Die Zukunftsinitiative -Wasser in der Stadt von morgen- (ZI) baut auf der Zukunftsvereinbarung Regenwasser und dem Masterplan Emscher-Zukunft auf. Im Mittelpunkt der Initiative stehen die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, die mit dem Planungsleitbild der integralen Wasserwirtschaft und einer wassersensitiven Stadt- und Quartiersentwicklung verbunden sind. Sie hat das Ziel, die Entwicklung und Gestaltung der Emscherkommunen unter sich ändernden Rahmenbedingungen (Strukturwandel, demographischer Wandel, Klimawandel) zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten.
Das Informationssystem gibt einen generalisierten Überblick über die Verteilung der Grundwasservorkommen in Nordrhein-Westfalen. Es beinhaltet verschiedene praxisorientierte Auswertekarten, die über die Ergiebigkeit der Grundwasserleiter, die vorherrschenden Gesteinstypen, die Schutzfunktion der Deckschichten, die Vorkommen von Mineral- und Heilquellen sowie die Gliederung in hydrogeologische Teilräume informieren. Das Informationssystem besteht aus fünf thematischen Auswertekarten mit folgendem Inhalt: 1. Grundwasservorkommen mit Kennzeichnung der Grundwasserleiter nach Poren-, Kluft- und Karstdurchlässigkeit, klassifiziert nach Ergiebigkeiten; Grundwasserbeeinflussung durch Bergbau; Verwerfungen. 2. Vorherrschende Gesteinstypen im Grundwasserraum (Locker- und Festgesteine) 3. Schutzfunktion der Deckschichten hinsichtlich des Risikos von Stoffeinträgen durch Sickerwasser. 4. Mineral- und Heilquellen, klassifiziert nach dem hydrochemischen Grundwassertyp (mit Tabellen). 5. Hydrogeologische Teilräume (Abgrenzung und Beschreibung); Informationen zu Geologie, Ergiebigkeit und wasserwirtschaftlicher Bedeutung.
Die Karte zeigt alle Fließgewässer - von großen Flüssen wie der Weser in Vlotho über die Else und Werre bis hin zu kleinen Bächen im Kreisgebiet. Im Kreis Herford gibt es rund 1000 Kilometer Fließgewässer und zahlreiche Teichanlagen. Sie alle unterliegen den Regelungen des Wasserrechts. Dieses sieht zum Schutz der Gewässer zahlreiche Erlaubnis- und Genehmigungserfordernisse vor. Im Rahmen des Gemeingebrauchs brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn Sie die Bäche und Flüsse nutzen zum Baden, Viehtränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit Wasserfahrzeugen ohne eigenen Antrieb. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es jedoch teilweise Einschränkungen, die Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde erfragen können. Unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschau ist die regelmäßige behördliche Besichtigung von Gewässern zu verstehen, dabei wird festgestellt, ob ein Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wird und gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Die Gewässerschau umfasst das gesamte Gewässer mit seinem Bett, den Ufern mit Randstreifen und den baulichen Anlagen. Die Gewässerschauen finden jährlich im März und April statt. Die genauen Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Der Datenbestand "Widerspruch/Klageverwaltung" umfasst Angaben über Widersprüche und Klagen zu Bescheiden der Abwasserabgabe. Nutzer, Eigentümer und Erzeuger des Datenbestandes sowie datenpflegende und -entnehmende Stelle im Landesumweltamt NRW ist der Fachbereich 62. Die Daten dieses Systems sind in der ACCESS-Datenbank "Widerspruch/Klageverwaltung" abgelegt.