Darstellung des städt. Baumbestandes in Gelsenkirchen. Die Größe der Baumdarstellung entspricht proportional dem jeweiligen Kronendurchmesser. Weitere Informationen zu jedem Baum durch Anklicken verfügbar (Klick auf dem jeweiligen Mittelbunkt der Kronendarstellung). Weiter werden geplante Neupflanzungen, durchgeführte Neupflanzungen in den letzten zwei Jahren sowie geplante/umgesetzte Fällungen dargestellt.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Stadtbäume an Straßen, auf Spielplätzen, Schulhöfen, in Parks oder auf Friedhöfen mit Informationen über Standort, Baumart, Alter, Pflanzdatum oder Umfang von Krone oder Stamm Mit EMail-Funktion an den Baum
Zur Freude aller darf kostenlos für den Eigenbedarf, also in haushaltsüblichen Mengen, an den in der Karte dargestellten Obst-und Nussbaum-Standorten geerntet werden. Doch Achtung: Die Ernte erfolgt auf eigene Gefahr! Verletzen oder gefährden Sie weder sich selbst, noch andere, noch die Bäume, damit alle auch im nächsten Jahr noch Freude daran haben. Bitte verwenden Sie keine Äste etc. um Obst aus den Bäumen herauszuschlagen/-werfen. Dieses entwertet einerseits Ihr Obst und beschädigt andererseits unsere Mähtechnik, wenn die Äste im Gras liegenbleiben. Respektieren Sie bitte auch eingezäunte bzw. eingefriedete Bereiche.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1993 , gegenwärtige Aktualität unklar
Der Tätigkeitsbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Erhaltung forstlicher Genressourcen" wurde bis 1997 alle 2 Jahre veröffentlicht. Nunmehr erfolgt die Veröffentlichung alle 4 Jahre. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe erstellte in den Jahren 1985 bis 1987 ein Konzept zur Erhaltung forstlicher Genressourcen. Die Initiative wurde durch die Entschließung des Bundesrates vom 13. Februar 1985 über Maßnahmen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt der Waldbaumarten sowie durch den Beschluss der Bundesregierung vom 24. Juli 1985 über die Fortschreibung des Aktionsprogramms "Rettet den Wald" ausgelöst. Das Konzept wurde zu einer richtungsweisenden Grundlage für alle forstlichen Erhaltungsmaßnahmen in Deutschland. Der Tätigkeitsbericht gliedert sich -in einen Textteil, in dem die einzelnen Bundesländer ihre durchgeführten Maßnahmen und ihre geplanten Maßnahmen darlegen und -in einen Tabellenteil, in dem Baum- und Strauchartenlisten, Bearbeitungsnachweise, summarische Zusammenfassung nach Baum- und Straucharten (Erhaltungsmaßnahmen im Wald bzw. im freien Gelände, Ernte und Lagerung von Erhaltungsmaterial, Vermehrung zur Erhaltung, Untersuchung von Erhaltungsobjekten), Aktivitäten von Bund und Ländern 1998-2000 nach Baum- und Straucharten getrennt, Sachstandsbericht als Zusammenstellung für den Zeitraum bis 31.12.2000 (summarische Zusammenfassung nach Baum- und Straucharten, Aktivitäten von Bund und Ländern für den Zeitraum bis 31.12.2000 nach Baum- und Straucharten getrennt dargestellt werden. Im Text der einzelnen Bundesländer wird auf durchgeführte Forschungsprojekte, die Evaluierung seltener Baumarten, Aufbau von Samenplantagen, in situ-Maßnahmen, ex situ-Maßnahmen und in vitro-Maßnahmen eingegangen. Desweiteren werden die geplanten Maßnahmen (in-situ, ex-situ, Forschung usw.) kurz vorgestellt.
Ein Naturdenkmal ist ein kleinflächiges Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist. Es kann sich dabei um einen einzeln stehender Baum, aufgelassene Steinbrüche, Teiche oder Heideflächen handeln. Der Schutz begründet sich durch ihre Seltenheit, Eigenart oder Schönheit sowie ihren Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot. Mit der Unterschutzstellung übernimmt der Kreis Herford die Pflege der Naturdenkmale.
Landschaftsschutzgebiete sind besondere Schutzgebiete nach dem Landschaftsgesetz NRW. Sie werden über die Landschaftspläne des Kreises Herfords festgesetzt. Handlungen, die das Landschaftsbild des Gebiets radikal verändern, sind verboten. Dazu gehört das großflächige Fällen von Bäumen und Sträuchern, das Bauen von Straßen und Häusern, Verlegen von Leitungen, Ablagern von Abfall, etc. Landschaftsschutzgebiete sind im Vergleich zu den Naturschutzgebieten oft großflächig und mit geringen Nutzungseinschränkungen behaftet.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Im Samenplantagen-Verzeichnis sind Daten für alle forstlichen Samenplantagen für Baum- und Straucharten in NRW zu Baumart, Lage, Größe und zum Eigentümer der jeweiligen Samenplantage erfaßt, soweit die Samenplantagen auf Veranlassung des Dez. 41 der LÖBF angelegt worden sind oder von dem Dez. 41 betreut werden. Samenplantagen sind als Erhaltungssamenplantagen oder auch als Produktionssamenplantagen angelegt, um die Versorgung der Forstbetriebe mit qualifiziertem forstlichem Saatgut sicherzustellen.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1987 , gegenwärtige Aktualität unklar
Zum Arbeitsgebiet "Grundlagen der Forstgenetik" zählen die folgenden Sachgebiete: - Erhaltung des Genpotentials heimischer Baum- und Straucharten - Evaluierung von Generhaltungsbeständen und -objekten - In situ-Maßnahmen - Samenplantagen zur Generhaltung - Aufbereitung von Forstgenbankdaten Die Arbeit der Forstgenbank richtet sich besonders auf die Erfassung, Bewertung und Erhaltung der genetischen Vielfalt der Baum- und Straucharten. Erster Schritt ist die Auswahl und Bewertung erhaltungswürdiger Bestände und Vorkommen durch speziell ausgeführte Inventuren aufgrund von Hinweisen aus den jeweiligen Forstverwaltungen. In situ-Maßnahmen (z.B. Verjüngung des Waldbestandes) können parallel zur Sicherung der Ressourcen durch Ernte erfolgen. Die Saatguternte einschließlich der Saatgutaufbereitung sowie die Gewinnung von Stecklingen bzw. Pfropfreisern ist Vorraussetzung für alle weiteren Arbeiten. Das aufbereitete Saatgut wird entweder eingelagert oder für die Aussaat vorbereitet. Da das Saatgut vieler Arten nur begrenzt lagerfähig ist, wird die Saatguteinlagerung durch die Begründung von Ersatzbeständen ergänzt. Besonders bedrohte Vorkommen oder bereits selten gewordene Arten werden zusätzlich in Samenplantagen gesichert, in denen unter genetischen Gesichtspunkten ausgewählte Individuen regional abgegrenzter Vorkommen zusammengefaßt werden, so daß Saatgut erzeugt wird, dessen genetische Information zu der Region passt, in der es verwendet werden soll. Die Aufgaben und Maßnahmen der Forstgenbank werden alle 2 Jahre (in Zukunft alle 3-4 Jahre) in einem Tätigkeitsbericht (Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Erhaltung forstlicher Genressourcen") dokumentiert.
Darstellung von Baustellen und zu berücksichtigende Veranstaltungen (Events). Die Daten werden täglich aus dem Fachsystem zur Verwaltung der Baustellen (Baustellenatlas) abgezogen und hier präsentiert. Die vorliegenden Daten sind unvollständig und dienen ausschließlich der Koordination von planbaren Baumaßnahmen. Die Datumsangaben basieren zum Teil auf fiktive Annahmen und geben nicht den wirklichen Bauzeitraum wieder.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1999 , gegenwärtige Aktualität unklar
Fundortverzeichnis für forstliches Saat- und Pflanzgut Das Fundortverzeichnis für Forstliches Saat- und Pflanzgut enthält für die Saatguternte Daten zu Vorkommen und Beständen von Straucharten der Wälder und von Baumarten, die nicht dem Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut unterliegen. Die Vorkommen oder Bestände sind von der Forstgenbank des Landes Nordrhein-Westfalen überprüft und für die Ernte von Saatgut heimischer Herkünfte empfohlen. Das Verzeichnis ist nach Arten geordnet und enthält Daten zu Lage, Eigentümer, Forstamt, Größe und Alter des jeweiligen Vorkommens.