Der Kartenlayer "Schifffahrtskanal" stellt die Achsen der Schifffahrtskanaele in Nordrhein-Westfalen dar. Die Schifffahrtskanaele sind Bestandteil der Gewässerstationierungskarte des Landes NRW.
Der Kartenlayer "Beschriftung Schifffahrtskanal" stellt die Beschriftung der Schifffahrtskanaele in Nordrhein-Westfalen mit den Kanalbezeichnungen dar.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Ein lineares Geo-Objekt, das die Geometrie und Konnektivität des Wasserstraßenverkehrsnetzes zwischen zwei aufeinander folgenden Wasserstraßenknotenpunkten beschreibt. Es stellt eine lineare Strecke über ein Gewässer dar, das für die Schifffahrt genutzt wird.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Ein lineares Geo-Objekt, das die Geometrie und Konnektivität des Wasserstraßenverkehrsnetzes zwischen zwei aufeinander folgenden Wasserstraßenknotenpunkten beschreibt. Es stellt eine lineare Strecke über ein Gewässer dar, das für die Schifffahrt genutzt wird.
Schifffahrt Anfang Juli 1871: Beprobung durch Dredgsche Route: Nordwärts von Borkum und Juist bis ostwärts steuernd über Helgoland und zwischen Helgoland und Spiekeroog nächsten gelegenen Tiefe nach Norderney zurück. „Am ergiebigsten zeigte auf dieser Fahrt liegende Austerngrund.“ Insgesamt werden in diesem Bericht 100 Arten beschrieben.
Schifffahrt Anfang Juli 1871: Beprobung durch Dredgsche Route: Nordwärts von Borkum und Juist bis ostwärts steuernd über Helgoland und zwischen Helgoland und Spiekeroog nächsten gelegenen Tiefe nach Norderney zurück. „Am ergiebigsten zeigte auf dieser Fahrt liegende Austerngrund.“ Insgesamt werden in diesem Bericht 100 Arten beschrieben.
In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.“
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.“ Der Geodatensatz wird automatisiert aus den Daten des ATKIS Basis-DLM BW - NOrA über Mappingtabellen abgeleitet.
„Seit 1982 werden vom NLWKN (und deren Vorgängerinstitutionen) in Niedersachsen im Rahmen des Bund/Länder-Messprogramms für die Nord- und Ostsee (BLMP) Sedimentuntersuchungen u.a. auf Schwermetalle durchgeführt. In der EG-Richtlinie 2008/105/EG sind unter den prioritären Stoffen mit besonderer Beachtung zur Trendermittlung die 3 Schwermetalle Cadmium, Quecksilber und Blei aufgeführt. Die vorliegenden niedersächsischen Sedimentdaten wurden bereits entsprechend den Anforderungen der OgewV bewertet, die Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt. Hierbei sind neben den 3 oben aufgeführten Schwermetallen auch Chrom, Kupfer, Nickel und Zink betrachtet worden. Die Qualität der Küstengewässer hängt hauptsächlich von Nährstoffen- und Schadstoffeinträgen vom Lande aus, von Schadstoffeinträgen über die Luft, von direkten Einträgen aus der Schifffahrt und von der Freisetzung von Nähr- und Schadstoffen aus belasteten Sedimenten ab. Somit kommt den Sedimenten der Wattgebiete eine besondere Bedeutung zu.“