Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.
Dieser INSPIRE Datensatz beinhaltet die Verkehrsnetze des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Transport Netzwork in der Version 5.0. Folgende Anwendnungsschemen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * Transport Networks Common Transport Elements * Transport Networks Railway Transport Network * Transport Networks Road Transport Network * Transport Networks Water Transport Network
Die Hochwassergefahrenkarten zeigen die durch ein Fluss-Hochwasser überschwemmungsgefährdeten Bereiche bei unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten: Diese sind in drei Kategorien eingeteilt: hohe Wahrscheinlichkeit (HQ10-50), mittlere Wahrscheinlichkeit (HQ100) und niedrige Wahrscheinlichkeit (HQ500). Die hochwassergefährdete Bereiche werden unterschieden nach deichgeschützten Gebieten und Bereichen ohne technischen Hochwasserschutz. Die Karten basieren auf Berechnungen des 2. Zyklus und entsprechen den Vorgaben der EU-Hochwasserrahmenrichtlinie.
Flächenhafte Darstellung der geschätzten Hintergrund-Stoffgehalte in naturnahen Oberböden sowohl von einzelnen Schwermetallen als auch von organischen Spurenstoffen in Abhängigkeit vom Ausgangsgestein, dem Überschwemmungseinfluss und der Bodennutzungen im Maßstab 1:50.000. Das Stoffspektrum der Bodenbelastungskarte umfasst die Schwermetalle Cadmium, Chrom, Kupfer, Quecksilber, Nickel, Blei, Thallium und Zink sowie Arsen und die organischen Stoffgruppen PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und PCB (polychlorierte Biphenyle). Zudem wurden die allgemeinen Bodenparameter pH-Wert, organischer Kohlenstoffanteil, Korngröße (bei ausgewählten Proben), Skelettanteil und Trockenmasse bestimmt.
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Dargestellt werden Flurstücke mit Staatswald sowie bei jedem Flurstück das zuständige Forstamt, sowie Gemeindename, Gemarkungsname,Gemarkungsnummer, Flur- und Flurstücksnummer. Staatswald ist der landeseigene Wald in NRW. Mit einer Fläche von 118.000 ha besitzt das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen einen vergleichsweise kleinen landeseigenen Forstbetrieb, der nur 13% der Gesamtwaldfläche einnimmt.
Dargestellt sind die forstlichen Einrichtungen des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, wie Regionalforstämter, Waldschulen/Waldheime, Waldinformationszentren, Bildungszentren, Nationalpark-Tore, Zentrale (mit Außenstellen), Obere Jagdbehörde, Forstgenbank.