Angezeigt werden alle Grundstücke mit Bauantragsverfahren seit 2000 durch ein grünes Quadrat. Über dieses gelangt man direkt in eine Auskunftsseite und sieht die dort gemachten und freigegebenen Angaben (z.B. konkreter Ansprechpartner, baurechtliche Prüfungen, baurechtliche Entscheidungen).
Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Der Datensatz entsteht durch eine 1x pro Jahr durchgeführte Verschneidung der Wohngebäude aus der Gebäudedatei der Wuppertaler Statistikstelle mit den Adressen des Liegenschaftskatasters. Hierbei erfolgt auch eine Klassifizierung des Gebäudebaujahres in 11 Altersstufen, überwiegend sind dies 10-Jahres-Intervalle. Der resultierende Datensatz modelliert die Gebäude mit den Hausnummernkoordinaten des Liegenschaftskatasters als punktförmige Objekte. Die Attribute umfassen u. a. die Adresse (Straßenname und Hausnummer), das Gebäudebaujahr und die Altersstufe aus der o. g. Klassifizierung. Die Gebäudedatei basiert auf den Ergebnissen der Volkszählung von 1987, sie wird fortlaufend aktualisiert über die statistischen Erhebungsbögen aus den Bauantragsunterlagen und Statusmeldungen aus dem Baugenehmigungsprozess zu Genehmigung, Baubeginn und Fertigstellung des Gebäudes. Im Jahr 2015 wurde die Gebäudedatei durch Abgleiche mit weiteren Datenquellen (Zensus 2011, Daten der GWG etc.) systematisch verbessert. Die jährliche Verschneidung mit den Adressen des Liegenschaftskatasters findet ab 2017 jeweils im ersten Halbjahr statt. Die Verschneidungsergebnisse werden in den Formaten ESRI-Shapefile, KML, GeoJSON und CSV als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellt.
Der Datensatz entsteht durch eine 1x pro Jahr durchgeführte Verschneidung der Nichtwohngebäude aus der Gebäudedatei der Wuppertaler Statistikstelle mit den Adressen des Liegenschaftskatasters. Hierbei erfolgt auch eine Klassifizierung des Gebäudebaujahres in 11 Altersstufen, überwiegend sind dies 10-Jahres-Intervalle. Der resultierende Datensatz modelliert die Gebäude mit den Hausnummernkoordinaten des Liegenschaftskatasters als punktförmige Objekte. Die Attribute umfassen u. a. die Adresse (Straßenname und Hausnummer), das Gebäudebaujahr und die Altersstufe aus der o. g. Klassifizierung. Die Gebäudedatei basiert auf den Ergebnissen der Volkszählung von 1987, sie wird fortlaufend aktualisiert über die statistischen Erhebungsbögen aus den Bauantragsunterlagen und Statusmeldungen aus dem Baugenehmigungsprozess zu Genehmigung, Baubeginn und Fertigstellung des Gebäudes. Im Jahr 2015 wurde die Gebäudedatei durch Abgleiche mit weiteren Datenquellen (Zensus 2011, Daten der GWG etc.) systematisch verbessert. Die jährliche Verschneidung mit den Adressen des Liegenschaftskatasters findet ab 2017 jeweils im ersten Halbjahr statt. Die Verschneidungsergebnisse werden in den Formaten ESRI-Shapefile, KML, GeoJSON und CSV als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellt.
Punktuelle Darstellung der Bauvorhaben im Außenbereich seit 1990. Dargestellt werden die Vorgänge, die bei der Abt. Umwelt des Kreises Gütersloh in der EDV erfasst und bearbeitet wurden (keine Bagatellfälle).
Der Datensatz enthält Informationen über die Satzung der Stadt Gelsenkirchen zur Ablösung notwendiger Stellplätze oder Garagen, die Gebietszonen und die festgesetzten Geldbeträge
Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet; Datenlizenz Deutschland Namensnennung Version 2.0
Kompensationsflächen dienen der Natur als Ausgleich für Eingriffe und sind daher keiner anderen Nutzung zugänglich. Das Kataster wird sukzessive aufgebaut und erhebt methodenbedingt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gemäß § 6 Abs. 8 LG NW sind festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in ein Verzeichnis einzutragen. Zuständig für die Führung eines Verzeichnisses sind gem. Runderlass des MUNLV die Kreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörde.
Die ALKIS®-Flurkarte enthält sämtliche grafischen Informationen über die Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude, Hausnummern, Straßennamen und Lagebezeichnungen, Orts- und Flurnamen, Verwaltungsgrenzen, Gewässernamen, Grenzen und Bezeichnungen der Nutzungsarten, ausgewählte topographische Informationen, Grenz-, Gebäude - und Vermessungspunkte. Sie ist ein Bestandteil des bundeseinheitlichen Datenmodells des Amtlichen Katasterinformationssystems ALKIS® (AAA Anwendungsschema 7.1.2), welches die fachliche Grundlage für Inhalt und Aufbau des Liegenschaftskatasters liefert. Sie wird standardmäßig in Farbe ausgegeben. Informationen zu den bestellbaren Produkten der Flurkarte entnehmen Sie bitte auf der Internetseite https://www.ldbv.bayern.de/produkte/liegenschaftsinformationen/flurkarte.html. Bitte beachten Sie, dass in Gebieten, in denen ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz durchgeführt wird, die Vermessungsverwaltung nicht katasterführende Behörde ist und somit nicht über die aktuellen Liegenschaftsinformationen verfügt. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Ämter für Ländliche Entwicklung.