Die Umgebungslärmkartierung dient der Bewertung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung. Sie ermöglicht es, gezielte Lösungen zu entwicklen, um die Lebensqualität in lärmbelasteten Gebieten zu verbessern. Dieser Datensatz enthält den nächtlichen Lärmpegel der Haupt- und sonstigen Eisenbahnstrecken sowie der Rangier- und Umschlagbahnhöfe.
Die Umgebungslärmkartierung dient der Bewertung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung. Sie ermöglicht es, gezielte Lösungen zu entwicklen, um die Lebensqualität in lärmbelasteten Gebieten zu verbessern. Dieser Datensatz enthält den 24h-Lärmpegel der Haupt- und sonstigen Eisenbahnstrecken sowie der Rangier- und Umschlagbahnhöfe.
Die Isophonenbänder zeigen die flächenhafte Wiedergabe der Schallausbreitung für den Lärmindex LNight (Nacht-Lärmindex) der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung an Hauptstrecken
Die Isophonenbänder zeigen die flächenhafte Wiedergabe der Schallausbreitung für den Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung an Hauptstrecken
Der Kartierungskorridor (erweiterte Kartierung) zeigt den Kartierungsumfang der erweiterten Lärmkartierung aller Eisenbahnen des Bundes (EdB) der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung, der nicht nach den Maßgaben der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) kartierungspflichtig ist.
Kartiert sind bundeseigene Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Zuständig für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung ist das Eisenbahn-Bundesamt. In Ballungsräumen sind zusätzlich bundeseigene Schienenstrecken unter 30.000 Zügen pro Jahr kartiert.
Kartiert sind bundeseigene Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Zuständig für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung ist das Eisenbahn-Bundesamt. In Ballungsräumen sind zusätzlich bundeseigene Schienenstrecken unter 30.000 Zügen pro Jahr kartiert.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Die Physische Karte BW 1:500 000 präsentiert in maßstabsbezogener Auswahl Siedlungen (größer 3000 EW), das Straßennetz - ab Landesstraßen aufwärts -, Eisenbahnen, Gewässer, die Landesgrenze, Schummerung und farbige Höhenschichten. Die Daten sind als georeferenzierte Rasterdaten (Farbkombi) gekachelt, als Rechteck oder Polygon im Gauß-Krüger-Koordinatensystem in maximal 200 Linien/cm, d.h. 512 dpi verfügbar.