In einer Friedhofsdatenbank werden die Erwerber (mit Adresse) von Gräbern erfasst und die einzelnen Grabstellen auf ggfls. unterschiedlichen Friedhöfen numerisch zugeordnet. Zu den Grabstellen werden die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbedatum einschließlich Ruhefristen eingetragen. In dieser Datenbank wird auch die Grabart (Wahl,-Reihen-, Urnengrab, etc.) erfasst. Die Friedhofsdaten sind über einen Dienst georeferenziert abrufbar. s. „Geoportal Friedhofswesen /Grabfinder Stadt Viersen“.
Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne, die Veränderungssperren, die Aufstellungsbeschlüsse sowie die Sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt.
Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, §34-er - §35er- und sonstige Satzungen gemäß BauGB. Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne sowie die sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen, Begründungen, zusammenfassenden Erklärungen, den Umweltberichten, Gestaltungssatzungen im PDF Format
Dieser Datensatz umfasst alle Standorte der Bäume im Stadtgebiet Kleve, die durch die Baumschutzsatzung der Stadt Kleve geschützt sind. Die Baumschutzsatzung gilt für den Schutz und Erhalt des privaten Baumbestandes, insbesondere innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Stolpersteine sind im Stadtgebiet verteilte Gedenksteine, die in den Gehwegen verlegt wurden. Der Künstler Gunther Deming erinnert mit diesem Projekt an die Opfer der NS-Zeit. Nähere Informationen zum Projekt finden sich unter: https://www.stolpersteine.eu/ In Moers wird die Verlegung der Stolpersteine durch einen gemeinsamen Arbeitskreis der Vereine Erinnern für die Zukunft e.V. und der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Moers e.V. organisiert.
Mit den Stolpersteinen erinnert der Künstler Gunter Demnig an die Opfer in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Stolpersteine sind im Boden verlegte kleine Gedenktafeln aus Messing vor dem letzten selbstgewählten Wohnort der Menschen, welche in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden.
Das Thema Bewohnerparken beinhaltet die flächenförmige Abgrenzung von Antragsbereichen und Parkbereichen. Antragsbereiche sind die Bereiche in denen Anwohnerinnen und Anwohner, unter den entsprechenden Voraussetzungen, einen Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises stellen können. Parkbereiche sind die Bereiche in denen Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis der jeweiligen Parkzone, auf den für das Parken vorgesehenen Flächen, parken dürfen.
Das Baumkataster der Stadt Köln enthält ausschließlich von der Stadt Köln verwaltete und betreute Einzelbäume im Straßenland, sowie auf bebauten städtischen Objekten und deckt daher nicht den gesamten städtischen Baumbestand im Stadtgebiet ab. Die dargestellten Bäume werden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen regelmäßig kontrolliert und gepflegt. Der Datensatz wird täglich aktualisiert und spiegelt den aktuellen Stand der Datenerfassung wider. Der dargestellte Baumbestand dient nur als Planungsergänzung und ersetzt bei Baumaßnahmen weder die Funktion eines amtlichen Lageplans, noch ist er mit diesem gleichzusetzen. Die Gewährleistung für eine exakte Verortung der Bäume, sowie deren Kronenausformungen in den Datensätzen des Baumkatasters wird nicht übernommen. Diese Informationen sind mittels eines amtlichen Lageplanes zu sichern.
Dieser Datensatz enthält straßenverkehrsrechtlich genehmigte Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland im Stadtgebiet. Autobahnen und überörtliche Verbindungen sind nicht erfasst, da diese nicht in der Gebietshoheit der Stadt Köln liegen. Die Baustellen werden hier als Punkt auf der Karte dargestellt, die tatsächliche Inanspruchnahme umfasst allerdings anliegende Strecken und Flächen, die sich im Genehmigungszeitraum ändern können. Dem Bauunternehmen ist oftmals freigestellt innerhalb des Genehmigungszeitraumes in unterschiedlichen Bauphasen die Arbeiten auszuführen. Insofern ist der hier dargestellte Genehmigungszeitraum auch nicht zwingend der Ausführungszeitraum.