Inhaltlich erhalten Sie hier die Umringe aller mit Planstatus "archiviert" befindlichen Landschaftspläne der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen mit Verlinkungen auf hinterlegte Dokumente. Bei einigen wenigen Plänen liegen die Daten bereits vollvektoriell vor. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in dem Layer "LP-Plan" enthalten sind. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in der Layergruppe "Geltungsbreiche" enthalten sind. -Georeferenzierte Raster-Pläne finden Sie in der Gruppe "Raster". -Die Daten der vollvektoriell vorliegenden Pläne finden Sie in der Layergruppe "Vektor" mit dem Prefixen "LP". Die Daten sind tagesaktuell.
In der Entwicklungszielekarte des Landschaftsplans Osning werden Entwicklungsziele für die Landschaft dargestellt. Der Landschaftsplan erstreckt sich über die Städte Borgholzhausen und Werther sowie über Teile der Stadt Halle (nördlich der B 68) und einen kleinen Teil der Stadt Versmold (Naturschutzgebiet Salzenteichs Heide). Es handelt sich um eine Zusammenstellung mehrerer Shapedateien mit zugehöriger Layerdatei für die Darstellung.
Im Landschaftsplan Sennelandschaft werden in der Entwicklungszielekarte die Entwicklungsziele für die Landschaft dargestellt. Der Plan erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und Teile der Stadt Verl. Es handelt sich um eine Zusammenstellung von zwei Shapefiles (Entwicklungsziele und Plangebietsgrenze) mit zugehöriger Layerdatei für die Darstellung.
In der Festsetzungskarte des Landschaftsplans Osning werden Schutzgebiete und Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaft festgesetzt. Der Landschaftsplan erstreckt sich über die Städte Borgholzhausen und Werther sowie über Teile der Stadt Halle (nördlich der B 68) und einen kleinen Teil der Stadt Versmold (Naturschutzgebiet Salzenteichs Heide). Es handelt sich um eine Zusammenstellung mehrerer Shapedateien mit zugehöriger Layerdatei für die Darstellung.
Im Landschaftsplan Sennelandschaft werden in der Festsetzungskarte Schutzgebiete und Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaft dargestellt. Der Plan erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und Teile der Stadt Verl. Es handelt sich um eine Zusammenstellung mehrerer Shapefiles mit zugehörigen Layerdateien für die Darstellung.
Die Wahrnehmung von Natur und Landschaft ist nicht nur auf einzelne Strukturen wie Berge und Täler zurückzuführen, sondern spiegelt sich in einem ganzeinheitlichen Landschaftsbild wieder. Je nach der ästhetischen Ausprägung können so die menschlichen Bedürfnisse nach Schönheit, Heimat und Erholung erfüllt werden. Landschaftsbildprägende Elemente wurden in der Vergangenheit und werden auch aktuell oftmals überprägt, vereinheitlicht oder sogar beseitigt. Die Landschaftsbildbewertung in Nordrhein-Westfalen zielt u.a. darauf ab wertvol-le und auch weniger wertvolle Bereiche zu identifizieren und die langfristig zu schützen, zu erhalten sowie leitbildgerecht zu verbessern. Die Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild erfolgt an anhand seiner charakteristischen Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“, deren Schutz, Entwicklung und Wiederherstellung in § 1 Bundesnaturschutzgesetz verankert ist. Gleichzeitig ist die Bewertung des Landschaftsbildes fester Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 8 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Grundlage bildet das Maß der Übereinstimmung des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand, das heißt der reale Zustand verglichen mit dem Leitbild. Im Ergebnis entsteht durch die standardisierte Methode eine landesweite Bewertung, welche sich in die vier Wertstufen sehr hoch (herausragen-de Bedeutung), hoch (besondere Bedeutung) mittel und sehr gering/gering untergliedert.
Beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
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Interaktive Darstellung der Geschützte Landschaftsbestandteile im Kreis Recklinghausen. Landschaftselemente wie Hecken, Baumgruppen oder Geländestufen. Diese können zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder Abwehr schädlicher Einwirkungen als Geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt werden.