Der Datensatz stellt alle im Quellenkataster Nordrhein-Westfalen erfassten Quellenstandorte und deren Probeentnahmestellen auf Basis der Gewässerstationierungskarte (GSK3C) des Landes dar. Er gibt Auskunft über den Datenhalter des dargestellten punktförmigen Objektes und weist die Referenzquellen über ein Statusattribut aus. Quellen, die von GeoBasis NRW - also von der Landesvermessung - stammen, sind grundsätzlich Referenzquellen. Alle in einem 10-Meter-Radius um die Referenzquelle erfassten Objekte wurden unter einer „QuellenNRW_ID“ zusammengeführt.
Der Datensatz stellt alle im Quellenkataster Nordrhein-Westfalen erfassten Standorte von Referenzquellen für das INSPIRE-Thema Geologie (Anwendungsschema Hydrogeologie) dar. Verfügbare Kartenthemen: Natürliches hydrogeologisches Objekt; aktiver Brunnen; Aquifer; Geologisches Ereignis (Stratigraphie).
Diese Datenbank verzeichnet alle im Rahmen der hydrogeologischen Landesaufnahme erfassten Quellen und Quellstandorte sowie alle Quellen, die dem Geologischen Dienst NRW gemeldet worden sind. Erfasst sind Angaben über Lage, Art der Quelle, Schüttungsmengen und zum umgebenden Gestein. Die Datenbank enthält Querverweise zu chemischen Untersuchungen im Labor-Informations- und -Management-System (LIMS), zu Messstellennummern des Landesgrundwasserdienstes, zu den Quelllokationen, die in der Hydrogeologischen Karte 1:50.000 [HK50] abgebildet sind und zum Referenzdatenbestand des „Quellenkatasters: Quellen in Nordrhein-Westfalen“.
Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden. Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Außenabgrenzungen der Heilquellenschutzgebiete (HQSG).Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die geplanten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden. Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Außenabgrenzungen der Heilquellenschutzgebiete (HQSG).Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.