Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach der EG-WRRL als auch für die Gewässerbewirtschaftung bildet die Kenntnis über Querbauwerke in den Fließgewässern eine wesentliche Grundlage. Unter Querbauwerken werden hier sämtliche künstlich in das Gewässer eingebrachten, quer durch das Gewässerbett verlaufenden baulichen Strukturen verstanden, die die natürlichen Strömungsverhältnisse und damit auch die Sohl- und Uferstruktur des Gewässers beeinflussen.Zur Bauwerkskategorie „Künstliche Objekte im Flussbett“ gehören Sohlschwellen, Sohlgleiten, Abstürze sowie Messbauwerke und Auslauf/Entnahmebauwerke.Zur Bauwerkskategorie „Dämme und Wehre“ gehören feste Wehre und Dämme, bewegliche Wehre sowie Mühlen und Wasserkraftanlagen.Zur Bauwerkskategorie „Siele, Schöpfwerke und temporäre Sperren“ gehören Siele, Schöpf- und Pumpwerke sowie Sperrwerke und Verlaate.Zur Bauwerkskategorie „Schleusen“ gehören Schleusen und Schiffshebewerke.Zur Bauwerkskategorie „Durchgängigkeitsbauwerke“ gehören verschiedene Formen von Fischaufstiegsanlagen (FAA), Umgehungsgerinne und Fischabstiegsanlagen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.Zur Bauwerkskategorie „Kreuzungsbauwerke“ gehören Brücken, Durchlässe und Verrohrungen sowie Düker und Furten.Der Datenbestand bildet die Grundlage für die Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der EG-WRRL, die alle 6 Jahre zu aktualisieren ist, für die Bewertung der Durchgängigkeit als Qualitätskomponente des ökologischen Zustands bzw. Potentials von Fließgewässern sowie für die Ableitung des Maßnahmenbedarfs.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Gewässernetz“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach der EG-WRRL als auch für die Gewässerbewirtschaftung bildet die Kenntnis über Querbauwerke in den Fließgewässern eine wesentliche Grundlage. Unter Querbauwerken werden hier sämtliche künstlich in das Gewässer eingebrachten, quer durch das Gewässerbett verlaufenden baulichen Strukturen verstanden, die die natürlichen Strömungsverhältnisse und damit auch die Sohl- und Uferstruktur des Gewässers beeinflussen.Zur Bauwerkskategorie „Künstliche Objekte im Flussbett“ gehören Sohlschwellen, Sohlgleiten, Abstürze sowie Messbauwerke und Auslauf/Entnahmebauwerke.Zur Bauwerkskategorie „Dämme und Wehre“ gehören feste Wehre und Dämme, bewegliche Wehre sowie Mühlen und Wasserkraftanlagen.Zur Bauwerkskategorie „Siele, Schöpfwerke und temporäre Sperren“ gehören Siele, Schöpf- und Pumpwerke sowie Sperrwerke und Verlaate.Zur Bauwerkskategorie „Schleusen“ gehören Schleusen und Schiffshebewerke.Zur Bauwerkskategorie „Durchgängigkeitsbauwerke“ gehören verschiedene Formen von Fischaufstiegsanlagen (FAA), Umgehungsgerinne und Fischabstiegsanlagen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.Zur Bauwerkskategorie „Kreuzungsbauwerke“ gehören Brücken, Durchlässe und Verrohrungen sowie Düker und Furten.Der Datenbestand bildet die Grundlage für die Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der EG-WRRL, die alle 6 Jahre zu aktualisieren ist, für die Bewertung der Durchgängigkeit als Qualitätskomponente des ökologischen Zustands bzw. Potentials von Fließgewässern sowie für die Ableitung des Maßnahmenbedarfs.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Gewässernetz“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Summary: In summer 1982 a survey of intertidal macrovegetation in the Weser estuary was carried out. Combined with the results of anterior floristic investigations the vegetation of the whole area is described and represented in maps. With regard to the dominant species the area exhibits three zones of different bank vegetation: Zusammenfassung: Im Sommer 1982 wurde eine Bestandsaufnahme der eulitoralen Pflanzengemeinschaften in der Unter- und Außenweser ausgeführt und mit vorangegangenen Vegetationsaufnahmen des Gebietes zu einer Gesamtdarstellung zusammengefasst. Die seeseitige Grenze des Untersuchungsgebietes liegt bei Fedderwarder Siel (Butjadingen) bzw. Spieka (Land Wursten), die flussseitige am Nordende des Harrier Sandes. Nach den bestandsbildenen Arten lassen sich drei Abschnitte unterschiedlicher Uferflora erkennen:
„Die Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“, die seit 1985 vom StAWA Aurich (heute NLWK Betriebsstelle Aurich) betrieben wird, umfasst unter anderem den Bau einer sturmflutsicheren Deichnase (Leyhörn) mit Siel, Schleuse und Speicherbecken, die sich aus der Leybucht heraus nach Nordwesten erstreckt. Im Zuge der Maßnahme wurden rd. 740 ha Watt-, Salzwiesen- und Sommerpolderflächen eingedeicht, überbaut oder anderweitig ihrer vorherigen Funktion entzogen. Als Kompensation sieht der Planfeststellungsbeschluss […] verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Naturschutzes in der Leybucht vor; unter anderem wurde Leyhörn 1994 durch die Bezirksregierung Weser-Ems als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Nach der ersten Phase der Beweissicherung von 1989 – 1997 wurde das NLÖ – Forschungsstelle Küste 1997 von der Bezirksregierung Weser-Ems beauftragt, diese mit einer zweiten Untersuchungsphase bis zunächst 2000 fortzuführen. Diese umfasst u. a. Untersuchungen zur terrestrischen Wirbellosenfauna im NSG Leyhörn, deren erste Ergebnisse in diesem Dienstbericht vorgestellt werden.“
Summary: In summer 1982 a survey of intertidal macrovegetation in the Weser estuary was carried out. Combined with the results of anterior floristic investigations the vegetation of the whole area is described and represented in maps. With regard to the dominant species the area exhibits three zones of different bank vegetation: Zusammenfassung: Im Sommer 1982 wurde eine Bestandsaufnahme der eulitoralen Pflanzengemeinschaften in der Unter- und Außenweser ausgeführt und mit vorangegangenen Vegetationsaufnahmen des Gebietes zu einer Gesamtdarstellung zusammengefasst. Die seeseitige Grenze des Untersuchungsgebietes liegt bei Fedderwarder Siel (Butjadingen) bzw. Spieka (Land Wursten), die flussseitige am Nordende des Harrier Sandes. Nach den bestandsbildenen Arten lassen sich drei Abschnitte unterschiedlicher Uferflora erkennen:
„Die Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“, die seit 1985 vom StAWA Aurich (heute NLWK Betriebsstelle Aurich) betrieben wird, umfasst unter anderem den Bau einer sturmflutsicheren Deichnase (Leyhörn) mit Siel, Schleuse und Speicherbecken, die sich aus der Leybucht heraus nach Nordwesten erstreckt. Im Zuge der Maßnahme wurden rd. 740 ha Watt-, Salzwiesen- und Sommerpolderflächen eingedeicht, überbaut oder anderweitig ihrer vorherigen Funktion entzogen. Als Kompensation sieht der Planfeststellungsbeschluss […] verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Naturschutzes in der Leybucht vor; unter anderem wurde Leyhörn 1994 durch die Bezirksregierung Weser-Ems als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Nach der ersten Phase der Beweissicherung von 1989 – 1997 wurde das NLÖ – Forschungsstelle Küste 1997 von der Bezirksregierung Weser-Ems beauftragt, diese mit einer zweiten Untersuchungsphase bis zunächst 2000 fortzuführen. Diese umfasst u. a. Untersuchungen zur terrestrischen Wirbellosenfauna im NSG Leyhörn, deren erste Ergebnisse in diesem Dienstbericht vorgestellt werden.“
„Die Verbesserung der Durchgängigkeit von Siel- oder Schöpfwerken für ungehinderten Austausch von Organismen und für die Ausbildung von Brackwasserlebensräumen ist Bestandteil des Maßnahmenkatalogs zur Verbesserung des ökologischen Zustands der niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässer im Rahmen der Umsetzung der EG-WRRL. Im Gewässersystem Südstrandpolder auf Norderney wurden seit 1980 mehrere biologische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Brackwasserlebensraums durchgeführt. Seit 2005 wird im Rahmen einer Kompensationsmaßnahme im Sielteich während des Sommerhalbjahrs ein kontrollierter Seewasserzufluss zugelassen. Im vorliegenden Bericht wird auf Grundlage der früheren Untersuchungen die Entwicklung des Lebensraums bis zur Einführung des neuen Sielmanagements beschrieben. Die Veränderungen der physikalischen Rahmenbedingungen im Sielteich nach Veränderung des Sielmanagements wurden anhand von Wasserstands- (2007) und Salzgehaltsmessungen (2005-2006) dokumentiert. Im Sommer 2008 wurden an elf Positionen im Sielteich wasserchemische Analysen (pH-Wert, Salinität) und Untersuchungen der benthischen Makrofauna durchgeführt. Außerdem wurde anhand von Reusenfängen das Vorkommen von Fischen und vagilen Benthosarten erfasst. […]“
„Die Verbesserung der Durchgängigkeit von Siel- oder Schöpfwerken für ungehinderten Austausch von Organismen und für die Ausbildung von Brackwasserlebensräumen ist Bestandteil des Maßnahmenkatalogs zur Verbesserung des ökologischen Zustands der niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässer im Rahmen der Umsetzung der EG-WRRL. Im Gewässersystem Südstrandpolder auf Norderney wurden seit 1980 mehrere biologische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Brackwasserlebensraums durchgeführt. Seit 2005 wird im Rahmen einer Kompensationsmaßnahme im Sielteich während des Sommerhalbjahrs ein kontrollierter Seewasserzufluss zugelassen. Im vorliegenden Bericht wird auf Grundlage der früheren Untersuchungen die Entwicklung des Lebensraums bis zur Einführung des neuen Sielmanagements beschrieben. Die Veränderungen der physikalischen Rahmenbedingungen im Sielteich nach Veränderung des Sielmanagements wurden anhand von Wasserstands- (2007) und Salzgehaltsmessungen (2005-2006) dokumentiert. Im Sommer 2008 wurden an elf Positionen im Sielteich wasserchemische Analysen (pH-Wert, Salinität) und Untersuchungen der benthischen Makrofauna durchgeführt. Außerdem wurde anhand von Reusenfängen das Vorkommen von Fischen und vagilen Benthosarten erfasst. […]“
„Im Rahmen der Umsetzung der WRRL sind Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Sielbauwerken und zur Herstellung von Brackwasserlebensräumen an den niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässern sinnvoll. Das NLWKN Betriebsstelle Brake/Oldenburg hat deshalb das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR im Dezember 2008 damit beauftragt, eine entsprechende Datenbasis zu erarbeiten und Maßnahmenvorschläge zu machen. […]“
„Im Jahr 1985 begann das StAWA Aurich (nachfolgend NLWK Betriebsstelle Aurich) mit der Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde im Bereich der Leybucht eine nach Nordwesten bis zum tiefen Wasser (Norderley) vorstoßende, sturmflutsichere Deichnase (Leyhörn) mit Sielbauwerk, Schleuse und Speicherbecken errichtet. Mit dem Bau von Leyhörn sowie den weiteren Maßnahmen zum „Küstenschutz Leybucht“ wurden insgesamt rd. 740 ha Sommerpolder-, Salzwiesen- und Wattflächen überbaut oder anderweitig ihrer bisherigen Funktion entzogen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss von 1985 wurden Auflagen erlassen, die den Naturschutz im Leyhörn in den Vordergrund stellen. Dementsprechend wurden im Jahr 1994 Leyhörn und die südwestlich angrenzenden Kleientnahmen durch die Bezirksregierung Weser-Ems unter Naturschutz gestellt (NSG Leyhörn). Das NLÖ-Forschungsstelle Küste (NLÖ – FSK) wurde von der Bezirksregierung Weser-Ems […] beauftragt, die erste Phase der Beweissicherung (1989 bis 1997) mit einer zweiten Untersuchungsphase (1998 bis 2000) fortzusetzen. Diese umfasst u. a. eine Bestandsaufnahme von Flora und Vegetation des NSG Leyhörn (ohne Kleiabgrabungsflächen bei Hauen). Mit ihr befasst sich der Dienstbericht. Die Bestandsaufnahme wurde 1998 in Form einer flächendeckenden Vegetationskartierung im Maßstab 1:2.500 sowie einer Erfassung aller Pflanzenarten und der „Rote Liste-Arten“ durchgeführt. Zusätzlich erfolgten an repräsentativen Standorten bodenkundliche Erhebungen. Die Erhebungen wurden 1999 durch weitere Teiluntersuchungen ergänzt. Der Bericht stellt die gewonnenen Daten und Ergebnisse zusammen. […]“