Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, §34-er - §35er- und sonstige Satzungen gemäß BauGB. Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne sowie die sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen, Begründungen, zusammenfassenden Erklärungen, den Umweltberichten, Gestaltungssatzungen im PDF Format
Die Übersichtskarte 1:250 000 ist von der Topographischen Karte 1:200 000 abgeleitet, aktualisiert, jedoch in ihrer Farbgebung verändert und mit einer Geländeschummerung versehen. Die Verwaltungsausgabe - UK Th 250 V - enthält außer dem Relief den gleichen Inhalt, jedoch nur in zweifarbiger Darstellung als Hintergrundinformation. Die Verwaltungsgliederung bis zu den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften ist in einer speziellen Farbe besonders hervorgehoben.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
In der Gemeindegrenzenkarte - GTh 250 - sind die Namen der Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie die Landes-, Kreis- und Gemeindegrenzen enthalten.Die kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Gemeinden und die Verwaltungsgemeinschaften sind farblich hervorgehoben.Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaften ist durch eine Unterstreichung gekennzeichnet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Anhang II der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt:"Digitale Höhenmodelle für Land-, Eis- und Meeresflächen. Dazu gehören Geländemodell, Tiefenmessung und Küstenlinie." Kontinuierliches Coverage, das für seinen Definitionsbereich eine auf einem regelmäßigen vierseitigen rektifizierten Gitter beruhende systematische Tessellation verwendet, wobei der Höhenlageneigenschaftswert für jeden der seinen Wertebereich bildenden Rasterpunkte in der Regel bekannt ist.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Das Schwerebezugssystem wird realisiert durch die Schwerefestpunkte (SFP) des Schweregrundnetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie den Schwerenetzen 1. bis 4. Ordnung mit den zugehörigen Schwerewerten.Diese Schwerefestpunkte sind in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt. Deren Schwerewerte sind durch Koordinaten und Höhen bestimmt. Fur die geodätischen Festpunkte werden folgende Nachweise geführt bzw. Daten bereitgestellt:- Übersicht uber das Festpunktfeld auf Blättern der topographischen Karte (Festpunktübersicht); - Beschreibung der Festpunkte mit topographischer Lageskizze zum Aufsuchen vor Ort (Festpunktbeschreibung); - Datei der Festpunkte (Ausdruck, Diskette) mit Lagekoordinaten, Höhenangaben, Schwerebeschleunigungsangaben u.a.m.; - GPS-Referenzstations-Messdaten in den Formaten RINEX, RTCM 2.1 (20,21) Als Ergänzung zum Nachweis der Festpunkte werden Netzbilder als Übersichten über die Netzanlage und gravimetrische Karten im Maßstab 1:200.000 geführt. Diese Karten werden nur auf Anforderung bei begründetem Bedarf als Kopie abgegeben.
Der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung SAPOS® ist ein Gemeinschaftsprodukt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Lander der Bundesrepublik Deutschland (AdV). SAPOS® stellt aktuelle Raumbezuge fur jedermann mit moderner Technik bereit. Dies ist als infrastrukturelle Grundversorgung ein Teil des gesetzlichen Auftrags der deutschen Landesvermessung. SAPOS® bedient sich des NAVSTAR - GPS ( Navigation System with Timing and Ranging - Global Positioning System), eines ursprunglich zu militarischen Zwecken eingerichteten Satellitennavigationssystems. Der Systembetreiber ist das amerikanische Verteidigungsministerium.Fur zivile GPS - Anwender mit nur einem GPS-Empfanger sind Positionierungsgenauigkeiten von 10 - 20 Metern moglich. Hohere Genauigkeiten erreicht man nur durch relative GPS - Verfahren ( DGPS - Differential GPS ). Bisher musste der Nutzer dazu mit mindestens zwei Empfangern arbeiten, wobei einer davon als temporare Referenzstation auf einem bekannten Punkt betrieben wurde.SAPOS® hat einen permanent betriebenen, multifunktionalen DGPS - Dienst eingerichtet. Dieser ist mit uber 250 Stationen deutschlandweit verfugbar.SAPOS® basiert auf einem Netz flachenhaft verteilter GPS - Referenzstationen, die dem Nutzer die Moglichkeit zur Anwendung relativer GPS - Verfahren mit nur einem Empfanger bieten. Dadurch kann er seine GPS - Positionierungsaufgaben mit hoher Effizienz und minimalem Investitionsaufwand erledigen. Zur Gewährleistung einer effektiven und sicheren Nutzung sowie zur Anpassung an den jeweiligen technischen Fortschritt ist SAPOS® in Thuringen so aufgebaut, dass es bei einer zentralen Steuerung, Überwachung, Benutzerverwaltung und Benutzerabrechnung zentral und dezentral genutzt und entsprechend den jeweiligen Anforderungen stufenweise ausgebaut werden kann.SAPOS® umfasst 3 Servicebereiche
Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben das Relief der Erdoberfläche durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es wird zwischen verschiedenen DGM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation stellt ein flächendeckendes 3D-Gebäudemodell im Level of Detail 1 (LoD1) und im Level of Detail 2 (LoD2), zur Verfügung. Als Grundlage für die Modellierung dienen die Gebäudegrundrisse aus ALKIS@, die Daten aus Airborne Laserscanning und das Digitale Geländemodell. Das LoD1 (Level of Detail 1) entspricht der ersten Ausbaustufe der 3D-Gebäudemodelle und beinhaltet Blockmodelle von Gebäuden. Das LoD2 (Level of Detail 2) entspricht der zweiten Ausbaustufe der 3D-Gebäudemodelle und enthält Gebäudemodelle mit Dachformen.
Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben das Relief der Erdoberfläche durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es wird zwischen verschiedenen DGM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).