Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung. Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung.
Als Ergebnis der jährlich in Auftrag gegebenen Befliegungen des Landes Baden-Württemberg erhält das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Luftbilder, die Grundlage für die Herstellung von bildbasierten digitalen Oberflächenmodelle. Bildbasierte Digitale Oberflächenmodelle (bDOM) bilden die Erdoberfläche und die darauf befindlichen Objekte zum Zeitpunkt der Aufnahme der Luftbilder wie z.B. Vegetation, Bebauung, ruhender und fließender Verkehr ab. Aus der Korrelation orientierter Luftbilder und der Modellierung der daraus resultierenden Punktwolken wird ein regelmäßiges Raster erzeugt. Verfahrensbedingt kann das bDOM Lücken und Ausreißer enthalten. Die Farbcodierung der einzelnen Punkte des bDOM erfolgt aus den zugrundeliegenden Luftbildern. Es bildet die Höhengrundlage für die Berechnung der TrueDOP. Das bDOM verbindet die realitätstreue Darstellung des TrueDOP und Höheninformationen in einem Datensatz. Koordinatenumfang : 3D Einheiten der horizontalen und vertikalen Koordinaten in Metern. Bodenauflösung 20 cm, jährliche Befliegung ca. 50 % der Landesfläche, Gebietseinteilung entspricht der Gebietseinteilung der TrueDOP. Unklassifizierte Punktinformationen. Kanalanzahl : 4, RGBI
Das Orthophoto ist ein entzerrtes und georeferenziertes Luftbild von hoher Genauigkeit und Aktualität. Es eignet sich daher sehr gut zur Erfassung und Aktualisierung von Datenbeständen geographischer Informationssysteme, zu Planungszwecken, geometrisch genauen Ausmessungen u.v.m. Da es auf Landeskoordinaten bezogen ist, kann es auch mit anderen Datenbeständen, z.B. der digitalen topographischen Karte, dem digitalen Landschaftsmodell oder benutzereigenen Daten kombiniert werden.Die digitalen Orthophotos werden mit einer Bodenauflösung von 0,20 m berechnet. Ein Orthophoto deckt eine Landschaftsfläche von 1 km x 1 km ab. Befliegungen erfolgen seit 1994. Seit 2014 erfolgt der Bildflug im 2-Jahres Zyklus.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Dieser Dienst besteht einerseits aus den satellitenbasierten Imperviousness-Rastern (Versiegelungs-Raster) des Copernicus Landmonitoring Services der Europäischen Umweltagentur. Diese Raster zeigen dern Versiegelungsgrad in % für jedes Pixel, aufbereitet für NRW. Die Versiegelungs-Raster stehen für die Jahre 2006, 2009, 2012, 2015 und 2018 zur Verfügung. Ab dem Jahr 2018 liegt der räumliche Auflösung bei 10 Meter, zuvor lag sie bei 20 Meter. Der Stand der Daten ist das Jahr 2023. Geplant ist eine Fortschreibung für alle drei Jahre, das Veresiegelungs-Raster 2021 wird für Mitte 2026 erwartet. Basierend auf den Versiegelungs-Rastern der unterschiedlichen Jahre wurde auch der Anteil der versiegelten Fläche je Gemeinde in Prozent der gesamten Gemeindefläche berechnet. Andererseits besteht der Atom-Feed aus einem luftbildbasierten Rasterdatensatz der Bodenversiegelung mit Berechnungsstand Dezember 2024. Grundlage sind die landeseigenen, hochauflösenden Luftbilder (TrueDOP) mit einem Befliegungszeitraum von Februar 2022 bis Juni 2024. Hier wurde im Rahmen einer Kooperation zwischen Ruhr-Universität Bochum, IT.NRW und dem LANUK NRW mittels eines KI-Ansatz (KI=künstliche Intelligenz) die Bodenversiegelung mit einer räumlichen Auflösung von nur 0,5 Meter berechnet. Aus diesem hochaufgelösten Rasterdatensatz wurden ebenfalls je Gemeinde die Anteile an versiegelter Fläche gegenüber der gesamten Gemeindefläche in Prozent berechnet. Eine ständige Fortschreibung der Datenerhebung ist für alle 2 Jahre geplant.