Gemäß Artikel 16 der EU - Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) hat jeder Mitgliedstaat alle zwei Jahre einen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich zu veröffentlichen. Die hier abgebildeten Daten sind aus einer Liste der Einleitungsstellen aller Kläranlagen mit einer Ausbaugröße größer 2 000 EW (Stand 31.12.2014) mit Angaben über Ausbaugröße, Belastung einschließlich Zu- und Ablaufkonzentrationen bzw. Frachten erstellt. Zusätzlich wurde eine räumliche Zuordnung nach der Lage zu den Wasserkörpern der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berechnet.
Festpunkte der Lagenetze sind Geodätische Grundnetzpunkte (GGP), Benutzungsfestpunkte (BFP), Trigonometrische Punkte (TP) sowie zugehörige Orientierungspunkte (OP) und Exzentren, deren Lage auf der Erde durch Koordinaten mit Zentimetergenauigkeit im amtlichen Lagebezugssystem festgelegt ist. Sie bilden die Grundlage für alle hoheitlichen Vermessungen (Landesvermessung und Liegenschaftskataster), aber auch für technische und wissenschaftliche Vermessungen.
Die Lagefestpunkte sind Festpunkte, die in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt sind und deren Koordinaten, Höhen und ggfs. Schwerewerte bestimmt sind. Die Trigonometrischen Punktnetze (TP-Netze) 1. - 3. Ordnung liegen flächendeckend vor. Das TP-Netz 4. Ordnung ist seit 1990 entsprechend den Anforderungen der Katastervermessung gebietsweise eingerichtet worden. Zusatzlich zu den TP-Netzen 1.-4. Ordnung wurde in den letzten Jahren ein GPS - Referenznetz in den Hirarchiestufen A, B und C angelegt. Durch die Einführung des Digitalen Festpunktauskunftssystems wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht. Mit der Einrichtung des Festpunktauskunftssystems des TLVermGeo wurden die Nachweise des Lagefestpunktfeldes entspr. AFIS auf die Ausgabeformate "Einzelpunktnachweis LFP" (ersetzt die TP-Beschreibung) und "Punktliste LFP" (ersetzt die Koordinatenliste) umgestellt.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Über das Land verteilte, hochgenau bestimmte Lagefestpunkte bzw. Trigonometrische Punkte bilden die Grundlage für ein einheitliches Lagefestpunktfeld. Seit 2004 ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung nur noch für Lagefestpunkte der Hierarchiestufen C und D zuständig. Das Trigonometrische Lagefestpunktfeld zur Realisierung des historischen Lagebezugssystems DHDN90 (Deutsches Hauptdreiecksnetz 1990) wurde in Bayern im Jahre 2004 eingestellt. Der amtliche Geodätische Raumbezug wird seitdem durch GNSS-Messungen (Globale Navigationssatellitensysteme) im Geodätischen Grundnetz realisiert. Für alle Punkte liegen Koordinaten im ETRS89 (EPSG: 6258) vor. Lagefestpunkte können als Datenblatt (mit Skizze) oder als Punktliste (ohne Skizze) abgegeben werden.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Bei historischen Lagefestpunkten handelt es sich um ehemalige Trigonometrische Hochpunkte wie z.B. Kirchturmspitzen oder Gipfelkreuze, die im Jahr 2004 als Katasterfestpunkte den örtlich zuständigen Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) übertragen wurden. Das Trigonometrische Lagefestpunktfeld zur Realisierung des historischen Lagebezugssystems DHDN90 (Deutsches Hauptdreiecksnetz 1990) wurde in Bayern im Jahre 2004 eingestellt.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Lagefestpunkte des Liegenschaftskatasters sind die Trigonometrischen Punkte (TP) und die Aufnahmepunkte (AP). Sie werden mit folgenden Punktangaben geführt: 1. Punktkennung 2. Koordinaten 3. Vermarkung 4. Hinweis „Passpunkt“ 5. sonstige Angaben zum Punktort 6. Veränderungsnummer der Fortführungsunterlage, in welcher der Punkt wiederhergestellt oder seine Vermarkung geändert wird.
Durch die Lagebezeichnung wird im Liegenschaftskataster eine Position eindeutig beschrieben. Die Bezeichnung bezieht sich auf einen ganz bestimmten Teil eines Flurstücks, eines Gebäudes, einer Straße / eines Platz oder eines Gewässers. Weiter kann sich die Lage auch auf große Gebiete wie Gewannen, Stadtteile oder die gesamte Gemeinde beziehen. Es wird zwischen verschlüsselten und nicht verschlüsselten Lagebezeichnungen unterschieden.
Durch die Lagefestpunkte wird ein Bezugssystem realisiert, um Ergebnisse von Grundlagenvermessungen und Liegenschaftsvermessungen in einem einheitlichen System darzustellen. Dabei ist der amtliche Raumbezug für die Lage bundesweit durch das ETRS89 mit UTM-Abbildung festgelegt. Repräsentiert wird das Lagefestpunktfeld des Landes Brandenburg durch TP-Netze der 1., 3. und 4. Ordnung. Für diese Lagefestpunkte werden Koordinaten und Festpunktbeschreibungen vorgehalten. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.