Die Fairtrade-Towns-Kampagne ist eine Initiative des Fairtrade Deutschland e.V., die in Deutschland bereits über 900 Kommunen ausgezeichnet hat. Für eine solche Auszeichnung als „Fairtrade-Kreis“ hat sich auch der Kreis Herford beworben. Das Ziel des Ganzen: Der faire Handel soll auf kommunaler Ebene gefördert und regionale Akteure aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft zusammengebracht werden. Neben den Fairtrade-Towns können auch Fairtrade-Schools und Fairtrade-Universities ausgezeichnet werden. Fairtrade Deutschland ist überparteilich tätig und vertritt die Interessen von Produzent*innen aus den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas gegenüber Politik auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Der Verein mobilisiert gegen Handelsungerechtigkeit und schließt Lizenzverträge mit Handelspartnern ab, die nach Fairtrade-Standards gehandelte Produkte anbieten.
Der Klimawandel hat heute schon spürbare Auswirkungen auf Städte und Gemeinden in ganz Deutschland – auch bei uns im Kreis Herford. Die zunehmende Hitzebelastung ist vor allem für ältere Menschen, kleine Kinder und Menschen mit chronischen Erkrankungen ein Problem. Aber auch alle anderen Einwohner*innen im Wittekindskreis sehnen sich im Sommer nach einem schattigen Plätzchen oder einer grünen Oase zum Abkühlen in der Mittagshitze. Die Gesundheitsplanung und das Klimaschutzmanagement des Kreises möchten mit Ihrer Hilfe eine interaktive Karte der kühlen Orte im Kreis erstellen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. An welchen Orten erholen Sie sich von der Hitze? In welchen Park oder in welches kühle, öffentliche Gebäude flüchten Sie sich an einem Hitzetag? Seien Sie dabei und teilen Ihr Wissen und Ihre Erfahrung mithilfe des Formulars unter https://survey123.arcgis.com/share/0ecee890de714488ae6ad2489701412b?portalUrl=https://geoportal.kreis-herford.de/gis ! Fragen zu den „kühlen Orten" oder zu Ihrer Eintragung – aber auch zu Tipps zum richtigen Verhalten bei Hitze, können Sie an klimaschutz@kreis-herford.de senden.
Die Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Es halndelt sich hierbei um Sehenswürdigkeiten, Sportstätten, Bürgerzentren und vieles mehr.
Die Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche werden durch Punktsymbole dargestellt und über zusätzliche Attribute spezifiziert. Freizeiteinrichtungen bieten den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit sportlich und spielerisch aktiv zu sein sowie betreut zu werden.
Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
Die digitale Denkmalliste stellt die Lage von Bau- und Bodendenkmälern sowie beweglichen Denkmälern innerhalb der Stadt- und Gemeindegebiete im Kreis Herford dar. Es werden nur freigegebene Denkmäler als Punkte (Standorte) und Flächen (denkmalgeschützte Bereiche) dargestellt. Die Karte befindet sich im Aufbau und wird weiter vervollständigt.
Die Karte zeigt alle Fließgewässer - von großen Flüssen wie der Weser in Vlotho über die Else und Werre bis hin zu kleinen Bächen im Kreisgebiet. Im Kreis Herford gibt es rund 1000 Kilometer Fließgewässer und zahlreiche Teichanlagen. Sie alle unterliegen den Regelungen des Wasserrechts. Dieses sieht zum Schutz der Gewässer zahlreiche Erlaubnis- und Genehmigungserfordernisse vor. Im Rahmen des Gemeingebrauchs brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn Sie die Bäche und Flüsse nutzen zum Baden, Viehtränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit Wasserfahrzeugen ohne eigenen Antrieb. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es jedoch teilweise Einschränkungen, die Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde erfragen können. Unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschau ist die regelmäßige behördliche Besichtigung von Gewässern zu verstehen, dabei wird festgestellt, ob ein Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wird und gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Die Gewässerschau umfasst das gesamte Gewässer mit seinem Bett, den Ufern mit Randstreifen und den baulichen Anlagen. Die Gewässerschauen finden jährlich im März und April statt. Die genauen Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht.