Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Die hochaufgelösten Pléiades Neo Satellitenbilder mit einer räumlichen Auflösung von 30 cm und sechs spektralen Kanälen (Deep Blue, Blue, Green, Red, Red Edge, Near-infrared) ermöglichen regelmäßige optische Aufnahmen der Erdoberfläche. Pléiades Neo wird vollständig von Airbus finanziert. Hierbei handelt es sich um eine Aufnahme des gesamten Stadtgebiets Gelsenkirchen mit einer Wolkenbedeckung von bis zu 5 %. Das Ziel der Datenerhebung besteht darin, die Anwendung der Airbus-Bilder in verschiedenen Aufgabenbereichen zu untersuchen und bei Aktualisierungsaufgaben, beispielsweise im Bereich Gebäude-Monitoring, die Anwendungsfelder zu analysieren.
Für "Satellitenbilder (beschränkter Zugang)": Für alle internen Verwendungen des Produkts: Der Nutzer darf das Produkt verwenden, speichern, darauf zugreifen, kopieren, sowie es in einem beliebigen internen Gerät oder gesicherten Cloud-Infrastruktur verarbeiten. Der Nutzer darf das Produkt für die Erstellung weiterer Produkte mit Mehrwert oder für die Ableitung von Arbeiten (z.B. Karten, Berichte) verwenden. Für alle externen Verwendungen des Produkts: Der Nutzer darf ein abgeleitetes Werk verbreiten. Der Nutzer darf einen Auszug des Produkts in ein abgeleitetes Werk einfügen (z. B. in einen Papierbericht) oder einen Auszug des Produkts auf einer Website anzeigen in einem nicht extrahierbaren und nicht herunterladbaren Format (z. B. für Werbezwecken). Der Nutzer darf das Produkt oder das Mehrwertprodukt nicht vertreiben, verkaufen, oder anderweitig Dritten zur Verfügung stellen. Ebenfalls darf der Nutzer keine Einnahmen auf der Grundlage des Extrakts des Produktes auf einer eigenständigen Basis erzielen.