WMS-Dienst mit den Wasserschutzgebieten des Landes Nordrhein-Westfalen. Dargestellt werden die geplanten und festgesetzten Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Für die EU-Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 ist im NRW-Programm 'Ländlicher Raum' eine Fördergebietskulisse definiert worden; diese basiert auf den Gemarkungen der Kataster- und Landesvermessungsverwaltung der Kommunen und des Landes NRW.
VITAL ist eine Fördermaßnahme des Landes Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm dient der Strukturförderung des ländlichen Raums. Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung. Der Datensatz stellt die nordrhein-westfälischen VITAL-Regionen der Förderperiode 2014 - 2020 dar.