Angegeben werden Flächen im Kreis Wesel, für die ein Antragsverfahren auf Abbau von Kies, Sand oder Ton nach Abgrabungs-, Wasser- oder Berggesetz eingeleitet wurde
Dargestellt werden alle bekannten Flächen im Kreis Wesel, auf denen Abbau von Kies, Sand oder Ton vorgenommen wurde. IdR hat eine Schlussabnahme stattgefunden.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve dargestellt, die in Betrieb sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, die in Betrieb sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die bereits genehmigt sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, die bereits abgeschlossen sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Der Datensatz beinhaltet die für das INSPIRE-Datenmodell Mineral Resources aufbereiteten Daten zum Informationssystem Rohstoffkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 (Lockergestein) [IS RK 50 LG]. Dargestellt wird die Verteilung der drei Lockergesteins-Rohstoffgruppen Kies/Kiessand, Sand und Ton/Schluff.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, bei denen eine Abgrabungsgenehmigung beantragt wurde, diese sich noch im laufenden Genehmigungsverfahren befindet. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Der Datensatz beinhaltet die für INSPIRE aufbereiteten Daten des Informationssystems Rohstoffkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 (Festgestein) [IS RK 50 FG]. Dieses stellt die Verbreitung und oberflächennahen Vorkommen nichtenergetischer Festgesteinsrohstoffe in Nordrhein-Westfalen dar. Die Rohstoffgruppen (Karbonatgestein, Sandstein, Tonstein und Vulkanit) und Rohstoffnamen des Originaldatensatzes wurden an das INSPIRE-Datenmodell Mineral Resources angepasst. Lithologien und die chronostratigraphische Einstufung wurden ebenfalls mit übernommen und auf das thematisch verbundene Datenmodell zur Geologie gemappt.
Die digitalen Rasterdaten liegen flächendeckend für Brandenburg und Berlin vor. Sie gliedern sich in 18 Ebenen: Kartenrahmen, Gauß-Krüger-Gitter, UTM-Gitter, Situation grau, Bebauungsflächen, Kartennamen schwarz, Kartennamen blau, Ländernamen, Gartenflächen, Waldflächen, Sandflächen, Gewässerlinien, Gewässerflächen, Relief, Grenzband, Sperrgebiet, Regionalverkehr bzw. Landstraßen und Fernverkehr. Sie sind nur in Ebenenkombination landesweit erhältlich. Die Angabe der Blattecken erfolgt in Pixel- und UTM-Koordinaten in einer ASCII-Datei, Standardauflösung: 200L/cm = 508dpi, Standardformat: TIFF LZW komprimiert. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.