Historische Stadtkarten verschiedener Jahrgänge der Stadt Gelsenkirchen von 1932 bis heute. Sie geben einen Überblick über die Entwicklung des Stadtgebiets der letzten 90 Jahre
Der Datenbestand stellt die laufenden Projekte der Ämter für Ländliche Entwicklung dar. Diese entsprechen dabei dem jeweiligen Bearbeitungsstand zum Zeitpunkt der Datenableitung für den WMS-Dienst. Abweichungen gegenüber dem rechtlich verbindlichen Stand sind somit möglich und mit dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung zu klären. Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten werden in der Objekt-Information bereitgestellt. Der Dienst dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 (CC BY-SA 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung".
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Hagen die sich aufgrund der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung in ihren Grundzügen dar. Aus dem Flächennutzungsplan werden die Bebauungspläne entwickelt.
Der Datensatz "Förderkulisse NGA" grenzt die Räume innerhalb Nordrhein-Westfalens ab, in welchen eine Breitbandförderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MLV) beantragt werden kann. Die Festlegung der Förderkulisse NGA orientiert sich an der Förderkulisse des NRW-Programms "Ländlicher Raum 2014-2020" zur Förderung der Ländlichen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen mit Mitteln des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums).
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung der Stadt Grevenbroich dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Stadt Grevenbroich geben.
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung der Stadt Korschenbroich dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Infomationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Stadt Korschenbroich geben.
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung der Gemeinde Rommerskirchen dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Gemeinde Rommerskirchen geben.
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Baupleitplan die beabsichtige Entwicklung der Stadt Kaarst dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Stadt Kaarst geben.
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung der Gemeinde Jüchen dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Gemeinde Jüchen geben.