Das umweltsensible Dauergrünland umfasst Dauergrünland, das am 01.01.2015 als Dauergrünland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Vogelschutz-Gebieten (VSG-Gebieten) bestand. Auf umweltsensiblem Dauergrünland gilt ein absolutes Umwandlungs- und Umbruchverbot. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird bei Bedarf abgerufen.
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Der interoperable INSPIRE-Viewdienst (WMS) zu Lebensräume und Biotope enthält die aktuellen Ergebnisse der Biotopkartierung bzgl. FFH-Lebensraumtypen (LRT). Es sind Flächen-, Linien- und Punktgeometrien von FFH-Lebensräumen im Land Brandenburg zu sehen. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Habitats and Biotopes (D2.8.III.18_v3.0) liegen die Inhalte des Biotopkatasters INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet einen Punkt-,Linien- und Polygonlayer. --- The compliant INSPIRE view service (WMS) Habitat provides an overview of the biotope and Natura200-habitat mapping. A biotope in the sense of this biotope mapping is an area that can be clearly delineated in the terrain with a relatively uniform vegetation and / or utilisation structure. An area or a part of the landscape can be assessed by biotope mapping in terms of its importance for the natural balance. The geodata comprises area, line and point habitats according to the Flora-Fauna Habitat Directive in the state of Brandenburg.The content of the habitat classification map is compliant to the INSPIRE data specification for the annex theme Habitats and Biotopes (D2.8.III.18_v3.0). The WMS consists of a point, line and polygon layer.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1970 , gegenwärtige Aktualität unklar
Für Nordrhein-Westfalen wird angestrebt, in jedem Forstlichen Wuchsgebiet die typischen Standorte bzw. Standortmosaike durch eine Naturwaldzelle (Waldfläche, in der keine Bewirtschaftung mehr stattfindet und die sich weitgehend selbst überlassen wird) zu repräsentieren. In den per Verordnung gesicherten Waldflächen soll die natürliche Entwicklung zum Urwald von morgen wissenschaftlich begleitet werden. Das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MURL) NRW hat die Ausweisung von 100 Naturwaldzellen mit einer Gesamtfläche von 3000 ha zum Ziel gesetzt. Die Projektgruppe Naturwaldreservate strebt eine Mindestgröße von 20 ha je Naturwaldzelle an, die nur im Ausnahmefall unterschritten werden sollte. Derzeit sind 73 Naturwaldzellen in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. In den Naturwaldzellen erfolgt ein "passives Biomonitoring", wobei in einem Kernbereich von in der Regel 1 ha eine Vermessung von Bäumen und Sträuchern sowie deren mögliche Schädigung kartiert werden. Zusätzlich werden Bodenfeinkartierungen und Erhebungen zur Käfer-, Avi-, Bodenfauna und Pilzflora durchgeführt. Für Naturwaldzellen über 30 ha Größe ist eine Erhebung der allgemeinen Standortdaten, Art, Bestandesdichte, Stammstärke, Baumhöhe, Schäden in einem 100x100 m Feld in einem 10-jährigen Turnus geplant. Die Naturwaldzellen dienen verschiedenen Funktionen: - zur Waldökologischen Grundlagenforschung - zur angewandten Waldbauforschung und -lehre: Naturwaldzellen dienen als regionale waldbauliche Weiserflächen für vergleichbare Wirtschaftswaldstandorte, insbesondere zu Fragen der Waldverjüngung und Waldpflege. Sie sind Eichflächen der Standortkartierung. - Weiserflächen für Naturnähe und Umweltmonitoring: Naturwaldzellen eignen sich als Dauerbeobachtungsflächen, auf denen großräumig wirkende Umweltveränderungen beobachtet werden können. Gleichzeitig entwickeln sie sich zu Referenzflächen zur Beurteilung der genutzten Landschaft hinsichtlich der Beeinträchtigung des Naturha
Der Dienst Vorkaufsrecht (VOKAR) stellt die Gesamtfläche der vom Vorkaufsrecht nach § 66 BNatSchG i.V.m. § 74 Absatz 6 LNatSchG betroffenen Grundstücke dar, und bildet das amtliche Verzeichnis derjenigen Grundstücke in Nordrhein-Westfalen, für die ein Vorkaufsrecht nach § 74 Landesnaturschutzgesetz NRW besteht. Der Datenbestand wird dreimonatlich aktualisiert.
Darstellung der Schutzgebiete nach §§ 23, 26, 28, 29 Bundesnaturschutzgesetz (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile) im Kreis Gütersloh. Als weitere Information zu den Naturschutzgebieten werden für einzelne Gebiete vegetationskundlich bedeutsame Flächen bzw. sogenannte Wechselgrünlandflächen geliefert, für die spezielle Regelungen in den Schutzgebietsverordnungen getroffen wurden. Weiterhin werden die europäischen Natura2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete), begrenzt auf die Grenzen des Kreises Gütersloh, dargestellt. Zu den Schutzgebieten ist eine pdf-Datei mit dem Verordnungstext verlinkt.
Der Dienst stellt die gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie natürlichen und naturnahen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse dar, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen. Die Lebensräume werden im Fachthema Biotoptypen im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und entsprechend ihrer Ausprägung unterschiedlich dargestellt.
Der Dienst INSPIRE Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Schutzgebieten im Sinne des INSPIRE Annex I Themas "Schutzgebiete". Die Daten zeigen die Abgrenzungen verschiedener Schutzgebietskategorien aus Bundes- und Ländergesetzen. Die Objektmetadaten enthalten alle Angaben des "simple profile" aus der Datenspezifikation zu "INSPIRE Protected Sites". Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Schutzgebiete für Nordrhein-Westfalen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes zu erheben. Die Daten wurden für Verordnungen und Landschaftspläne digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Der Dienst INSPIRE Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Schutzgebieten im Sinne des INSPIRE Annex I Themas "Schutzgebiete". Die Daten zeigen die Abgrenzungen verschiedener Schutzgebietskategorien aus Bundes- und Ländergesetzen. Die Objektmetadaten enthalten alle Angaben des "simple profile" aus der Datenspezifikation zu "INSPIRE Protected Sites". Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Schutzgebiete für Nordrhein-Westfalen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes zu erheben. Die Daten wurden für Verordnungen und Landschaftspläne digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Der Dienst stellt die gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie natürlichen und naturnahen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse dar, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen. Die Lebensräume werden im Fachthema Biotoptypen im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und entsprechend ihrer Ausprägung unterschiedlich dargestellt.