhalb von Autobahnen, muss bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt und genehmigt (verkehrsrechtliche Anordnung) werden. Insgesamt handelte es sich 2020 z. B. um rund 8.000 Einzelmaßnahmen verschiedener Größe. Im Verkehrsportal wird über die verkehrlich relevanten Baumaßnahmen informiert. Wann ist eine Baumaßnahme im Normalfall verkehrlich relevant? Neben der Lage (z. B. Hauptverkehrsnetz, überörtliches Netz etc.), der Verkehrsbelastung und der zeitlichen Dauer einer Baumaßnahme sind im wesentlichen die folgenden Kriterien maßgebend: - Eine Vollsperrung, die in der Regel mit einer Umleitungsempfehlungen verbunden ist. - Änderung bestehender Verkehrsführungen z. B. durch die Aufhebung oder Einrichtung einer Einbahnstraße. - Die Verkehrsführung wird durch einen Baustellenampel geregelt z. B. Einbahnwechsel in Verbindung mit einer Baustellenampel. - Der betroffene Bereich ist von besonderer Bedeutung für den Bezirk.
Der Datensatz stellt die potentiellen Fließwege und Reichweiten simulierter Hangmuren entlang des deutschen Schienennetzes dar. Dieses Produkt der potentiellen Hangmuren ist das Ergebnis des Forschungsprojektes „Analysen zu schnellen wasserhaltigen Massenbewegungen: Bundesweite Untersuchungen zur Exposition des deutschen Schienennetzes und Modellierungen der räumlichen Ausbreitung“ des Eisenbahn-Bundesamtes im Rahmen der Arbeiten des BMDV-Expertennetzwerks im Themenfeld Klimawandelfolgen und Anpassung (bmdv-expertennetzwerk.de). Die Sachinformationen und Gefährdungsklassen werden ausschließlich für den anliegenden Bereich der Schieneninfrastruktur bereitgestellt. Dargestellt sind die potenziellen simulierten Hangmuren in Abstufung der Größe nach kleinen, mittleren und großen Ereignissen (s. Abschlussbericht des Projektes auf der Website des dzsf (www.dzsf.bund.de)). Wert 1 = kleines Ereignis, 2 = mittleres Ereignis, 3 = großes Ereignis. Dabei gilt für die Größenordnung der simulierten Kubaturen: <100 m3: kleines Ereignis 100–1'000 m3: mittleres Ereignis ≥ 1'000 m3: großes Ereignis Der Datensatz bildet keine Eintrittswahrscheinlichkeit der Ereignisse ab. Bestehende Schutzmaßnahmen und dadurch gesicherte Bereiche wurden in den Modellierungen nicht berücksichtigt.
Der Datensatz stellt die potentiellen Fließwege und Reichweiten simulierter Murgänge entlang des deutschen Schienennetzes dar. Dieses Produkt der potentiellen Murgänge ist das Ergebnis des Forschungsprojektes „Analysen zu schnellen wasserhaltigen Massenbewegungen: Bundesweite Untersuchungen zur Exposition des deutschen Schienennetzes und Modellierungen der räumlichen Ausbreitung“ des Eisenbahn-Bundesamtes im Rahmen der Arbeiten des BMDV-Expertennetzwerks im Themenfeld Klimawandelfolgen und Anpassung (bmdv-expertennetzwerk.de). Die Sachinformationen und Gefährdungsklassen werden ausschließlich für den anliegenden Bereich der Schieneninfrastruktur bereitgestellt. Dargestellt sind die potenziellen simulierten Murgänge in Abstufung der Größe nach kleinen, mittleren und großen Ereignissen (s. Abschlussbericht des Projektes auf der Website des dzsf (www.dzsf.bund.de)). Wert 1 = kleines Ereignis, 2 = mittleres Ereignis, 3 = großes Ereignis. Dabei gilt für die Größenordnung der simulierten Kubaturen: <100 m3: kleines Ereignis 100–1'000 m3: mittleres Ereignis ≥ 1'000 m3: großes Ereignis Der Datensatz bildet keine Eintrittswahrscheinlichkeit der Ereignisse ab. Bestehende Schutzmaßnahmen und dadurch gesicherte Bereiche wurden in den Modellierungen nicht berücksichtigt.