Für das Gebiet des Kreises Herford hat das Landesamt für Naturschutz (LANUV NRW) die „Gesetzlich geschützten Biotope“ erfasst. Es handelt sich dabei um bestimmte, in § 30 Bundesnaturschutzgesetz aufgelistete Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Lebensraum besitzen, wie z.B. natürliche oder naturnahe Gewässer, Sümpfe, Quellbereiche, artenreiche Nasswiesen oder Auwälder. Zum Schutz dieser Biotope ist es verboten, sie zu zerstören oder zu beeinträchtigen. In der Karte werden die „Geschützten Biotope“ durch Flächen dargestellt. Mit der Info-Funktion lässt sich die Begründung zur Darstellung des jeweiligen Biotops aufrufen.
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich abgegrenzte Gebiete für den Schutz, die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten bestimmter Tier- und Pflanzenarten. Des Weiteren können Naturschutzgebiete auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind. Ein Verbotskatalog verbietet innerhalb eines Naturschutzgebietes alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Arten oder Biotopen führen können. Gebote sollen den Erhalt oder Wiederansiedlung von Arten fördern. Im Kreis Herford sind ökologisch wertvolle Bachtäler (Sieke), Feuchtwiesen, Heideflächen und Magerrasen in den Naturschutzgebieten erhalten.
Im Waldpflegeplan (WAPL) werden unter Nutzung der Forsteinrichtungsmethodik sowie der Forsteinrichtungssoftware (FOWIS) naturschutzfachliche Vorgaben, Ziele und Maßnahmen erarbeitet. Für alle Naturschutzgebiete, vorzugsweise die des Waldbiotopschutzprogramms wie auch die NATURA 2000-Gebiete mit überwiegend Wald, werden von den Forstämtern langfristig Waldpflegepläne aufgestellt. Ein Waldpflegeplan besteht aus - einer Zustandserfassung - insbesondere nach floristischen, faunistischen und waldbaulichen Kriterien sowie bezüglich Beeinträchtigungen, Schäden und nachteiligen Entwicklungen, -einer Bewertung der Schutzwürdigkeit und des Waldzustandes mit der Formulierung von angestrebten Entwicklungszielen sowie -einer daraus abgeleiteten Planung von Schutz-, Pflege-, Entwicklungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen. Er gliedert sich in Ergebnisbericht, Bestandesblätter, Anlagenteil und Karten. Für den Staatswald ist der Waldpflegeplan rechtsverbindlich, im Wald anderer Eigentümer hat er den Charakter einer forst- und naturschutzfachlich fundierten Handlungsempfehlung zur Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der Naturschutzziele. Die Sofortmaßnahmenkonzepte (SOMAKO) enthalten die kurz- bis mittelfristig notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der im Rahmen der NATURA 2000 Gebietsmeldung an die EU mitgeteilten Flächen. Abweichend von Waldpflegeplänen werden Sofortmaßnahmenkonzepte weitestgehend auf der Grundlage bereits vorhandener Daten erstellt. Sie sind ein Instrument, mit dem ohne hohen Aufwand für Teilflächen bzw. Problemflächen eines Naturschutzgebietes zwingend notwendige Maßnahmeempfehlungen ausgesprochen und bestehende Planungen dynamisch fortgeschrieben werden können.
Der UmweltAtlas enthält Informationen über Umweltthemen, wie z.B. Umweltplanung und Klima, Lärm, Wasser und Grundwasser, Boden und Altlasten sowie Natur.