Dieser WMS-Dienst enthält die Aufteilung des Kreises Viersen in über 130 Jagdbezirke, um z.B. bei einem Wildunfall den zuständigen Jäger/Jagdpächter zu ermitteln. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Der WMS ist tagesaktuell.
In diesem Dienst werden Jagdbezirksgrenzen der gemeinschaftlichen Jagdbezirke (Jagdgenossenschaften) und Eigenjagdbezirke des Kreises Kleve ersichtlich.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Dieser Dienst enthält die Jagdbezirke (Reviere) im Rhein-Kreis Neuss. Es sind Bezirke in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 4 Bundesjagdgesetz). Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.