Die Stadtgrundkarte ist eine spezielle Ausgabe des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®). Die Stadtgrundkarte ist auf Basis der Flurkarte, der Luftbildauswertung und der Ergebnisse des Feldvergleichs hergestellt worden. Neben den Eigentumsgrenzen beinhaltet die Karte die gesamte Topographie.
Es wird die Vertragsart "Ackerlebensraum" dargestellt. Diese bezieht sich auf alle Ackerflächen auf Mineralböden (also nicht auf Moor- und Anmoorstandorten).
Die Amtliche Basiskarte ist eine spezielle Ausgabe des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®). Die Amtliche Basiskarte ist eine topografische Karte, die die Deutsche Grundkarte (DGK5) im Maßstab 1:5.000 ablöst.
ALKIS ist ein Basisinformationssystem des Liegenschaftskatasters und beinhaltet Informationen zu allen Flurstücken und Gebäuden (Liegenschaften) bezüglich ihrer Lage, Nutzung, Größe und wesentlichen topographischen Merkmalen in graphischer Form mit den beschreibenden Angaben zu allen Flurstücken und Grundbuchblättern (Eigentümer, Erbbau- und nutzungsberechtigten). Für die Bereitstellung von Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters sind grundsätzlich die unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Landkreisübergreifende oder landesweite Datenabgaben erfolgen über das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen. Für den Datensatz Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem öffentliches Eigentum (ALKIS-öE) MV“ wird das Attribut „eigentuemerart“ der AX_Namensnummer ausgewertet. Die relevanten Eigentümerarten sind: Eigentum Bundesrepublik Deutschland (blau), Eigentum Bundesländer (grün), Eigentum Landkreise (rot) und Eigentum Gemeinden (braun). Der Datensatz wird tagaktuell durch das Landesamt für Innere Verwaltung MV aktualisiert.
Die Liegenschaftskarte (auch als Flurkarte bezeichnet) ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Dargestellt werden u.a. Flurstücke, Flurstücksnummern, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Lagebezeichnungen, öffentlich-rechtliche Festlegungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke, Straßennamen, Hausnummern sowie geotopografische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen. Sie enthält keine Eigentümer- und kommunale Angaben. Die Liegenschaftskarte ist für Flurstücks- und bauwerksbezogene Planungen geeignet. Ausgabe: farbig, grau Hinweis: Aufgrund der unterschiedlichen Aktualität können WMS-Dienst und Datendownload von einander abweichen. Aktualisierungsturnus WMS-Dienst: monatlich Aktualisierungsturnus Datendownload: quartalsweise Datendownload: NAS Datensätze: inklusive Bodenschätzung AdV-Shapefiles: ohne Bodenschätzung
Aktualität der Daten:
seit 03.05.2020 , gegenwärtig aktuell
Landschaftsnamen sind im Volksmund gebräuchliche Namen deren Herkunft naturbezogener, historischer, wirtschaftlicher oder anderer Art sein kann. Im Gegensatz zu politischen Einheiten (z. B. Gemeinde, Kreis), deren Grenzen durch amtliche Vermessung eindeutig und rechtlich festgelegt sind, bestehen für Landschaften in der Regel keine präzisen sondern nur unscharfe, rechtlich nicht festgelegte Begrenzungen. Die in der Karte dargestellten Abgrenzungen sind deshalb in den meisten Fällen lediglich als „Grenzsäume“ anzusehen, in deren Bereich die Zugehörigkeit einzelner Flächen zu einer bestimmten Landschaft nicht verbindlich abgeleitet werden kann. Zu den Landschaften sind jeweils Beschreibungen abrufbar. Die Daten dieses Geodatensatzes werden nur über einen WMS-Dienst bereitgestellt.
Diese Datenserie enthält vereinfachte Umringe und die minimal umgebenden Rechtecke (Bounding Box) um jede Kommune, kreisfreie Stadt und jeden Kreis innerhalb des Verbandsgebiets, sowie für das Verbandsgebiet selbst. Grundlagen sind zum Einen die Gemeindegrenzen des Verbands (für die Stadt Krefeld sowie die Kreise Kleve, Viersen und Wesel und ihre angeschlossenen Kommunen) zum Anderen der Landesdienst für ALKIS Grundrissdaten in einem vereinfachten Schema (für die Stadt Bottrop sowie den Kreis Mettmann und seine angeschlossenen Kommunen). Da die zugrundeliegenden Daten einen sehr hohen Detailgrad haben, und die Punktmenge für viele weitere Anwendungen zu hoch sind, werden die Daten über eine Douglas-Peucker-Filter mit einer Toleranz von 20m generalisiert (vereinfacht) und anschließend als OGC WKT String in Textdateien ausgegeben. Diese Textdatei liegt jeweils sowohl in EPSG:4326 (WGS 84) als auch in EPSG:25832 (UTM-32N auf ETRS) vor.
ALKIS weist die Liegenschaften und sonstige Basisinformationen des Liegenschaftskatasters mit objektstrukturierten Geometrie- und Sachdaten nach. ALKIS liegt die von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickelte und in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) enthaltene Konzeption des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) zu Grunde. Zur Kommunikation wird die für den Austausch von objektstrukturierten Geobasisinformationen konzipierte Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) verwendet.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. In den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden flächendeckend Flurstücke, Nutzungen und Gebäude dargestellt und beschrieben. Darüber hinaus werden auch Eigentümerdaten, Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festlegungen, auf öffentlich-rechtliche Verfahren und amtliche Feststellungen und die Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile gespeichert. Die Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden in digitaler Form mit dem Verfahren "Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)" geführt.
Übermittlung von Replikationen mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand, mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Leistungen nach den Tarifstellen 15.1 und 15.2 der Sächsischen Vermessungskostenverordnung: 25 bis 500 EUR. Die Tarifstelle gilt auch für eine im Zuge der Bereitstellung von Replikationen mit Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens erforderliche Prüfung der Voraussetzungen für die Datenübermittlung.