Dieser WMS stellt die Gerichtsbezirke des Landes Nordrhein-Westfalen dar. Es werden sowohl die Grenzen der Gerichtsbezirke als auch die Standorte der jeweiligen Gerichte angezeigt. Im einzelnen handelt es sich um folgende Gerichtsbezirke: Amtsgerichte, Landesgerichte und Oberlandesgerichte; Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte; Sozialgerichte; Verwaltungsgerichte; Finanzgerichte
In der Entwicklungszielekarte des Landschaftsplans Osning werden Entwicklungsziele für die Landschaft dargestellt. Der Landschaftsplan erstreckt sich über die Städte Borgholzhausen und Werther sowie über Teile der Stadt Halle (nördlich der B 68) und einen kleinen Teil der Stadt Versmold (Naturschutzgebiet Salzenteichs Heide). Zu den Flächen ist eine pdf-Datei mit dem Textteil zu den Entwicklungszielen verlinkt.
In der Festsetzungskarte des Landschaftsplans Halle-Steinhagen werden Schutzgebiete und Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaft festgesetzt. Der Plan erstreckt sich über das Gemeindegebiet Steinhagen und Teile der Stadt Halle (südlich der B 68). Zu den Flächen ist eine pdf-Datei mit dem Textteil zu den Festsetzungen verlinkt.
In der Entwicklungszielekarte des Landschaftsplans Halle-Steinhagen werden Entwicklungsziele für die Landschaft dargestellt. Der Plan erstreckt sich über das Gemeindegebiet Steinhagen und Teile der Stadt Halle (südlich der B 68). Zu den Flächen ist eine pdf-Datei mit dem Textteil zu den Entwicklungszielen verlinkt.
Im Landschaftsplan Sennelandschaft werden in der Entwicklungszielekarte die Entwicklungsziele für die Landschaft dargestellt. Der Plan erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und Teile der Stadt Verl. Zu den Flächen ist eine pdf-Datei mit dem Textteil zu den Entwicklungszielen verlinkt.
In der Festsetzungskarte des Landschaftsplans Osning werden Schutzgebiete und Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaft festgesetzt. Der Landschaftsplan erstreckt sich über die Städte Borgholzhausen und Werther sowie über Teile der Stadt Halle (nördlich der B 68) und einen kleinen Teil der Stadt Versmold (Naturschutzgebiet Salzenteichs Heide). Zu den Flächen ist eine pdf-Datei mit dem Textteil zu den Festsetzungen verlinkt.
In diesem Dienst werden Jagdbezirksgrenzen der gemeinschaftlichen Jagdbezirke (Jagdgenossenschaften) und Eigenjagdbezirke des Kreises Kleve ersichtlich.
Mit dem Digitalen Dienst Fluglärmzonen wird ein digitales Modell der Lärmschutzzonen für den zivilen Flughafen Köln/Bonn, sowie die militärischen Flugplätze Nörvenich und Geilenkirchen angeboten. Gesetzliche Grundlage ist das Fluglärmgesetz i.d.F. vom 31.10.2007 (FluLärmG), auf deren Grundlage das Land mit Datum vom 07.12.2013, 27.06.2013 und 15.10.2013 die Verordnungen über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn (Fluglärmschutzverordnung Köln/Bonn- FluLärmKölnV), die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich (Fluglärmschutzverordnung Nörvenich - FluLärmNörvV) und die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Geilenkirchen (Fluglärmschutzverordnung Geilenkirchen - FluLärmGeilenkV) erlassen hat. Grundlage des Modells für die Darstellung der Lärmschutzzonen sind die entsprechenden Kurvenpunkte der jeweiligen Verordnungen - Koordinatensystem: UTM-Abbildung in Zone 32, Ellipsoid GRS80, Datum ETRS89 - welche vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50 000 und in Blättern der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5 000 festgelegt wurden. Dargestellt werden sowohl die Tagschutzzonen als auch die Nachtschutzzone in einer Abstufung von jeweils 5 dB(A) äquivalentem Dauerschallpegel, sowie dem Maximalpegel in der Nachtschutzzone von 6 mal 57 dB(A), was eine parzellenscharfe Darstellung der entsprechenden Lärmbelastung ermöglicht.
Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Jede über die reine Einsichtnahme hinausgehende Nutzung bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln.