Aktualität der Daten:
seit 23.11.2009 , gegenwärtige Aktualität unklar
Ausgehend von Westpolen breitet sich der Wolf seit rund 20 Jahren wieder in Deutschland aus – ohne menschliches Zutun. Fast 100 Jahre war der Wolf, abgesehen von einzelnen wandernden Wölfen, aus Deutschland verschwunden. Nach jahrhundertelanger Verfolgung galt er hierzulande als ausgerottet. Die Bestätigung eines Wolfrudels auf einem militärischen Übungsplatz in der sächsischen Oberlausitz im Jahr 2000 war eine wildbiologische Sensation. Aus Polen eingewandert, hatte sich im Osten Deutschlands ein Wolfspaar angesiedelt und Junge aufgezogen. Von der Oberlausitz aus verbreitete sich das Wolfsvorkommen in den Folgejahren nicht nur im Osten der Republik, sondern auch in nordwestliche Richtung zunächst nach Niedersachsen. Für das Monitoringjahr 2021/2022 wurden in Deutschland 161 Rudel, 43 Paare und 21 sesshafte Einzeltiere nachgewiesen. Der Schwerpunkt der Verbreitung umfasst die Bundesländer Brandenburg (47 Rudel), gefolgt von Niedersachsen (34 Rudel) und Sachsen (31 Rudel). Eine aktuelle Übersicht über die Wolfsvorkommen und Nachweise von Wolfsrudeln in Deutschland bietet die Dokumentations- und Beratungsstelle zum Thema Wolf des Bundes - DBBW.
Aktualität der Daten:
seit 08.09.1802 , gegenwärtige Aktualität unklar
Der Datensatz ist die Grundlage für das Onlineportal „Bohrungen in NRW“ und enthält die Lage der in der Datenbank „Aufschlüsse und Bohrungen in Nordrhein-Westfalen“ [DABO] erfassten sowie der über das Portal „Bohranzeige NRW" angezeigten Bohrungen. Aus den Stammdaten der Schichtenverzeichnisse werden Angaben gemacht zu Lage, Nummer, Länge und Zweck der Bohrung sowie zur geologischen Einstufung der tiefsten erbohrten Schicht. Es wird anhand des Attributs „Status“ zwischen vier Kategorien unterschieden: 1 = Schichtdaten freigegeben; 2 = Schichtdaten (noch) nicht freigegeben; 3 = Schichtdaten noch nicht verfügbar; 4 = angezeigt, noch nicht gebohrt. Die Kürzel der Attribute „Zweck“ sowie „Stratigraphie_Endteufe“ beziehen sich auf Codelisten des Austauschformats boreholeML (BML), welche über das Onlineportal der Staatlichen Geologischen Dienste verfügbar gemacht werden.
Dargestellt ist der Bestand an Verbissgutachten (ohne Gefährdungsgrad) inklusive Erstellungsjahr gemäß §22 Abs. 5 Landesjagdgetz. Dabei enthalten die grünen Bestände die aktuellen Verbissguten (nicht älter als 5 Jahre), die rot dargestellten Bestände enthalten Gutachten, die älter als 5 Jahre, noch nicht abgeschlossen sind oder storniert wurden. In blau gehalten sind Bestände, in denen aufgrund des geringen Waldanteils oder aus anderen Gründen keine Verbissgutachten erstellt werden. Die Verbissgutachten dienen dem berechtigten Anspruch der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden und sind im regelmäßigen Turnus von drei bis fünf Jahren durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zu erstellen. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen führt diese hoheitliche Aufgabe für alle Waldbesitzarten auf Ebene der amtlichen Jagdbezirke aus. Die Vorgaben hierfür regelt der Erlass „Erstellung von Verbissgutachten“. Die Einzelergebnisse eines Jagdbezirkes werden dabei stets vertraulich behandelt und ausschließlich der Jagdgenossenschaft beziehungsweise den Eigenjagdbesitzenden, den zuständigen Forstbetriebsbeamtinnen und Forstbetriebsbeamten der Unteren Jagdbehörden übergeben. Die Herausgabe von Verbissgutachten kann beim zuständigen Regionalforstamt mit entsprechende Berechtigung erfragt werden.
Der Karten-Layer Naturparke kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der Naturparke in Nordrhein-Westfalen an. Naturparke (NRP) sind gemäß § 27 Abs. 1 BNatSchG "einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die 1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, 4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind, 5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, 6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern." Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt - dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung.
OpenStreetMap ist eine freie Weltkarte. Es ist die größte freie Geodatenbank der Welt. Die Daten sind wochenaktuell. Freitagabend werden die Downloadpakete von https://download.geofabrik.de/ runter geladen. Die Zoomlevel 0 bis 18 werden vorgerendert. Die Level 19 und 20 werden live gerendert (OSM-Zoomlevel:https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Zoom_levels).
"Informationen zum Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland werden durch Bundesrecht festgelegt. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gibt bundeseinheitliche Flächenziele für alle Bundesländer vor. Bundesweit sollen 2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen (NRW) muss einen Anteil von 1,8 % seiner Landesfläche, also rund 61.400 Hektar bereitstellen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegt, dass das Erreichen der Windenergie-Flächenziele des WindBG über die Regionalplanung sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wurden regionale Flächenziele definiert. Die im Rahmen der Regionalplanung ausgewiesenen Bereiche werden in NRW als Windenergiebereiche (WEB) bezeichnet. Darüber hinaus können Kommunen zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Hierbei kann es sich um bereits länger bestehende Planungen (ehemalige Konzentrationszonen) oder neue, im Rahmen der sogenannten Positivplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesene Flächen handeln, die die bestehenden WEB der Regionalplanung ergänzen. Bitte beachten Sie bei diesem Datensatz: Die Windenergiebereiche der Regionalplanung sind bislang in den Planungsregionen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster rechtskräftig. Weitere WEB werden veröffentlicht, sobald die jeweiligen Regionalplanungsverfahren abgeschlossen sind. Die kommunalen Windenergieflächen werden ohne Gewähr auf Vollständigkeit im Energieatlas NRW dargestellt. aber nicht als Geodaten veröffentlicht. Hinweise zur Nutzung der Geodaten: Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne basieren auf Kartengrundlagen im Maßstab 1:50.000 und sind nicht parzellenscharf, sondern generalisiert dargestellt. Aussagekraft entfalten die Daten erst durch die korrekte Kombination mit den jeweils gültigen Planzeichen und der passenden topografischen Hintergrundkarte. Eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Maßstabsbereichs oder ohne passenden topografischen Bezug kann zu Fehlinterpretationen führen. Die zur Verfügung gestellten Geodaten dienen ausschließlich zur unverbindlichen, informellen Information. Rechtsverbindlich ist nur die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (s. Niederlegungsexemplar) im Maßstab 1:50.000. Die bereitgestellten Daten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen. Bei Rückfragen zur planerischen Aussage oder zur Interpretation der regionalplanerischen Festlegungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalplanungsbehörde."
Für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen (z.B. Steinkohle, Kohlenwasserstoffe, Erdwärme etc.) erteilt die Landesverwaltung NRW Bergbauberechtigungen. Das Thema zeigt sämtliche Bergbauberechtigungen, die nach Bundesberggesetz neu erteilt oder nach §149 aufrechterhalten worden sind und deren weitere Entwicklung. Folgende Angaben werden angezeigt: Berechtigungsart, Feldesname, Bodenschatz, Lage, Feldesgröße, Rechtsinhaber (bei Erlaubnissen und Bewilligungen den zuletzt bekannten Rechtsinhaber, bei Bergwerkseigentum den zuletzt im Berggrundbuch eingetragenen Eigentümer), sowie ggf. eine zeitliche Befristung. Komplexe Rechtsverhältnisse werden auf Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg (siehe Kontakt) beauskunftet.
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In der Krankenhausdatenbank veröffentlicht das Land Nordrhein-Westfalen die wesentlichen Inhalte des Krankenhausplans. Alle allgemeinen und psychiatrischen Krankenhäuser in NRW mit ihren Kontaktinformationen und Fachdisziplinen werden aufgeführt. Es ist zu beachten, dass die Informationen mit einem gewissen zeitlichen Verzug in die Datenbank eingetragen werden, sodass möglicherweise nicht für jedes Krankenhaus die aktuellsten Informationen zur Verfügung stehen.
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Der vorliegende Datenbestand zu den Schulstandorten in NRW stammt aus der Schuldatenbank. Die Informationen werden von den Schulträgern bzw. Schulen selbst eingetragen und aktuell gehalten. Die Daten werden tagesaktuell bereitgestelt und enthalten alle grundlegenden Informationen zu Schulen wie Schulnummer, Schulbezeichnung und Adresse.