Durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands gemäß § 196 BauGB. Ab 1963 zum 31.12.JJJJ bzw. ab 2005 zum 01.01.JJJJ ermittelt und durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg beschlossen. Alle verfügbaren Bodenrichtwerte sowie die dazugehörigen Fachinformationen können gebührenfrei über das Internetportal BORIS.NRW (Menüpunkt: Bodenrichtwerte) eingesehen bzw. als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg beschließt zum 01.01.JJJJ auf Grundlage der nach § 195 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) geführten und nach § 193 Abs. 5 BauGB ausgewerteten Kaufpreissammlung Immobilienrichtwerte gem. § 38 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) für den Teilmarkt Eigentumswohnungen (Weiterverkäufe) und Ein- und Zweifamilienhäuser (Weiterverkäufe). Alle verfügbaren Immobilienrichtwerte sowie die dazugehörigen Fachinformationen können gebührenfrei über das Internetportal BORIS.NRW (Menüpunkt: Immobilienrichtwerte) eingesehen bzw. als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Ebenfalls steht dort ein Preiskalkulator zur Verfügung, um den Immobilienrichtwert an die Eigenschaften des Wertermittlungsobjektes anzupassen.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für Grundstücke mit im wesentlichen gleichen Nutzung- und Wertverhältnissen. Die Bodenrichtwerte wurden flächendeckend für das Gebiet des Kreises Heinsberg für Zonen gleicher Nutzungs- und Wertverhältnisse (zonale Bodenrichtwerte) ermittelt. Sie sind auf den Quadratmeter Grundstückfläche bezogen. Die Richtwerte sind unter www.boris.nrw.de abrufbar.
Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches "Normobjekt". Sie werden sachverständig aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses festgesetzt. Die Immobilienrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, ermittelt und anschließend veröffentlicht. Aus allen verfügbaren Immobilienrichtwerten wird dann ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Neben der Bereitstellung der aktuellen Immobilienrichtwerte werden auch die Daten der vorangegangenen Jahre ab dem Jahr 2011 angeboten.
Diese Daten stehen unter der „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar.
Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres ermittelt und sollen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Aus allen verfügbaren Bodenrichtwerten wird anschließend ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Neben der Bereitstellung der aktuellen Bodenrichtwerte werden auch die Daten der vorangegangenen Jahre ab dem Jahr 2011 angeboten.
Diese Daten stehen unter der „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar.
Eine „Bodenrichtwertzone besteht aus einem räumlich zusammenhängenden Gebiet. Sie sind so abzugrenzen, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen den Grundstücken, für die der Bodenrichtwert gelten soll, und dem Bodenrichtwertgrundstück grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Recklinghausen führt gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine Kaufpreissammlung. In der Kaufpreissammlung werden die Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfasst und inhaltlich ausgewertet. Jährlich werden aus den Daten der Kaufpreissammlung insbesondere die Bodenrichtwerte und die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Preisindexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren) ermittelt und der Grundstücksmarktbericht erstellt. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2021 , gegenwärtig aktuell
"Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind darzustellen." (vgl. §196 BauGB) Dieser Datensatz dient der internen Erzeugung und Pflege der Datenbestände. Eine Veröffentlichung erfolgt über BORIS NRW.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal gibt jährlich einen Grundstücksmarktbericht heraus, der auf statistischen Auswertungen aller Kaufverträge des Vorjahres zu bebauten und unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet von Wuppertal basiert. Seit 2004 wird der Grundstückmarktbericht mit dem Jahr seiner Herausgabe betitelt. Der "Grundstücksmarktbericht 2012" bezieht sich also auf die Kauffalldaten des Jahres 2011 und bildet damit die durchschnittlichen Verhältnisse des Immobilienmarktes im Jahr 2011 ab. Der Grundstücksmarktbericht macht den Wuppertaler Immobilienmarkt transparent und verständlich, unter anderem für Bewertungssachverständige und Privatleute, die Immobilien kaufen oder verkaufen möchten. Er informiert dazu über Umsätze, Preisentwicklungen und Preisniveau in den einzelnen Teilmärkten. Darüber hinaus enthält er die so genannten "sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten" gemäß §193 Baugesetzbuch (z.B. Indexreihen, Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren) sowie Angaben über gewerbliche Mieten. Seit 01.01.2016 stehen die digitalen Ausgaben der Grundstücksmarktberichte unter einer Open-Data-Lizenz, zum 01.03.2020 wurde die Lizenz auf die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0) umgestellt. Der Wuppertaler Gutachterausschuss stellt daher alle Grundstücksmarktberichte seit dem Bezugsjahr 2000 unter der dl-zero-de/2.0 zum Download bereit, auch wenn im Impressum der jeweiligen Dokumente noch abweichende, zum Zeitpunkt der Herausgabe gültige Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.
Nutzungsbedingungen: Die Dokumente können gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal gibt jährlich einen Grundstücksmarktbericht heraus, der auf statistischen Auswertungen aller Kaufverträge des Vorjahres zu bebauten und unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet von Wuppertal basiert. Seit 2004 wird der Grundstückmarktbericht mit dem Jahr seiner Herausgabe betitelt. Der "Grundstücksmarktbericht 2025" bezieht sich also auf die Kauffalldaten des Jahres 2024 und bildet damit die durchschnittlichen Verhältnisse des Immobilienmarktes im Jahr 2024 ab. Der Grundstücksmarktbericht macht den Wuppertaler Immobilienmarkt transparent und verständlich, unter anderem für Bewertungssachverständige und Privatleute, die Immobilien kaufen oder verkaufen möchten. Er informiert dazu über Umsätze, Preisentwicklungen und Preisniveau in den einzelnen Teilmärkten. Darüber hinaus enthält er die so genannten "sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten" gemäß §193 Baugesetzbuch (z. B. Indexreihen, Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren) sowie Angaben über gewerbliche Mieten. Seit 01.01.2016 stehen die digitalen Ausgaben der Grundstücksmarktberichte unter einer Open-Data-Lizenz, zum 01.03.2020 wurde die Lizenz auf die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0) umgestellt. Der Wuppertaler Gutachterausschuss stellt daher alle Grundstücksmarktberichte seit dem Bezugsjahr 2000 unter der dl-zero-de/2.0 zum Download bereit, auch wenn im Impressum der jeweiligen Dokumente noch abweichende, zum Zeitpunkt der Herausgabe gültige Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.
Nutzungsbedingungen: Die Dokumente können gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.