Dieser WFS-Dienst stellt die 185 landesweit in Baden-Württemberg verteilten Geodätische Grundnetzpunkte (GGP) bereit. Diese sichern den geodätischen Raumbezug.Es sind dies insbesondere die in BW liegenden Punkte des DREF91 und der Verdichtungsstufe (BWREF) sowie ausgewählte unterirdisch vermarkte Höhenfestpunkte 1. Ordnung. Jeder GGP besitzt Lage-, Höhen- und Schwerewerte.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Flurstücke/Grundstücke die aus ALKIS abgeleiteten Daten im INSPIRE-Datenmodell bereit. Derzeit steht der Darstellungsdienst nur als Beta-Version zur Verfügung.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen) aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.:Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen) aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.
Der automatisierte Abruf und die Nutzung der Geobasisdaten und der zugehörigen Metadaten sind kostenfrei. (§ 24 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz - HVGG) - Lizenz: dl-zero-de/2.0 - Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 - https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0
Dieser Darstellungsdienst erfüllt die Vorgabe nach INSPIRE sowie AdV und repräsentiert die transformierten Daten aus ALKIS im INSPIRE-Datenmodell Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen).
Dieser Downloaddienst erfüllt die Vorgabe nach INSPIRE sowie AdV und repräsentiert die transformierten Daten aus ALKIS im INSPIRE-Datenmodell Flurstücke / Grundstücke.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).