Die 185 landesweit in Baden-Württemberg verteilten Geodäti-sche Grundnetzpunkte (GGP) sichern den geodätischen Raumbezug.Es sind dies insbesondere die in BW liegenden Punkte des DREF91 und der Verdichtungsstufe (BWREF) sowie ausge-wählte unterirdisch vermarkte Höhenfestpunkte 1. Ordnung. Jeder GGP besitzt Lage-, Höhen- und Schwerewerte.
Nivellementspunkte sind Höhenfestpunkte, die den geodätischen Raumbezug der Höhe realisieren und im amtlichen Höhensystem DHHN2016 vorgehalten werden. Das Höhenfestpunktfeld gliedert sich hierarchisch in Nivellementnetze der 1. bis 4. Ordnung auf. Die jeweiligen Höhenfestpunkte sind in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt und deren Höhe ist durch verschiedene Messkampagnen sehr genau bestimmt. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Die Geodätischen Grundnetzpunkte (GGP) dienen der physischen Realisierung und Sicherung des amtlichen Raumbezugs für die Lage, Höhe und Schwere. In der Regel sind die GGP im Land Brandenburg unterirdisch vermarkt und haben eine Lagegenauigkeit von 0,025 m und eine Höhengenauigkeit von 0,005 m. Die Abgabe der Punkte erfolgt grundsätzlich nur auf Nachfrage bei der LGB. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Schwerefestpunkte sind Vermessungspunkte, für die die Fallbeschleunigung (Schwere) der Erde sehr genau bestimmt ist und die im amtlichen Nachweis SFP geführt werden. Die Schwere- oder auch Fallbeschleunigung setzt sich aus der Gravitation (Massenanziehung der Erde) und der Zentrifugalbeschleunigung der Erdrotation zusammen. In den sechziger Jahren wurden in der damaligen DDR die Staatlichen Gravimetrischen Netze (SGN) angelegt. Die 1. bis 3. Ordnung wurde vermarkt, die 4. Ordnung blieb unvermarkt. Die Punktdichte beträgt 1 Gravimeterpunkt 1. bis 4. Ordnung auf 1,5 km². Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Der Datenbestand zeigt den regionalen Zuständigkeitsbereich der vier großen touristischen Regionalverbände. Die regionalen Tourismusverbände übernehmen die Aufgaben der Vermarktung und Koordination touristischer Aktivitäten in ihren jeweiligen Gebieten. Diese vier Regionen sind Oberbayern-München, Ostbayern, Franken und Allgäu/Bayerisch-Schwaben Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem aktiven Netzwerkmanagement: Die Regionalverbände verknüpfen verschiedene Partner, darunter die zu ihrem Gebiet gehörenden Tourismusregionen, die lokale Verbände, Leistungsträger und Kommunen. Der Dienst dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Keine Bearbeitung 4.0 (CC BY-ND 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus".
Kataster-Uraufnahmeblätter der Pfalz 1820 - 1848 (HKUB) Die Kataster-Uraufnahmeblätter der Pfalz entstanden in den Jahren 1820 bis 1848 und dienten der Ermittlung genauer Daten für eine einheitliche und gerechte Besteuerung des Grund und Bodens. Die Detailaufnahme erfolgte grafisch im Maßstab 1 : 5 000 bzw. 1 : 25 000 mit Hilfe von Messtisch und Kippregel und erfasste u.a. die in der Natur vermarkten Knickpunkte der Grundstücksgrenzen und alle Gebäude. Die in der Mitte der Grundstücke stehenden Zahlen stellen die Besitznummern der Eigentümer dar und nicht die heute üblichen Flurstücksnummern. Die mehrfarbigen, handgezeichneten Originale bilden jeweils eine Fläche von 8 000 x 8 000 bayerischen Fuß (2,3 km x 2,3 km) im Maßstab 1 : 5 000 ab. Die Originalblätter haben eine Größe von 46,5 cm x 46,5 cm .
Die Lagefestpunkte sind Festpunkte, die in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt sind und deren Koordinaten, Höhen und ggfs. Schwerewerte bestimmt sind. Die Trigonometrischen Punktnetze (TP-Netze) 1. - 3. Ordnung liegen flächendeckend vor. Das TP-Netz 4. Ordnung ist seit 1990 entsprechend den Anforderungen der Katastervermessung gebietsweise eingerichtet worden. Zusatzlich zu den TP-Netzen 1.-4. Ordnung wurde in den letzten Jahren ein GPS - Referenznetz in den Hirarchiestufen A, B und C angelegt. Durch die Einführung des Digitalen Festpunktauskunftssystems wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht. Mit der Einrichtung des Festpunktauskunftssystems des TLVermGeo wurden die Nachweise des Lagefestpunktfeldes entspr. AFIS auf die Ausgabeformate "Einzelpunktnachweis LFP" (ersetzt die TP-Beschreibung) und "Punktliste LFP" (ersetzt die Koordinatenliste) umgestellt.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Das Schwerebezugssystem wird realisiert durch die Schwerefestpunkte (SFP) des Schweregrundnetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie den Schwerenetzen 1. bis 4. Ordnung mit den zugehörigen Schwerewerten.Diese Schwerefestpunkte sind in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt. Deren Schwerewerte sind durch Koordinaten und Höhen bestimmt. Fur die geodätischen Festpunkte werden folgende Nachweise geführt bzw. Daten bereitgestellt:- Übersicht uber das Festpunktfeld auf Blättern der topographischen Karte (Festpunktübersicht); - Beschreibung der Festpunkte mit topographischer Lageskizze zum Aufsuchen vor Ort (Festpunktbeschreibung); - Datei der Festpunkte (Ausdruck, Diskette) mit Lagekoordinaten, Höhenangaben, Schwerebeschleunigungsangaben u.a.m.; - GPS-Referenzstations-Messdaten in den Formaten RINEX, RTCM 2.1 (20,21) Als Ergänzung zum Nachweis der Festpunkte werden Netzbilder als Übersichten über die Netzanlage und gravimetrische Karten im Maßstab 1:200.000 geführt. Diese Karten werden nur auf Anforderung bei begründetem Bedarf als Kopie abgegeben.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2016 , gegenwärtig aktuell
Festpunkte der Lage und der Höhe sind nachgewiesen im Amtlichen Festpunkt-Informationssystem (AFIS). Inhalt: Lage: ETRS89 Referenzsystem, GRS80 Ellipsoid, UTM Koordinatensystem Höhe: DHHN2016 Der Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in Deutschland wird realisiert durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld. Dieses besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten (GGP), Höhenfestpunkten (HFP), Schwerefestpunkte (SFP) sowie Referenzstationspunkte (RSP). Die Realisierung und Sicherung des geodätischen Raumbezugs erfolgt sowohl durch dauerhaft vermarkte Festpunkte an der Erdoberfläche als auch durch die aktiven Referenzstationen des amtlichen Satellitenpositionierungsdienstes SAPOS®. Neben der Bereitstellung und Unterhaltung des bundesweit einheitlichen Festpunktfeldes wird der Raumbezug in Bremen bedarfsorientiert durch weitere Amtliche Festpunkte verdichtet. Dabei handelt es sich um: • Lagefestpunkte 1.- 4. Ordnung • Höhenfestpunkte 2.- 3. Ordnung • Schwerefestpunkte 2.- 4. Ordnung • Aufnahmepunkte Die Pflege des Lagefestpunktfeldes ist in Bremen seit 2009 eingestellt. Das Lagebezugssystem der Landesvermessung wird über den SAPOS-Dienst bereitgestellt. Eine Gewähr für die Verwendbarkeit oder örtliche Existenz von Lagefestpunkten ist dadurch nicht mehr gegeben. Das Schwerefestpunktfeld auf dem Gebiet des Landes Bremen ist historisch.
Die Geobasisinformationen des AFIS sind gebührenpflichtig und urheberrechtlich geschützt. Unbefugte Verbreitung und Vervielfältigung verstoßen gegen das Urheberrecht.
Die HFP sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Marken aus Metall (Höhenbolzen) i.d.R. an Bauwerken, im Fels oder an besonderen Punktträgern vermarkt. Grundsätzlich sind deren Höhen und ggfs. die Koordinaten und Schwerewerte bestimmt.Das Höhenbezugssystem wird durch die Nivellementnetze 1. bis 3. Ordnung mit den zugehörigen Höhen festgelegt.Fur die geodätischen Festpunkte werden folgende Nachweise geführt bzw. Daten bereitgestellt:- Übersicht über das Festpunktfeld auf Blättern der topographischen Karte (Festpunktübersicht); - Beschreibung der Festpunkte mit topographischer Lageskizze zum Aufsuchen vor Ort (Festpunktbeschreibung); - Datei der Festpunkte (Ausdruck, Diskette) mit Lagekoordinaten, Höhenangaben, Schwerebeschleunigungsangaben u.a.m.; - GPS-Referenzstations-Messdaten in den Formaten RINEX, RTCM 2.1 (20,21) Als Ergänzung zum Nachweis der Festpunkte werden Netzbilder als Übersichten über die Netzanlage und gravimetrische Karten im Maßstab 1:200.000 geführt. Diese Karten werden nur auf Anforderung bei begründetem Bedarf als Kopie abgegeben. Durch die Einführung des Digitales Festpunktauskunftssystem wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).