Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter in der Abteilung Finanzen und Bauen bei der Gemeinde Langenberg erteilt werden.
Darstellung der Bereiche im Kreis Gütersloh, in denen es rechtskräftige Landschaftspläne nach § 11 Bundesnaturschutzgesetz und § 16 Landschaftsgesetz NRW gibt
Übersicht über die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) und sonstige städtebauliche Planungen (Satzungen und Konzepte) der Stadt Ahaus.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne und sonstige städtebauliche Planungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Stadtplanung der Stadt Ahaus auf.
Kompensationsfläche - flächig belegt. Die unteren Naturschutzbehörden führen ein Kompensationsverzeichnis für die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Kompensationsmaßnahmen nach § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 34 LNatschG NRW
Zusammenführung der digitalen Orthofotos im Kreisgebiet Mettmann zu einem Raster-Datensatz für die Präsentation im Geoportal des Kreises Mettmann. Digitale Orthofotos sind georeferenzierte, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche.
Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz.
Dieser Datensatz enthält alle Adresspunkte zum geförderten Glasfaserausbau "Graue Flecken Köln", die durch ein zuvor durchgeführtes Markterkundungsverfahren zum Gigabitprogramm des Bundes identifiziert wurden.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt. Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachdienst Bauordnung und -beratung oder im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Greven erteilt werden.