Bereiche für die Bemessung des Geldbetrages je Stellplatz, der (gemäß § 51 Absatz 5, Sätze 1 und 2 BauO NRW) für die Ablösung der Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen an die Stadt Herne zu zahlen ist.
Das Brachflächenkataster umfasst Flächen, die nach Aufgabe einer gewerblich-industriellen oder sonstigen baulichen Nutzung über einen längeren Zeitraum ungenutzt und funktionslos geworden sind und die als Potenzial für eine neue Nutzung dienen können.
Betriebe und Anlagen mit hoher Wärmeemission sowie genehmigungspflichtige Anlagen lokaler und regionaler Bedeutung mit hohen und niedrigen Emissionsquellen