Der Landschaftsplan der Stadt Herne ist seit dem 2. November 1989 in Kraft. Er legt die Ziele für die Entwicklung von Natur und Landschaft und die sich daraus ergebenden Schutz- und Pflegemaßnahmen im baulichen Außenbereich fest. Die Entwicklungsziele sind behördenverbindlich und geben Auskunft über die Schwerpunkte der im Plangebiet zur erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung. Die Festsetzungen geben die verbindlichen Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Entwicklung von Natur und Landschaft vor.
Der Landschaftsplan stellt die Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Pflege der Landschaft dar. Mit dem Plan sind Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale ausgewiesen. Darüber hinaus setzt er Zweckbestimmungen für Brachflächen fest (z.B. natürliche Entwicklung) und nimmt Einfluss auf die forstliche Bewirtschaftung (Kahlschlagsbegrenzungen, Baumartenauswahl). Er enthält schließlich einen Katalog von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume, die Anpflanzung von Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen, Pflegemaßnahmen und auch die Ausstattung der Landschaft mit Wanderwegen.
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Landschaftsplan Bottrop rechtskräftig Karte 1: Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 18 LG NRW Karte 2: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. §§ 23-29 BNatSchGKarte 3: Karte 3: Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen gem. §§ 24-26 LG Datum Rechtskraft: Dezember 2015
Der Landschaftsplan ist ein naturschutzfachlicher Fachplan. Er stellt in Text und Karte die Entwicklungsziele für die Landschaft dar, z.B. die Erhaltung schutzwürdiger Landschaftsräume (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete usw.). Der Landschaftsplan enthält die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen für den Schutz und die Entwicklung der Landschaft sowie zur Wiederherstellung geschädigter Landschaftsräume.
Der Kreis Herford hat den Vorentwurf für den Landschaftsplan Kreis Herford für das gesamte Kreisgebiet erstellt. Dieser Landschaftsplan soll die bestehenden fünf Landschaftspläne ersetzen, welche im Wesentlichen in den 1990er Jahren erstellt und rechtskräftig geworden sind. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung haben die Träger öffentlicher Belange und die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu den Plänen zu äußern. Sehen Sie sich den Vorentwurf des Landschaftsplans an und beteiligen Sie sich an der weiteren Erstellung des Landschaftsplans. Ihre Meinung ist uns wichtig!“
Im Landschaftsplan Sennelandschaft werden in der Entwicklungszielekarte die Entwicklungsziele für die Landschaft dargestellt. Der Plan erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und Teile der Stadt Verl. Zu den Flächen ist eine pdf-Datei mit dem Textteil zu den Entwicklungszielen verlinkt.
In der Festsetzungskarte des Landschaftsplans Osning werden Schutzgebiete und Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaft festgesetzt. Der Landschaftsplan erstreckt sich über die Städte Borgholzhausen und Werther sowie über Teile der Stadt Halle (nördlich der B 68) und einen kleinen Teil der Stadt Versmold (Naturschutzgebiet Salzenteichs Heide). Zu den Flächen ist eine pdf-Datei mit dem Textteil zu den Festsetzungen verlinkt.