Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen bzw. für die Hochwasserrückhaltung beansprucht werden. Dazu zählen insbesondere auch Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern. Berechnungsgrundlage ist dabei bundeseinheitlich ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Hochwasserschutz mit unmittelbaren planungsrechtlichen Auswirkungen, wie z.B. Restriktionen bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete. Diese Karte wird laufend fortgeschrieben.
Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung. Eigentümerinformationen sind in diesem Dienst nicht verfügbar. Der Gazetteerdienst ALKIS - Flurstücke ermöglicht es innerhalb eigener Anwendungen Lagekoordinaten von Flurstücken zu suchen.
Interne Nutzung: der Dienst darf mit eigenen Diensten und Daten sowie Diensten und Daten Dritter, soweit von diesen entsprechende Rechte eingeräumt wurden, zusammengeführt und in interne Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen eingebunden werden. Externe Nutzung: Jede externe Nutzung des Dienstes, z. B. Weitergabe analoger Auszüge zum Zweck der unmittelbaren Gewinnerzielung (Gutachten oder Exposés) oder das Einbinden in Internetpräsentationen bzw. Apps, ist genehmigungs- und ggf. geldleistungspflichtig. Kontakt zum Lizenzerwerb: geodatenservice@laiv-mv.de
Der Flächennutzungsplan stellt die angestrebte Nutzung aller Flächen im Gemeindegebiet dar. Er bereitet die künftige Entwicklung des Gemeindegebietes vor, ohne dass er selbst Baurecht schafft. Durch eine Reihe bereits abgeschlossener Änderungsverfahren wird er an aktuelle Entwicklungen angepasst. Der Flächennutzungsplan dienst als Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird.
Dieser Dienst enthält straßenverkehrsrechtlich genehmigte Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland im Stadtgebiet. Autobahnen und überörtliche Verbindungen sind nicht erfasst, da diese nicht in der Gebietshoheit der Stadt Köln liegen. Die Baustellen werden hier als Punkt auf der Karte dargestellt, die tatsächliche Inanspruchnahme umfasst allerdings anliegende Strecken und Flächen, die sich im Genehmigungszeitraum ändern können. Dem Bauunternehmen ist oftmals freigestellt innerhalb des Genehmigungszeitraumes in unterschiedlichen Bauphasen die Arbeiten auszuführen. Insofern ist der hier dargestellte Genehmigungszeitraum auch nicht zwingend der Ausführungszeitraum.
Dieser Dienst enthält straßenverkehrsrechtlich genehmigte Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland im Stadtgebiet. Autobahnen und überörtliche Verbindungen sind nicht erfasst, da diese nicht in der Gebietshoheit der Stadt Köln liegen. Die Baustellen werden hier als Punkt auf der Karte dargestellt, die tatsächliche Inanspruchnahme umfasst allerdings anliegende Strecken und Flächen, die sich im Genehmigungszeitraum ändern können. Dem Bauunternehmen ist oftmals freigestellt innerhalb des Genehmigungszeitraumes in unterschiedlichen Bauphasen die Arbeiten auszuführen. Insofern ist der hier dargestellte Genehmigungszeitraum auch nicht zwingend der Ausführungszeitraum.
Der Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neugestaltet ist (§15 Abs. 2 BNatSchG). In dem Kompensationsverzeichnis sind gesetzlich nur die Kompensationsmaßnahmen zu veröffentlichen, die größer als 500 m² sind. Darüber hinaus nimmt der Kreis Herford auch Kompensationsmaßnahmen schon ab 200 m² im Verzeichnis auf und veröffentlicht sie.
Übersicht der 54 Stimmbezirke und 26 Wahlbezirke im Remscheider Stadtgebiet. Ein Stimmbezirk ist eine örtliche Abgrenzung (organisatorische Einheit) zur Durchführung bei politischen Wahlen. Die Stimmbezirke sind laut gesetzlichen Bestimmungen (Kommunalwahlgesetz/Landtagswahlgesetz) den örtlichen Verhältnissen so abzugrenzen, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Jedem Stimmbezirk ist ein Wahllokal zur Durchführung des Wahlvorganges zugeordnet. Wahlbezirke ergeben sich durch die Aggregation der entsprechenden Stimmbezirke. Änderungen werden durch den Kommunalwahlausschuss vorgenommen, wenn es Veränderungen in der Bevölkerungsverteilung oder gesetzliche Vorgaben erforderlich machen. Letztmalig wurden in Remscheid am 19.12.2024 Anpassungen beschlossen.
Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung. Eigentümerinformationen sind in diesem Dienst verfügbar. Für die Prüfung des berechtigten Interesses und das manuelle Einrichten der technischen Zugänge wird ein Zeitentgelt nach Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V) erhoben.
Interne Nutzung: der Dienst darf mit eigenen Diensten und Daten sowie Diensten und Daten Dritter, soweit von diesen entsprechende Rechte eingeräumt wurden, zusammengeführt und in interne Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen eingebunden werden. Externe Nutzung: Jede externe Nutzung des Dienstes, z. B. Weitergabe analoger Auszüge zum Zweck der unmittelbaren Gewinnerzielung (Gutachten oder Exposés) oder das Einbinden in Internetpräsentationen bzw. Apps, ist genehmigungs- und ggf. geldleistungspflichtig. Kontakt zum Lizenzerwerb: geodatenservice@laiv-mv.de
Liegenschaftskarte und ABK (Amtliche Basiskarte) aus ALKIS. Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) enthält für Flurstücke und Gebäude Geobasisdaten in beschreibender und darstellender Form. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form, Lage, Lagebezeichnung, Nutzung, Größe, Bebauung und charakteristische Topographie nach. Es enthält die Ergebnisse der Bodenschätzung sowie den Nachweis der Eigentümer und Erbbauberechtigten. Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung. Die Amtliche Basiskarte (ABK) ist der Nachfolger der bis 2016 geführten Deutschen Grundkarte 1:5.000 (DGK5) als topographisches Basiskartenwerk. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -410 oder -415 erteilt werden.
Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.