Das Liegenschaftskataster enthält für Flurstücke und Gebäude Geobasisdaten in beschreibender und darstellender Form. Das Liegenschaftskataster umfasst zudem die Eigentümerangaben, die Angaben zur tatsächlichen Nutzung und zur charakteristischen Topographie sowie die Ergebnisse der Bodenschätzung. Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung. In Nordrhein-Westfalen ist es Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte, die Geobasisdaten des kommunal geführten Liegenschaftskatasters im einheitlichen Standard des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) zu erheben, tagesaktuell zu führen und bereitzustellen. Die Katasterbehörden erstellen die Amtlichen Auszüge des Liegenschaftskatasters. Dieser Dienst enthält die Anschriften und Kontaktdaten sowie die online Bezugswege zu den Datenangeboten aller 53 Katasterämter in Nordrhein-Westfalen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Auf Grundlage des aktuellen Liegenschaftskatasters beim Geodatenzentrum Liegenschaftskataster (GDZ LK) werden durch Auswertung der Flurstücksflächen die Bereiche ermittelt, bei denen die Flurstücke katasterbehördenübergreifend nicht lückenlos und/oder überschneidungsfrei aneinandergrenzen. Dazu werden die aus den Flurstücksflächen aggregierten Katasteramtsgrenzen geometrisch miteinander verschnitten. Weitere Objektarten (wie Grenzpunkte, Gebäude, etc.) werden nicht berücksichtigt. Der Umring wird durch alle vorhandenen Knickpunkte, also Grenzpunkte und Splittpunkte definiert. Diese Angaben bilden nur einen (von vielen) Indikatoren für den Abstimmungsbedarf an den Katasteramtsgrenzen. Ist eine Katasterbehörde von dieser Auswertung nicht betroffen, bedeutet das nicht automatisch, dass die Katasteramtsgrenze nach den „Richtlinien zum Abstimmungsverfahren zur Abstimmung des Nachweises des Liegenschaftskatasters an den Grenzen der Katasteramtsbezirke innerhalb Nordrhein – Westfalens“ (vom 24.03.2017, AZ: 37-51.08.03-7510-A) abgestimmt ist. Hat eine Katasterbehörde die Ergebnisse der Grenzabstimmung in ihre Datenhaltung übernommen, kann sie von dieser Auswertung dennoch betroffen sein, wenn die Nachbarkatasterbehörde ihre Datenhaltung noch nicht fortgeführt hat. Es werden je Fläche die Attribute betroffene Katasterbehörde, Fläche, Art der Abweichung und Aktualität ausgegeben. Ab einem Maßstab von 1:200.000 werden nur die Bereiche dargestellt, die eine Fläche von mehr als 1 m² abdecken. Der Dienst wird quartalsweise aktualisiert und um die dann aktuelle Auswertung ergänzt. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Die Bereitstellung an und die Nutzung durch die berechtigten Nutzer erfolgt gebührenfrei nach VermWertKostO NRW.
Der WFS-Dienst liefert aktuelle, vektorbasierte ALKIS Daten zu Verwaltungsgrenzen in der NOrA Datenstruktur. Der WFS-Dienst stellt keinen amtlichen Nachweis dar. Der Dienst liefert Flurgrenzen, Gemarkungsgrenzen, Gemeindegrenzen, Kreisgrenzen, Regierungsbezirksgrenzen, Regionsgrenzen sowie Landesgrenze jeweils als FeatureType.
Die Leuchttürme werden mittel- bis langfristig flächendeckend über das gesamte Stadtgebiet verteilt sein. Die einzelnen Leuchttürme haben hierbei auch unterschiedliche aufeinander aufbauende Funktionen/Leistungsmerkmale. Ein Leuchtturm der Stufe 1 dient den Bürgern als Meldestelle bei einem Notruf bzw. Kommunikationsausfall (z.B. bei einem Stromausfall). Ein Leuchttürm der Stufe 2 kann zusätzlich Informationen (Sachstand zur Lage, Hilfsangebote, usw.) an die Bevölkerung weiterleiten/verbreiten. Ein Leuchtturm der Stufe 3 kann zusätzlich eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel und Trinkwasser sicherstellen. Ein Leuchtturm der Stufe 4 kann zusätzlich eine Unterbringung für die Bevölkerung (auch über Tage ) sicherstellen. Die bis jetzt erhoben Daten der Feuer- und Rettungswachen, der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Polizeidienststellen stellen Leuchttürme der Stufe 1 und 2 dar.
Die Leuchttürme werden mittel- bis langfristig flächendeckend über das gesamte Stadtgebiet verteilt sein. Die einzelnen Leuchttürme haben hierbei auch unterschiedliche aufeinander aufbauende Funktionen/Leistungsmerkmale. Ein Leuchtturm der Stufe 1 dient den Bürgern als Meldestelle bei einem Notruf bzw. Kommunikationsausfall (z.B. bei einem Stromausfall). Ein Leuchttürm der Stufe 2 kann zusätzlich Informationen (Sachstand zur Lage, Hilfsangebote, usw.) an die Bevölkerung weiterleiten/verbreiten. Ein Leuchtturm der Stufe 3 kann zusätzlich eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel und Trinkwasser sicherstellen. Ein Leuchtturm der Stufe 4 kann zusätzlich eine Unterbringung für die Bevölkerung (auch über Tage ) sicherstellen. Die bis jetzt erhoben Daten der Feuer- und Rettungswachen, der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Polizeidienststellen stellen Leuchttürme der Stufe 1 und 2 dar.
Die Stützpunktdatei NRW dient einer katasterkonformen Transformation von Sachdaten zwischen den Bezugsystemen DHDN/GK und ETRS89/UTM. Die Stützpunktdaten liegen für NRW mit Ausnahme der Katasterbezirke Stadt Hagen, Stadt Herne, Stadt Krefeld, Kreis Recklinghausen und Rhein-Kreis Neuss vor.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die abgeleiteten saarländischen Katasterbezirke des ALKIS Datenmodells. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen) aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.:Gliederungsebenen zur Unterteilung des Staatsgebiets in Flurstücke.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen) aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.:Gliederungsebenen zur Unterteilung des Staatsgebiets in Flurstücke.