Aktualität der Daten:
seit 01.01.2000 , gegenwärtige Aktualität unklar
Erfassung der Befördererstammdaten durch die Bezirksregierungen in NRW. Die Datensammlung umfaßt Befördereradressen, Transportgenehmigung, Entsorgungsfachbetriebe.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2000 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die Datensammlung enthält Informationen zu Entsorgungsfachbetriebezertifikaten. Es werden alle bundesweiten Entsorgungsfachbetriebszertifikate der Entsorgergemeinschaft/technsicher Überwachungsorganisation erfaßt , die ihren Hauptsitz in NRW haben
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2000 , gegenwärtige Aktualität unklar
Erfassung der Befördererstammdaten durch die Bezirksregierungen in NRW. Die Datensammlung umfaßt Entsorgeradressen, Teilanlagen, zugel. Abfallschlüssel, Grenzwerte, Entsorgungsfachbetriebe.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2000 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die Stammdaten werden vom LUA NRW erfaßt. Sie umfassen z.B. Informationen über Entsorgergemeinschaft, technische Überwachungsorganisationen, Lehrgangsträger, tech. Sachverständige.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2000 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die Erfassung der Entsorgungsnachweise im Grundverfahren und der Sammelentsorgungsnachweise erfolgt durch die Bezirksregierungen, Nachweiserklärung im privilegierten Verfahren durch das LUA NRW. Die Datensammlung beinhaltet Entsorgungsnachweise im Grundverfahren, Nachweiserklärungen im privilegierten Verfahren, Sammelentsorgungsnachweise.
Der Datenbestand "Widerspruch/Klageverwaltung" umfasst Angaben über Widersprüche und Klagen zu Bescheiden der Abwasserabgabe. Nutzer, Eigentümer und Erzeuger des Datenbestandes sowie datenpflegende und -entnehmende Stelle im Landesumweltamt NRW ist der Fachbereich 62. Die Daten dieses Systems sind in der ACCESS-Datenbank "Widerspruch/Klageverwaltung" abgelegt.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Im Samenplantagen-Verzeichnis sind Daten für alle forstlichen Samenplantagen für Baum- und Straucharten in NRW zu Baumart, Lage, Größe und zum Eigentümer der jeweiligen Samenplantage erfaßt, soweit die Samenplantagen auf Veranlassung des Dez. 41 der LÖBF angelegt worden sind oder von dem Dez. 41 betreut werden. Samenplantagen sind als Erhaltungssamenplantagen oder auch als Produktionssamenplantagen angelegt, um die Versorgung der Forstbetriebe mit qualifiziertem forstlichem Saatgut sicherzustellen.