Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde auch in Nordrhein-Westfalen der gesetzliche Schutz von Alleen eingeführt (Landschaftsgesetz NRW, § 47a, Schutz der Alleen). Demnach führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrgein-Westfalen (LANUK) ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Bei den gesetzlich geschützten Alleen handelt es sich nach Absatz 1 des Gesetzes um Alleen, die an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen stehen. Beim Alleenkataster handelt sich um die zurzeit im Aufbau befindliche Datensammlung der gesetzlich geschützten Alleen in Nordrhein-Westfalen. Die Informationen zu den hier erfassten Alleen wurden aus verschiedensten Datenquellen zusammengetragen und in einem geografischen Informationssystem vereinheitlicht dargestellt. Alle Alleen werden graphisch verortet und über Sachinformationen, wie etwa Länge, Pflanzzeitraum, Baumartenzusammensetzung oder Schutzstatus beschrieben.
Die Stützpunktdatei NRW dient einer katasterkonformen Transformation von Sachdaten zwischen den Bezugsystemen DHDN/GK und ETRS89/UTM. Die Stützpunktdaten liegen für NRW mit Ausnahme der Katasterbezirke Stadt Hagen, Stadt Herne, Stadt Krefeld, Kreis Recklinghausen und Rhein-Kreis Neuss vor.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Daten zum Thema Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen) der INSPIRE-Richtlinie werden aus dem niedersächsischen Datenbestand des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS®) generiert.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Das Retentionskataster stellt eine Übersicht über potentiell nutzbare Rückhalteflächen an ausgewählten niedersächsischen Gewässern zur Verfügung. Das Projekt wird durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums gefördert. Es unterstützt die einzugsgebietsbezogenen Konzeptionen und ist Teil der landesweiten Hochwasservorsorge (Flächenvorsorge).Die Daten enthalten die Betrachtungsgrenzen der Suchräume und Suchräume mit Landnutzungsanalyse für potentiell aktivierbare Retentionsflächen. Die Betrachtungsgrenzen wurden manuell und nach fachlichen Kriterien gesetzt, beispielsweise bei unrealistisch großen Flächen oder abschüssigem Gelände.
Das Retentionskataster stellt eine Übersicht über potentiell nutzbare Rückhalteflächen an ausgewählten niedersächsischen Gewässern zur Verfügung. Das Projekt wird durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums gefördert. Es unterstützt die einzugsgebietsbezogenen Konzeptionen und ist Teil der landesweiten Hochwasservorsorge (Flächenvorsorge).Die Daten enthalten Suchräume für aktivierbare Retentionsflächen um diese den zuständigen Akteuren und Maßnahmenträgern als Planungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Im Fokus liegen Bereiche, die durch Linienbauwerke oder Geländeerhebungen vom Gewässer getrennt, jedoch topographisch geeignet sind um an die Gewässer angebunden zu werden. Die Ermittlung der Suchräume basiert auf den HQ100 Berechnungen der Risiko- und Überschwemmungsgebietsgewässer.
Das Retentionskataster stellt eine Übersicht über potentiell nutzbare Rückhalteflächen an ausgewählten niedersächsischen Gewässern zur Verfügung. Das Projekt wird durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums gefördert. Es unterstützt die einzugsgebietsbezogenen Konzeptionen und ist Teil der landesweiten Hochwasservorsorge (Flächenvorsorge).Die Daten enthalten Suchräume für aktivierbare Retentionsflächen die mit Landnutzungsdaten verschnitten wurden um diese den zuständigen Akteuren und Maßnahmenträgern als Planungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Im Fokus liegen Bereiche, die durch Linienbauwerke oder Geländeerhebungen vom Gewässer getrennt, jedoch topographisch geeignet sind um an die Gewässer angebunden zu werden. Die Ermittlung der Suchräume basiert auf den HQ100 Berechnungen der Risiko- und Überschwemmungsgebietsgewässer.
Ein Baumkataster ist ein Verzeichnis, in dem Bäume verwaltet werden. Alle erfassten Bäume müssen eindeutig identifiziert werden. Baumart botanisch, Baumart deutsch. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Das Baulandkataster der Stadt Krefeld führt Flächen auf, die als Baulücken oder bisher mindergenutzte Grundstücke für eine Wohnnutzung geeignet und sofort bebaubar sind. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans oder sind nach § 34 BauGB baulich nutzbar. Bei den Baulücken handelt es sich um freie Grundstücke in beliebiger Größe, welche für eine Bebauung geeignet sind. Dies können sowohl freie Grundstücke innerhalb einer Häuserreihe, als auch Teile von großen Flurstücken sein. Als mindergenutzten Flächen werden Grundstücke kenntlich gemacht, bei denen die vorhandene Bebauung erweitert werden könnte. Dies liegt beispielsweise bei einer Häuserreihe mit viergeschossigen Gebäuden vor, wenn auf einem Grundstück innerhalb der Reihe nur eingeschossig gebaut wurde. Die Angaben werden ohne Gewähr auf Richtigkeit gemacht. Eine Garantie auf Bebaubarkeit der Grundstücke wird mit dem Hinweis im Baulandkataster nicht gegeben. Weitergehende Informationen zu den Flächen sind nicht enthalten. Eigentümer können gegen die Darstellung Ihrer Grundstücke im Baulandkataster Widerspruch einlegen.
Das Emissionskataster Luft enthält Informationen über die anthropogenen Emissionen in NRW. Dieser Datensatz umfasst verschiedene Emissionskataster, die sich auf unterschiedliche Emittenten beziehen. Diese Emissionskataster sind in die Kategorien: Kfz: Emissionen von Kraftfahrzeugen, Offroad: Emissionen von Offroad-Geräten, bemannt und unbemannt, Flug: Emissionen aus dem Flugverkehr, Schiff: Emissionen aus der Schifffahrt, HuK: Emissionen aus Haus- und Kleinfeuerungsanlagen unterteilt. Jedes Emissionskataster enthält separate Datensätze, die sich auf verschiedene Jahre beziehen. Diese Jahresangaben sind entscheidend für die Interpretation der Daten: Bezugsjahr: Das erste Jahr, das in einem Datensatznamen erscheint, ist das Jahr der Berechnung. Es dient als Grundlage für die Emissionsdaten. Prognosejahre: Alle weiteren Jahreszahlen im Namen eines Datensatzes sind Prognosen, die auf Basis des Bezugsjahres erstellt wurden. Diese Prognosen geben eine Einschätzung der zukünftigen Emissionsentwicklung.
Das Gründachkataster NRW informiert über die Potenziale einer nachträglichen Dachbegrünung, es dient Eigentümern zur Orientierung und liefert kommunalen Akteuren wichtige Grundlagendaten für Klimaanpassungsstrategien. Bei den Daten handelt es sich um Modellergebnisse, die einer unverbindlichen Erstinformation dienen und nicht um exakte Messdaten. Die errechneten Werte können von den tatsächlichen Gegebenheiten aus methodischen Gründen abweichen und sind als Orientierung zu verstehen. Dachbegrünungen lassen sich nur nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der Statik, durchführen. Dachfenster und Ähnliches können nicht erkannt werden. Prinzipiell sollten bei größeren Dachteilflächen Fachunternehmen für die nachträgliche Dachbegrünung beauftragt werden. Gegebenenfalls sind Auflagen des Denkmalschutzes oder lokale Gestaltungssatzungen zu beachten.