Der Datensatz stellt die hydrogeologische Raumgliederung von Nordrhein-Westfalen dar. Er ist in Heft 16 der Publikationsreihe „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ ausführlich beschrieben. Gebiete mit gleichen oder sehr ähnlichen hydrogeologischen Eigenschaften wurden zu hydrogeologischen Teilräumen zusammengefasst. Der Datensatz wurde weiterentwickelt im Rahmen der Erstellung der „Grundwasserkörper NRW“, welche durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) publiziert wurden. Verfügbare Kartenthemen: hydrogeologische Teilräume, einschließlich Zuordnung zu übergeordneten Räumen und Großräumen.
Der Datensatz zeigt Points of Interest. Punkte von Interesse beinhalten Standorte von bodenkundlicher Relevanz von Nordrhein-Westfalen. Der Datensatz präsentiert die Entnahmepunkte von Lackprofilen und die Standorte der Bodenfeuchte-Messstationen.
Der Kiebitz ist eine von 6 Arten der sogenannten Wiesenvogelkartierungen, die im Auftrag der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh durch die Biologische Station Gütersloh/Bielefeld regelmäßig durchgeführt werden. Die Kiebitz-Vorkommen werden alle drei Jahre erfasst, zur Zeit liegen Daten aus den Jahren 2001, 2004, 2007, 2010, 2013, 2016 und 2017 vor.
Stadtbereiche, in denen sich die städtische Hitzeinsel (UHI) und Wärmeinsel ausbilden kann. Es sind hier die aktuellen Bereiche für das Jahr 2011 angegeben als auch die Projektion für das Jahr 2060. Außerdem sind die die Bereiche der Industrie- und Gewerbeklimatope angegeben
Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang.
Nutzungsbedingungen: Entstehende Kosten ergeben sich aus dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung - Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet; Die Daten unterliegen dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellten Baudenkmaler stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellten Baudenkmaler stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellten Baudenkmaler stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein bewegliches Denkmal ist ein kulturell oder historisch bedeutender Gegenstand, der nicht fest mit dem Boden verbunden ist. Dazu gehören zum Beispiel Kunstwerke, Möbel, Musikinstrumente, Fahrzeuge oder Maschinen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen. Hier dargestellten beweglichen Denkmäler sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Denkmalbereich ist ein abgegrenztes Gebiet, in dem mehrere Denkmäler oder historische Objekte zusammen eine besondere Bedeutung haben. Dabei spielt die Gesamtwirkung oder der historische Zusammenhang eine Rolle, z. B. in historischen Ortskernen, Industriegeländen oder Parkanlagen. Hier dargestellten Denkmalbereiche sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.