Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zur existierenden Bodennutzung im Freistaat Sachsen. Deren Klassifizierung erfolgt nach dem Hierarchical INSPIRE Land Use Classification System (HILUCS).
Der Dienst ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle "Geodaten Sachsen" genutzt werden.
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen.
Dieser Dienst ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "Geodaten Sachsen" genutzt werden.
Der Downloaddienst stellt Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen bereit.
Dieser Dienst ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "Geodaten Sachsen" genutzt werden.
Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).:Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).
Der Downloaddienst stellt Informationen zur existierenden Bodennutzung im Freistaat Sachsen bereit. Deren Klassifizierung erfolgt nach dem Hierarchical INSPIRE Land Use Classification System (HILUCS).
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Diese OGC API - Features (OAF) BRW fasst aktuelle sowie historische Bodenrichtwerte ab dem Jahr 2010 des Landes Brandenburg zusammen. Er beinhaltet Bodenrichtwerte zu den jährlichen Stichtagen 01.01.2010 bis 01.01.2012 (3 Jahre) und vom 31.12.2012 bis zum 31.12.2020 (9 Jahre). Ab dem Jahr 2022 gilt wieder der Stichtag 01.01.JJJJ für die Bodenrichtwertdaten. Die Beschlussfassung der Bodenrichtwerte erfolgte auf stichtagsbezogenen Basiskarten nebst Verwaltungsgrenzen (eine Übersicht über die Zuordnung der Basiskarten ist unter https://geobasis-bb.de/lgb/de/geodaten/grundstuecksmarkt/bodenrichtwerte/~mais2redc78693de zu finden). Die Belegung der Elemente entsprechen dem aktuell gültigen BORIS-Objektartenkatalog BRM 3.0.1 in der Beschlussfassung vom 13.02.2024. Die API ist konzipiert zur vereinfachten Nutzung in entsprechenden (Web-Entwicklungsumgebungen).