Das Anwendungsschema für Bereichsbeschränkungs- und Regelungszonen stellt Zonen oder Bereiche dar, die zum Schutz der Umwelt durch Verwaltung, Einschränkung oder Regulierung eingerichtet wurden.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Das Anwendungsschema für Bereichsbeschränkungs- und Regelungszonen enthält Zonen oder Bereiche, die zum Schutz der Umwelt durch Verwaltung, Einschränkung oder Regulierung eingerichtet wurden.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Die Karte zeigt die Lärmbelastung entsprechend den Anforderungen der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990. Dargestellt ist der A-bewertete Beurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum Tag (von 6 Uhr – 22 Uhr). Die RLS 90 war bis vor kurzem für die Planungsgenehmigung nach deutschem Recht maßgeblich und wurde durch die RLS 19 abgelöst.
Die Karte zeigt die Lärmbelastung entsprechend den Anforderungen der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990. Dargestellt ist der A-bewertete Beurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum Nacht (von 22 Uhr – 6 Uhr). Die RLS 90 war bis vor kurzem für die Planungsgenehmigung nach deutschem Recht maßgeblich und wurde durch die RLS 19 abgelöst.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Dieser Dienst beinhaltet alle "Vermessungspunkte" aus ALKIS ( Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) mit allen Attributen (wie z.B. Punktnummer, Rechts- und Hochwert, Objektart und Genauigkeitsstufe) getrennt nach Gebäude- und Bauwerkspunkte, Grenzpunkte und sonstige Vermessungspunkte. Der Dienst ist tagesaktuell.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Dieser Dienst beinhaltet alle "Vermessungspunkte" aus ALKIS ( Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) mit allen Attributen (wie z.B. Punktnummer, Rechts- und Hochwert, Objektart und Genauigkeitsstufe) getrennt nach Gebäude- und Bauwerkspunkte, Grenzpunkte und sonstige Vermessungspunkte. Der Dienst ist tagesaktuell.
Darstellungsdienst (WMS) der Schiedsbezirke im Kreis Recklinghausen Mit Unterstützung der Schiedsmänner und Schiedsfrauen sollen Streitigkeiten durch Schlichtung beigelegt werden. Bei bestimmten Delikten, wie z.B. Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Dieser INSPIRE Datensatz beinhaltet die amtlichen Flurstücke und Kataster bezogene Verwaltungseinheiten des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien CadastralParcels in der Version 4.0. Folgende Feature Typen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * CP CadastralParcel * CP CadastralZoning Das Feature CadastralParcel Flurstücke sind nach INSPIRE Bereiche, welche durch die Katasterverwaltung oder eine vergleichbare Organisationen festgelegt wurden und Bestandteil des Staatsgebietes sind. Somit kann es als ein Teil der Erdoberfläche betrachtet werden, welches unter das nationale Recht in Bezug auf Grundstücksrechten und Eigentumsrechten fällt. Das Feature CadastralZoning Es beinhaltet die nationalen Verwaltungsbezirke (wie Gemeinden, Gemarkungen und Fluren), welchen Flurstücke zugeordnet sind. Dieses Feature soll die Visualisierungs- und Recheremöglichkeiten, anhand seiner Metainformationen verbessern. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Das Gebiet des damaligen Fürstentums Lippe, fast identisch mit dem heutigen Kreis Lippe, wurde von der preußischen Kartenaufnahme nicht berührt. Beim vorliegenden Kartenwerk handelt es sich um eine Inselkarte in 6 Abschnitten (Sectionen) ohne heute noch erkennbaren geodätischen Bezug. Sie wurde durch Generalisierung der Grundsteuergemarkungskarte (Katasterkarte) abgeleitet und zwischen 1881 - 1883 gezeichnet. Die Georeferenzierung wurde mit identischen Punkten aus der Preußischen Neuaufnahme von 1891-1912 durchgeführt. Die Section V wurde geteilt. Der rechte Teil wurde an die Section VI angefügt. Dies war notwendig, um jeweils vier Kartenteile in einem Punkt aufeinander treffen zu lassen. Nach dem Zusammenfügen wurden die Kartenblätter, die an Preußen grenzen, an der Grenze beschnitten.Die an den Kartenrändern entstandenen Klaffungen oder Überlagerungen sind durch unterschiedliche Aufnahmemethoden, Grenzregulierungen in der Zeit von ca. 1836 - 1881 sowie den unterschiedlichen geodätischen Grundlagen zu erklären.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Fragen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels in der Forstwirtschaft erhalten in Zeiten der Sturmschadensbewältigung nach Orkan Kyrill neue Aktualität. Schon heute sind zwei Grundphänomene des Klimawandels in den Wäldern Nordrhein-Westfalens erkennbar: 1. Baumarten, die hohe Ansprüche an den Faktor Wärme haben und in den Niederungsgebieten recht gut wachsen, fruktifizieren und verjüngen sich jetzt auch erfolgreich natürlich und können so ihr Verbreitungsgebiet ausweiten. Beispiele sind u.a. Robinie (Robinia pseudacacia) und Esskastanie (Castanea sativa). 2. Baumarten, die an kühl-feuchte Standortbedingungen angepasst sind (z.B. Fichte, Picea abies) können durch eine Klimaerwärmung in ihrer Vitalität beeinträchtigt und anfälliger gegenüber verschiedensten Stressoren werden. Dies gilt insbesondere auf sogenannten Grenzstandorten. Solche Auswirkungen können bei den Überlegungen zur Baumartenwahl für die Wiederaufforstung der Sturmschadensflächen nicht außer Acht bleiben. Lesen Sie Näheres in der Arbeit von Herrn Dr. Norbert Asche auf den Internetseiten des Landesbetriebes Wald und Hol NRW