Die Topographischen Karten (TK) werden aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen sowie dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS erzeugt und nach dem bundeseinheitlichen Signaturenkatalog der Präsentationsausgaben „basemap.de P10“ Raster visualisiert. Die TK liegen flächendeckend und im einheitlichen geodätischen Bezugssystem und Kartenprojektion für das Land Brandenburg vor. Sie sind als analoge Kartendrucke (Plots), als Rasterdaten und als Webdienste, verfügbar. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Die Digitalen Topographischen Karten (DTK) werden aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen sowie dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS erzeugt und nach dem bundeseinheitlichen Signaturenkatalog der Präsentationsausgaben „basemap.de P10“ Raster visualisiert. Die DTK liegen flächendeckend und im einheitlichen geodätischen Bezugssystem und Kartenprojektion für das Land Brandenburg vor. Sie sind als Rasterdaten (farbig/grau) und als Webdienste, verfügbar. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Zur einheitlichen Beschreibung des Reliefs des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland werden im Rahmen des ATKIS-Projekts durch die deutsche Landesvermessung Digitale Geländemodelle (DGM) unterschiedlicher Qualitätsstufen aufgebaut. Das Digitale Geländemodell Gitterweite 1000m beschreibt die Geländeformen der Erdoberfläche durch eine in einem regelmäßigen Gitter angeordnete Punktmenge. Die Gitterweite beträgt 1 km x 1 km.
Zur einheitlichen Beschreibung des Reliefs des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland werden im Rahmen des ATKIS-Projekts durch die deutsche Landesvermessung Digitale Geländemodelle (DGM) unterschiedlicher Qualitätsstufen aufgebaut. Das Digitale Geländemodell Gitterweite 200m beschreibt die Geländeformen der Erdoberfläche durch eine in einem regelmäßigen Gitter angeordnete Punktmenge. Die Gitterweite beträgt 200 m x 200 m.
Auf Basis der dargestellten Gunst- und Tabuflächen werden Eignungsflächen berechnet, auf denen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) die Installation einer PV-Anlage in NRW grundsätzlich möglich und förderungswürdig ist und die von keinen aufgeführten Tabuflächen überlagert werden. Eignungsflächen sind für Freiflächen-PV-Anlagen demnach besonders geeignet und sollten bevorzugt ausgewählt werden. Flächen unter 50 m² sind nicht enthalten.
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