Nutzungsbedingungen: Geodaten sind urheber- bzw. leistungsrechtlich durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie das Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW) in der jeweils gültigen Fassung geschützt. Die über diese Anwendung bereitgestellten Daten dürfen daher grundsätzlich nur entsprechend des Urheberrechtsgesetzes und unter Angabe der Datenquelle verwendet werden. Haftungsausschluss: Die bereitgestellten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte bzw. Auszüge dar. Die Stadt Gütersloh haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen.
Nutzungsbedingungen: Die Daten können gemäß der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Folgender Quellenvermerk ist mindestens anzugeben: Stadt Aachen, Abrufdatum
Darstellungsdienst für INSPIRE-relevante Daten der Stadt Haan per WMS (rechtskräftige Bebauungspläne und Bebauungsplan-Änderungen, Flächennutzungsplan-Änderungen, Erhaltungsgebiete, Gestaltungssatzungen, Außenbereichssatzungen)
Umringpolygon der Denkmalbereiche der Stadt Aachen; Die Stadt Aachen verfügt über die beiden Denkmalbereiche "Innenstadt" und "In den Heimgärten". Im Geltungsbereich der neuen Satzung (Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches "INNENSTADT") sind Änderungen und Eingriffe an Dächern und Fassaden zu öffentlichen Flächen und Straßen (wie zum Beispiel die Vergrößerung von Dachaufbauten oder die Installation von Mobilfunkanlagen), Grundstückseinfriedungen, Parzellenaufteilungen und Straßenführung sowie die Nutzung und Gestaltung von öffentlichen Bereichen von denkmalpflegerischer Bedeutung und damit erlaubnispflichtig. Auch bei Veränderungen, die keine bauordnungsrechtliche Genehmigung brauchen, muss die Untere Denkmalbehörde (Abteilung Denkmalpflege) eingebunden werden! Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Behörde um Stellungnahme gebeten. Diese gilt dann ebenfalls als denkmalrechtliche Erlaubnis. Die Stadt Aachen hat sich entschlossen, die Einmaligkeit der Siedlung "in den Heimgärten" zu schützen. Trotzdem soll es für die Bewohner die Möglichkeit geben, die Hauseinheiten an ihre Wohnbedürfnisse anpassen zu können. Es wurden daher Regeln aufgestellt, die das Maß an Veränderungen bestimmen und gleichzeitig den Siedlungscharakter bewahren sollen.
Solarkataster der Stadt Aachen, Stromerzeugung und Wärmeerzeugung; Stand der Daten: April 2010; Das Solarkataster informiert über die zu erwartende Sonneneinstahlung; es dient Gebäudeeigentümern zur Orientierung. Bei den Daten handelt es sich um Modellergebnisse, die einer unverbindlichen Erstinformation dienen und nicht um exakte Messdaten. Die errechneten Werte können von denen der letztendlich installierten Anlage aufgrund unterschiedlicher Faktoren abweichen. Vor der Installation sollte in jedem Falle ein fachkundiger Berater für eine detaillierte Eignungsprüfung der Dachfläche und der Anschlussmöglichkeiten im Gebäude hinzugezogen werden. Des Weiteren sind vor der Installation die Statik zu prüfen und ggf. Auflagen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.
Daten zu den Knotenpunkten, Rettungspunkten und Schützhütten im Aachener Wald; Die Stadt Aachen hat im Jahr 2015 ein innovatives Knotenpunktsystem für Spaziergänge und Wanderungen im Aachener Wald eingerichtet. Nummerierte Knotenpunkte an 90 Standorten erleichtern den Spaziergängerinnen und Spaziergängern die Planung von Wanderrouten und die Orienterung im Aachener Wald. Im Aachener Wald wurde ein System von Rettungspunkten geschaffen, das die Sicherheit im Wald erhöht. An 37 markanten Punkten im Aachener Wald sind grünweiße Schilder mit einer alternativen Telefonnummer, unter der Sie direkt mit der Leitstelle in Aachen verbunden werden, aufgestellt.