Aktualität der Daten:
seit 01.03.2001 , gegenwärtige Aktualität unklar
Forstgenetische Datenbank Die Forstgenetische Datenbank enthält Daten über Maßnahmen, die zur Erhaltung forstlicher Genressourcen getroffen wurden, wie z. B. Daten zu Erhaltungsbeständen, Erhaltungskulturen, Naturverjüngungen zur Generhaltung und sonstigen Maßnahmen. Außerdem sollen Ergebnisse genetischer Untersuchungen in der Datenbank gesammelt werden
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1987 , gegenwärtige Aktualität unklar
Zum Arbeitsgebiet "Grundlagen der Forstgenetik" zählen die folgenden Sachgebiete: - Erhaltung des Genpotentials heimischer Baum- und Straucharten - Evaluierung von Generhaltungsbeständen und -objekten - In situ-Maßnahmen - Samenplantagen zur Generhaltung - Aufbereitung von Forstgenbankdaten Die Arbeit der Forstgenbank richtet sich besonders auf die Erfassung, Bewertung und Erhaltung der genetischen Vielfalt der Baum- und Straucharten. Erster Schritt ist die Auswahl und Bewertung erhaltungswürdiger Bestände und Vorkommen durch speziell ausgeführte Inventuren aufgrund von Hinweisen aus den jeweiligen Forstverwaltungen. In situ-Maßnahmen (z.B. Verjüngung des Waldbestandes) können parallel zur Sicherung der Ressourcen durch Ernte erfolgen. Die Saatguternte einschließlich der Saatgutaufbereitung sowie die Gewinnung von Stecklingen bzw. Pfropfreisern ist Vorraussetzung für alle weiteren Arbeiten. Das aufbereitete Saatgut wird entweder eingelagert oder für die Aussaat vorbereitet. Da das Saatgut vieler Arten nur begrenzt lagerfähig ist, wird die Saatguteinlagerung durch die Begründung von Ersatzbeständen ergänzt. Besonders bedrohte Vorkommen oder bereits selten gewordene Arten werden zusätzlich in Samenplantagen gesichert, in denen unter genetischen Gesichtspunkten ausgewählte Individuen regional abgegrenzter Vorkommen zusammengefaßt werden, so daß Saatgut erzeugt wird, dessen genetische Information zu der Region passt, in der es verwendet werden soll. Die Aufgaben und Maßnahmen der Forstgenbank werden alle 2 Jahre (in Zukunft alle 3-4 Jahre) in einem Tätigkeitsbericht (Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Erhaltung forstlicher Genressourcen") dokumentiert.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1993 , gegenwärtige Aktualität unklar
Der Tätigkeitsbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Erhaltung forstlicher Genressourcen" wurde bis 1997 alle 2 Jahre veröffentlicht. Nunmehr erfolgt die Veröffentlichung alle 4 Jahre. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe erstellte in den Jahren 1985 bis 1987 ein Konzept zur Erhaltung forstlicher Genressourcen. Die Initiative wurde durch die Entschließung des Bundesrates vom 13. Februar 1985 über Maßnahmen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt der Waldbaumarten sowie durch den Beschluss der Bundesregierung vom 24. Juli 1985 über die Fortschreibung des Aktionsprogramms "Rettet den Wald" ausgelöst. Das Konzept wurde zu einer richtungsweisenden Grundlage für alle forstlichen Erhaltungsmaßnahmen in Deutschland. Der Tätigkeitsbericht gliedert sich -in einen Textteil, in dem die einzelnen Bundesländer ihre durchgeführten Maßnahmen und ihre geplanten Maßnahmen darlegen und -in einen Tabellenteil, in dem Baum- und Strauchartenlisten, Bearbeitungsnachweise, summarische Zusammenfassung nach Baum- und Straucharten (Erhaltungsmaßnahmen im Wald bzw. im freien Gelände, Ernte und Lagerung von Erhaltungsmaterial, Vermehrung zur Erhaltung, Untersuchung von Erhaltungsobjekten), Aktivitäten von Bund und Ländern 1998-2000 nach Baum- und Straucharten getrennt, Sachstandsbericht als Zusammenstellung für den Zeitraum bis 31.12.2000 (summarische Zusammenfassung nach Baum- und Straucharten, Aktivitäten von Bund und Ländern für den Zeitraum bis 31.12.2000 nach Baum- und Straucharten getrennt dargestellt werden. Im Text der einzelnen Bundesländer wird auf durchgeführte Forschungsprojekte, die Evaluierung seltener Baumarten, Aufbau von Samenplantagen, in situ-Maßnahmen, ex situ-Maßnahmen und in vitro-Maßnahmen eingegangen. Desweiteren werden die geplanten Maßnahmen (in-situ, ex-situ, Forschung usw.) kurz vorgestellt.
Fragen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels in der Forstwirtschaft erhalten in Zeiten der Sturmschadensbewältigung nach Orkan Kyrill neue Aktualität. Schon heute sind zwei Grundphänomene des Klimawandels in den Wäldern Nordrhein-Westfalens erkennbar: 1. Baumarten, die hohe Ansprüche an den Faktor Wärme haben und in den Niederungsgebieten recht gut wachsen, fruktifizieren und verjüngen sich jetzt auch erfolgreich natürlich und können so ihr Verbreitungsgebiet ausweiten. Beispiele sind u.a. Robinie (Robinia pseudacacia) und Esskastanie (Castanea sativa). 2. Baumarten, die an kühl-feuchte Standortbedingungen angepasst sind (z.B. Fichte, Picea abies) können durch eine Klimaerwärmung in ihrer Vitalität beeinträchtigt und anfälliger gegenüber verschiedensten Stressoren werden. Dies gilt insbesondere auf sogenannten Grenzstandorten. Solche Auswirkungen können bei den Überlegungen zur Baumartenwahl für die Wiederaufforstung der Sturmschadensflächen nicht außer Acht bleiben. Lesen Sie Näheres in der Arbeit von Herrn Dr. Norbert Asche auf den Internetseiten des Landesbetriebes Wald und Hol NRW
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1999 , gegenwärtige Aktualität unklar
Fundortverzeichnis für forstliches Saat- und Pflanzgut Das Fundortverzeichnis für Forstliches Saat- und Pflanzgut enthält für die Saatguternte Daten zu Vorkommen und Beständen von Straucharten der Wälder und von Baumarten, die nicht dem Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut unterliegen. Die Vorkommen oder Bestände sind von der Forstgenbank des Landes Nordrhein-Westfalen überprüft und für die Ernte von Saatgut heimischer Herkünfte empfohlen. Das Verzeichnis ist nach Arten geordnet und enthält Daten zu Lage, Eigentümer, Forstamt, Größe und Alter des jeweiligen Vorkommens.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1987 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die Bundeswaldinventur stellt eine forstliche Großrauminventur auf Stichprobenbasis dar. Sie soll einen Gesamtüberblick über die großräumigen Waldverhältnisse und forstlichen Produktionsmöglichkeiten liefern. Die erste Bundeswaldinventur wurde zum Stichtag 1.10.1987 durchgeführt. Eine Wiederholung der Inventur ist vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2002 (Stichtag 1.10.2002) geplant. Die zweite Inventur wird an den gleichen Aufnahmetrakten (150x150 m) in einem Mindestraster von 4x4 km stattfinden. So werden erste statistisch abgesicherte Veränderungsdaten gewonnen. Die Aufnahmen erfolgen auf Kreisflächen an den Eckpunkten der Trakte. Erhoben werden u. a.: Betriebsart, Eigentumsart, Bestandesstruktur; Baumarten, Alter, Baumdurchmesser, Baumhöhe (Auswahl), Geländeform, Schäden, Waldränder und Totholz. Die erhobenen Daten werden dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelt.
Im Waldpflegeplan (WAPL) werden unter Nutzung der Forsteinrichtungsmethodik sowie der Forsteinrichtungssoftware (FOWIS) naturschutzfachliche Vorgaben, Ziele und Maßnahmen erarbeitet. Für alle Naturschutzgebiete, vorzugsweise die des Waldbiotopschutzprogramms wie auch die NATURA 2000-Gebiete mit überwiegend Wald, werden von den Forstämtern langfristig Waldpflegepläne aufgestellt. Ein Waldpflegeplan besteht aus - einer Zustandserfassung - insbesondere nach floristischen, faunistischen und waldbaulichen Kriterien sowie bezüglich Beeinträchtigungen, Schäden und nachteiligen Entwicklungen, -einer Bewertung der Schutzwürdigkeit und des Waldzustandes mit der Formulierung von angestrebten Entwicklungszielen sowie -einer daraus abgeleiteten Planung von Schutz-, Pflege-, Entwicklungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen. Er gliedert sich in Ergebnisbericht, Bestandesblätter, Anlagenteil und Karten. Für den Staatswald ist der Waldpflegeplan rechtsverbindlich, im Wald anderer Eigentümer hat er den Charakter einer forst- und naturschutzfachlich fundierten Handlungsempfehlung zur Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der Naturschutzziele. Die Sofortmaßnahmenkonzepte (SOMAKO) enthalten die kurz- bis mittelfristig notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der im Rahmen der NATURA 2000 Gebietsmeldung an die EU mitgeteilten Flächen. Abweichend von Waldpflegeplänen werden Sofortmaßnahmenkonzepte weitestgehend auf der Grundlage bereits vorhandener Daten erstellt. Sie sind ein Instrument, mit dem ohne hohen Aufwand für Teilflächen bzw. Problemflächen eines Naturschutzgebietes zwingend notwendige Maßnahmeempfehlungen ausgesprochen und bestehende Planungen dynamisch fortgeschrieben werden können.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Im Samenplantagen-Verzeichnis sind Daten für alle forstlichen Samenplantagen für Baum- und Straucharten in NRW zu Baumart, Lage, Größe und zum Eigentümer der jeweiligen Samenplantage erfaßt, soweit die Samenplantagen auf Veranlassung des Dez. 41 der LÖBF angelegt worden sind oder von dem Dez. 41 betreut werden. Samenplantagen sind als Erhaltungssamenplantagen oder auch als Produktionssamenplantagen angelegt, um die Versorgung der Forstbetriebe mit qualifiziertem forstlichem Saatgut sicherzustellen.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1987 , gegenwärtige Aktualität unklar
Ex situ-Maßnahmen im Arbeitsbereich der Forstgenbank sind Maßnahmen, die getroffen werden, um in situ-Maßnahmen (Erhaltung von Beständen) am jeweiligen Standort zu ergänzen oder wenn in situ-Maßnahmen nicht sinnvoll oder nicht möglich sind. Zu den ex situ-Maßnahmen zur Erhaltung der forstlichen Genressourcen sind folgende Projekte zu zählen: - Ernte und Lagerung von Saatgut - Anlage und Pflege von Samenplantagen - Anlage und Pflege von Klonsammlungen - Anlage und Pflege von Ersatzbeständen Das Saatgut, das in den o.g. Plantagen erzeugt wird, soll zukünftig auch der Versorgung der Forstbetriebe mit qualifiziertem heimischen Saatgut dienen. Hauptziel ist jedoch die Erhaltung der genetischen Informationen. Die Arbeiten werden anhand eines jährlich von der LÖBF aufgestellten Arbeitsplanes ausgeführt.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Das Dezernat 41.1 der LÖBF führt auf Versuchs- und Beobachtungsflächen Untersuchungen mit unterschiedlichen waldbaulichen Gesichtspunkten durch: - Versuche zur Bestandsbegründung (Erst- u. Wiederaufforstung) - Versuche zur Jungbestandspflege - Vorratspflege in Form von Durchforstung in Rein- und Mischbeständen - Überführung von Altersklassenwälder in Wälder mit Dauerwaldstrukturen - Versuche zur Naturverjüngung - Waldumbau, Buchen-Voranbauten und Buchen-Voraussaaten - Nutzung von Häher-Eichen - Dokumentation der Sukzession nach Fichtenwindwurf - Einbeziehung sukzessionaler Begleitbaumarten in die waldbauliche Praxis - Versuche zum Wildverbiss - Überführung/Umwandlung von Eichen-Niederwald Die Auswertung und Dokumentation der Versuche zum ökologischen Waldbau erfolgt, tlw. mit Unterstützung der jeweiligen unteren Forstbehörde, stetig. Die Untersuchungsflächen werden in einem forstlichen Versuchsflächenverzeichnis für das Land NRW verwaltet. Hier sind die Versuchsflächen mit Lagebeschreibung, Bestand, Fläche und Jahr der Anlage in Rubriken untergliedert. Maßnahmen und die Neueinrichtung von Versuchsflächen werden jährlich im Arbeitsplan des Dezernates 41 der LÖBF festgelegt.